Beispiel für ein Scheingeschäft § 117 BGB?

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Der Vertrag über zb. 200.000 Euro soll den tatsächlichen Vertrag verdecken wonach die Immobilie für 250.000 Euro verkauft werden soll. Grund dafür ist, das man u.a. Grunderwerbsteuer sparen will

LexMathematicus 
Fragesteller
 05.01.2021, 17:39

Das ist jetzt das Beispiel das im Lehrbuch immer genannt wird und ich in meiner Fragestellung schon aufgegriffen habe, mit dem Hinweis, dass ich dieses Beispiel nicht anschaulich finde.

Du hast jetzt also ein Beispiel wiederholt das ich schon gebracht habe. Zusätzlich ist die Frage nicht beantwortet was mit den Rechtsgeschäften jetzt passiert.

Der Vertrag über die 200.000€ ist also nichtig, weil beide das nicht wollten.
Sie wollten einen Vertrag über 250.000€ dieser ist grundsätzlich nicht nichtig. (Hier aber schon, weil Formvorschriften nicht angewandt wurden), korrekt?

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RobertLiebling  05.01.2021, 17:50
@LexMathematicus

Kommt darauf an. Wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist, ist der Formmangel geheilt.

Stress gibt's halt, wenn der Erwerber plötzlich nur die notariell festgeschriebenen 200 T€ bezahlen will.

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LexMathematicus 
Fragesteller
 05.01.2021, 17:51
@RobertLiebling

@Stafan1248 Danke
@RobertLiebling Genau. Deswegen mag ich das Beispiel auch nicht. Die von dir angesprochene Heilung geht mMn zu weit. Klar ist es richtig aber der Fokus verschiebt sich von dem Scheingeschäft auf die Formbedürftigkeit beim Immobilienkauf

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