Darf Verkäufer zwei Mal Nacherfüllung verweigern - vorrangiges Recht?

1 Antwort

Du drückst dich sehr kompliziert aus, so dass die Frage schon nahe dran ist, unverständlich zu werden. Aber dies nur als Hinweis.

Der Verkäufer darf entweder nochmal ein fehlerfreies Exemplar liefern oder zweimal versuchen zu reparieren, erst dann darf der Käufer zurücktreten oder mindern.

Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung effektiv verweigert, dann kann man gleich Zurücktreten und muss nicht nochmal nachfragen.