dieser ist aber nicht offiziell gemeldet oder in Untermiete, eher dauerhafter Besuch

Du könntest das Einwohnermeldeamt informieren, dass er dem Melderecht nicht nachgekommen ist. Ein dauerhafter Besuch gilt nur für max. 6 Wochen.

§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz (buzer.de)

 Wir wurden von ihm beleidigt und aggressiv angegangen. Er hat uns sogar mit unserem Leben bedroht und macht uns das Leben in dieser Wohnung zur Hölle.

Anzeige bei der Polizei wäre sinnvoll und würde ich hier auch raten. Ihr solltet nicht warten, bis tatsächlich was passiert.

§ 241 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

da meine Schwester zu 100% zu ihrem Freund stehen würde...

Nach deinem eigenen Text haben wir hier einen Widerspruch, denn an anderer Stelle schreibst du.

Meine Schwester wird von diesem schlecht behandelt ( sie wollte schon öfter Schluss machen und er erlaubt ihr das nicht) und er ist auch sehr aggressiv.

Ich vermute, dass auch sie Angst vor ihm hat.

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Darf mein Vermieter einfach meine Mails an Nachbarn weiterleiten ohne meine Erlaubnis?

Verstehe ich dies richtig: Du schickst dem Vermieter Emails und er leitet diese weiter an Fremde?

Oder hast du ihm in dieser Email einen Vorschlag unterbreitet, der auch die anderen Hausbewohner betrifft?

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Als 18jährige Volljährige solltest du selbst wissen, was du willst.

Ansonsten besprich dies mit deinen Eltern!

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Einfach mal lesen:

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - dejure.org

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Nein

Die Strafverfolgung ist Sache der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

Außerdem, weshalb prangerst du nur die Sexualtäter, Vergewaltiger an und die Mörder die nach 15 / 20 Jahren wieder aus dem Gefängnis kommen, die dürfen dann weiter morden?

Wenn du dies tatsächlich durchführen willst, dann stell zuerst mal eine Gruppe persönlicher Beschützer auf, die dir dann bei Übergriffen der Sexualtäter behilflich sind, denn diese finden sehr schnell heraus wer es auf sie abgesehen hat.

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Einzelunternehmen - Definition - IHK Berlin (ihk-berlin.de)

Da du ein Geheimnis über deine Tätigkeit machst, kann ich dir sonst keine Antwort geben.

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Der 2. Arzt kann keine Folgebescheinigung ausstellen, da ihm ja nicht bekannt ist, weshalb der 1. Arzt dich krank geschrieben hat.

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Ich habe per Einschreiben-Rückschein meinen Hungerstreik in Falle eines Arrests angekündigt und den Anstaltsleiter aufgefordert, an Eides statt zu versichern, dass wärend des Arrestes meine Rechte gewahrt bleiben.

Wie lange willst du den Hungerstreik durchhalten?

Nur was hat ein Anstaltsleiter damit zu tun?

Und welche Rechte meinst du denn?

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