Darf Verkäufer zwei Mal Nacherfüllung verweigern - vorrangiges Recht?
Guten Tag,
Als Käufer hat man ja bei Schlechtleistungen den Anspruch auf nachrangig Rechte. Nun steht in meinen Unterlagen, dass man auf diese nachrangig Rechte erst Anspruch hat, wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigert oder aber die Nacherfüllung nach zwei Malen immer noch nicht erfolgt ist. Heißt das nun, dass man, bevor man von den nachrangigen Rechten Gebrauch machen kann, ebenfalls zwei mal die Möglichkeit hat, den Verkäufer um Nacherfüllung zu bitten und dieser ggf. auch zwei Mal diese verweigern darf? Oder beziehen sich diese zwei Male auf Situationen, in welchen die Nacherfüllung mit dem vorrangigen Recht aus anderen Gründen nicht erfolgt ist?
1 Antwort
Du drückst dich sehr kompliziert aus, so dass die Frage schon nahe dran ist, unverständlich zu werden. Aber dies nur als Hinweis.
Der Verkäufer darf entweder nochmal ein fehlerfreies Exemplar liefern oder zweimal versuchen zu reparieren, erst dann darf der Käufer zurücktreten oder mindern.
Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung effektiv verweigert, dann kann man gleich Zurücktreten und muss nicht nochmal nachfragen.