Verweigerung von Pfanderstattung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bisher habe ich noch nie Probleme damit gehabt, dass der Händler/Markt meine Flaschen nicht zurück nahm.

tiefenforscher 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:02

Ich gratuliere!

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Kuga50  29.08.2020, 00:03
@tiefenforscher

Wenn das Personal nicht spurt, muss man nur mal mit dem Marktleiter reden!

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tiefenforscher 
Fragesteller
 30.08.2020, 00:15
@Kuga50

Das kann tatsächlich helfen, man muß aber viel Zeit opfern ...(für 25 Cent)

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tiefenforscher 
Fragesteller
 30.08.2020, 00:28
@Kuga50

Schön wär's! Man steht mit seinen 1/2/3 Flaschen an der Information und wartet zunächst mal auf jemanden, der die Reklamation überhaupt aufnimmt/abweist, danach erfährt man, daß der Filialleiter in Urlaub ist und der Stellvertretzer gerade Frühstückspause macht...

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Kuga50  30.08.2020, 00:37
@tiefenforscher

Dann fängst du dies falsch an.

Nimm die Flaschen mit nach Hause, wenn niemand bereit ist sie entgegen zu nehmen.

Rufe dann bei dem Markt an und verlange den Geschäftsführer. Wenn dieser nicht da ist. Rufe einfach bei der Hauptzentrale an und teile diesen mit, was du erlebt hast. Alternativ eine Email genügt meist auch. Die können es sich nicht leisten, wenn sie Kunden verlieren.

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tiefenforscher 
Fragesteller
 25.09.2020, 23:07
@Kuga50

Die können es sich leisten, 'Kunden' zu verlieren, die nur Leergut abgeben und sich unverschämterweise noch auf das Verpackungsgesetz berufen: Hausverbot! Zur Empfehlung für alle Interessierten: Reclabox ('de.reclabox.com)!

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Kuga50  29.09.2020, 00:34
@tiefenforscher

Kommt darauf an, wo sich der Laden befindet.

In der Großstadt könntest du recht haben.

In einer Kleinstadt oder in einem Dorf nicht, denn dort spricht es sich schnell herum. Und da gibt es auch noch einen Zusammenhalt der Bürger.

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tiefenforscher 
Fragesteller
 13.11.2020, 22:30
@Kuga50

Es rentiert sich für mich nicht, mit meinen wenigen Flaschen/Dosen aufs Land zu fahren, weil die Spritkosten höher wären als der Pfanderlös. Ansammeln wäre natürlich eine Alternative: Ich bin allerdings schon 74 Jahre alt, und demnächst könnte ich wohl nicht mehr selber mit dem Auto fahren, wäre auf den Bus angewiesen, um mit dem (dann großen) Sack aufs Land zu fahren: Kosten-Nutzen-Vergleich? ???

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Kuga50  15.11.2020, 01:00
@tiefenforscher
Es rentiert sich für mich nicht, mit meinen wenigen Flaschen/Dosen aufs Land zu fahren, 

Dann wirf sie doch einfach in den Glas-Container der sicherlich in deiner Nähe steht.

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tiefenforscher 
Fragesteller
 15.01.2022, 23:58
@tiefenforscher

Bin inzwischen 75 Jahre alt und zum Glück immer noch in der Lage, mich zu bücken, wenn ich weggeworfene Pfandflaschen oder Pfanddosen bei meinen Spaziergängen entdecke. Das Pfandgeld erhält dann mein Enkel: 750 Euro im letzten Jahr! (Na ja, uns geht's gut, wenn so viel Geld weggeworfen wird...)

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Wenn es sich um pfandpflichtige Verpackungen (also Einweg), die der jeweilige Laden zurücknehmen müsste, gibt es so gesehen keine Gegenargumente.

Der einzige Grund, der auch legitim wäre, wäre bei der Abgabe einer unverhältnismäßig hohen Menge. Aber in der Frage geht es ja um nicht erkannte Einzelgebinde.

Ansonsten würden mit nur noch Gründe bei einem unberechtigten Rückgabeversuch einfallen. Beispielsweise wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um gewöhnlich beschädigte Gebinde handelt, sondern um welche die bereits irgendwo abgegeben und kompaktiert wurden. Oder wenn es sich um Flaschen handelt, wo das Etikett gar klar nicht zur Flasche gehört (z. B. Coca-Cola Etikett auf Saftflasche).

Ansonsten, wie gesagt, bei einer berechtigten Rückgabe, kann es keine Gegenargumente geben. Sollte dennoch abgewiesen werden, lässt sich das meiner Ansicht nach nur durch vollkommene Unwissenheit der Mitarbeiter in Bezug zu dieser Thematik erklären.

tiefenforscher 
Fragesteller
 29.08.2020, 16:44

Die Verweigerung der Pfanderstattung bei berechtigter Rückgabe ist selbstverständlich entweder auf Unwissenheit der Mitarbeiter oder auf Anweisung 'von oben' zurückzuführen. Mich würden halt in diesem Zusammenhang die vom Personal abgegebenen Begründungen für die Abweisung interessieren.

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Cokedose  29.08.2020, 17:25
@tiefenforscher

Von "oben" kommen solche Anweisungen sicher nicht.

Sollte Personal es abweisen, dann sicher nur mit den pauschalen Hinweisen "können wir nicht" oder "dürfen wir nicht" ohne näher ins Detail zu gehen. Denn nähre Details könnten sie ja gar nicht bei nicht real vorhandenen Anweisungen nennen.

Ich muss auch sagen, dass ich derart Probleme auch noch nicht hatte. Wenn es Probleme am Automaten gab, dann hat das Personal sie problemlos gelöst. So hatte ich es beispielsweise einmal, dass ein Automat bei Lidl die Minidosen von Coca-Cola (150 ml) "gefressen" hat. Also er hat sie nicht erkannt, weil die ihm zu klein waren und sie liefen ohne Registrierung durch. Nachdem ich das Problem erklärt hatte, habe wurden mir die restlich an der Kasse zurückgenommen und die auch die zwei "gefressenen" gutgeschrieben.

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tiefenforscher 
Fragesteller
 30.08.2020, 00:02
@Cokedose

Ich habe sehr wohl Beispiele für 'Anweisungen von oben'. ('Können wir nicht, dürfen wir nicht') Mein Umweltamt/Ordnungsamt hat daraufhin nach meiner Beschwerde die Konzernzentralen angeschrieben, und danach verhielten sich die Mitarbeiter der hiesigen Filialen plötzlich erkennbar korrekt. Von einem der Filialleiter habe ich sogar eine Entschuldigung per eMail erhalten!

Ich bin auch gar nicht an Berichten von Personen interessiert, die bisher keine Probleme hatten! Mich interessiert, was zur Abwimmelung von berechtigten Erstattungsforderungen vorgebracht wird - auch bei 'nicht real vorhandenen Anweisungen'.

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Cokedose  30.08.2020, 05:39
@tiefenforscher

Ich denke nicht, dass diese Anweisungen tatsächlich von "oben" kamen, sondern, dass dies lediglich von Mitarbeitern als Vorwand genutzt wurde, eben weil sie nicht anders argumentieren konnten. Und dass sie die MA plötzlich korrekt verhielten, lag dann wohl eher daran, dass eine Ansage von "oben" kam. Denn in den Zentralen sitzen ja Leute die sich mit den ganzen Gesetzgebungen auskennen. Denn schließlich hat ja auch jemand die Funktionen in die Kassensoftware programmieren lassen, die eine Rücknahme auch ohne Automaten ermöglichen. Denen von "oben" kann man ggf. nur ungenügende Unterweisungen der Mitarbeiter vorwerfen. Dies betrifft jedoch nicht nur das Thema Pfand, sondern meiner Erfahrung nach sämtliche Bereiche. Da bei den Händlern heute billig vor Arbeitsqualität steht.

Wie gesagt, mit unberechtigten Abwimmelungen kann ich auch eigener Erfahrung leider nicht dienen.

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Derartige Probleme kenne ich aus eigener Erfahrung nicht. Allenfalls sind die Automaten gelegentlich defekt oder wegen Überfüllung außer Betrieb.

Die Annahme von Mehrwegflaschen wird jedoch mit Recht abgelehnt, wenn der Händler keine Flaschen desselben Typs im Sortiment hat.

tiefenforscher 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:59

Diese Rückmeldung ist durchaus nützlich, obwohl ich ja eigentlich um Erfahrungen bei Verweigerung gebeten habe ...

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„Mit welchen Argumenten wird die Pfanderstattung verweigert?“

Hier legitime Argumente.

Wir: Einzelhändler*

  • Wir führen keine Einweg Artikel -> Wir nehmen generell kein Einwegpfand an.

In einem Laden, der keine Dosen oder PET Flaschen führt, kannst du generell kein Einweg abgeben. Sowas kommt in Getränkemärkten gerne vor. Sagen wir es findet ein großes Festival in der Nähe statt. Der Getränkemarkt nimmt alle Dosen und Einweg Flaschen vorübergehend aus dem Sortiment. Der Pfandsammler kann seine 1000 Dosen, die er vom Festival hat, nicht dort abgeben. Das ist auch gut, weil sonst müsste er im Minutentakt hunderte von Euros auszahlen müssen.

  • Wir führen diesen Mehrweg Artikel nicht -> Wir nehmen diesen Mehrweg Artikel auch nicht an.

Macht Sinn. Du kannst nicht jede Mehrweg Flasche überall abgeben. Extrembeispiel: Ich nehme doch als Einzelhändler nicht irgendeine Mehrwegflasche an, die du aus einem Restaurant hast. dass am anderen Ende von Deutschland liegt.

  • Wir führen zwar Einweg, aber wir nehmen kein Einweg Glas an.

Bestes Beispiel. Du kannst kein Perlenbacher Bier von Lidl im Getränkemarkt abgeben, weil diese kein Einweg Glas führen. Zum Verständnis Perlenbacher ist ein Bier mit 25 Cent Pfand.

  • Wir nehmen die Flasche nicht an, weil sie kein Pfand hat.

Beispiel: Dosen aus dem Ausland, Pfandzeichen nicht mehr lesbar, Flasche zu sehr deformiert oder Dose/Flasche hat generell einfach kein Pfand. Gibt tatsächlich Menschen, die denken, dass Marmeladengläser Pfand haben.

tiefenforscher 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:31

Das sind Erklärungen für legitime Verweigerung. Danke! Mich würden aber eher die Beispiele für unberechtigte Verweigerung der Pfanderstattung interessieren, die schon am Pfandautomaten entstehen.

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Geschäfte unter 200m² fläche können Leergut von Marken die sich nicht selbst verkaufen zur Rücknahme verweigern. Zudem können alle Händler bestimmte Materialarten verweigern wenn sie sie selbst nicht führen. Aldi Nord nicht zB. keine glasflaschen, weil sie nur PET führen.

tiefenforscher 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:07

Danke für die Antwort, aber mich würden eher die nichtberechtigten Verweigerungen interessieren.

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MAB82  29.08.2020, 00:15
@tiefenforscher

Da halten halt Schutzbehauptungen her, wie die Geschäftsführung erlaubt keine Rücknahme an der Kasse oder das wäre technisch nicht verbuchbar oder man hätte ja keine Sammelbehältnis an der Kasse oder ähnliches.

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tiefenforscher 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:25
@MAB82

Ja, so kenne ich das auch. Mein lokales Umweltamt hat mir unter Bezug auf das Verpackungsgestz durch Schreiben an die 'Sünder' dankenswerterweise sehr geholfen, und ich habe auch sogar Entschuldigungsschreiben von Geschäftsführern vorliegen!

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tiefenforscher 
Fragesteller
 30.08.2020, 00:10
@MAB82

Wie sehen die Erfahrungen beim Kampf gegen diese unberechtigten 'Schutzbehauptungen' aus?

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tiefenforscher 
Fragesteller
 25.09.2020, 23:31
@MAB82

Das ist in der Tat etwas für pensionierte Beamte... (Bin ich)

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