Darf Edeka das einfach hinhängen?
Zu meiner Verwunderung habe ich heute vor dem Leergutautomaten diesen Zettel hängen sehen. Auf Nachfrage beim Filialleiter hieß es dies wäre eine Anweisung von der Zentrale.
Nachdem ich gegoogelt habe fand ich das:
Die Gültigkeit eines Pfandbons richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach verjährt der Auszahlungsanspruch gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst drei Jahre nach Abgabe der Pfandflaschen. Diese Frist kann sich aber noch verlängern.
Laut dem BGB ist eine Verjährung erst nach drei Jahren darf Edeka sich einfach gegen das BGB hinwegsetzen oder ist dieses Gesetz nicht mehr aktuell?

6 Antworten
Die Verjährungsfrist für Pfandbons beträgt 3 Jahre, wie Du es zutreffend schon geschrieben hast.
Es gibt Fälle, in denen Supermärkte die Einlösung des Pfandbons x Tage (meist 30 Tage) nach der Abgabe der Flaschen mit dem Hinweis auf abrechnungstechnische Probleme ablehnen. Diese Probleme können aber nicht auf den Kunden abgewälzt werden und schon gar nicht, kann das BGB ausgehebelt werden.
Ob das Aufhängen eines solchen Schildes rechtmäßig ist, darf bezweifelt werden, da der Kunde hier getäuscht wird und die Gefahr besteht, daß der Kunde nach der angegeben Zahl von Tagen ganz auf die Einlösung verzichtet.
Anders wäre es, wenn das Schild mit einer Bitte versehen würde, die Bons innerhalb von 15 Tagen einzulösen, da dies abrechnungstechnisch einfacher zu handhaben wäre.
Zunächst einmal - hinhängen dürfen die viel, wenn der Tag nur lang genug ist.
Der Arbeitsanweisung steht nun das BGB gegenüber. Du weist (meiner Meinung nach zu Recht) auf die Verjährungsfristen hin.
Sehen wir die Sache aber mal ganz einfach aus der Praxis heraus. Du hat einen Pfandbon im Wert von 2,50 €. Dieser wird nach Auffassung von Edeka nicht mehr angenommen. Und was passiert dann? Was gedenkst Du zu unternehmen? Rennst Du dann zur Verbraucherzentrale oder besser gleich zum Anwalt? Die Wahl Deiner Mittel muss im Verhältnis zum Wert stehen. Egal, was Du dann tust - Deine Aufwendungen werden meist sehr schnell einen Wert von 2,50 € übersteigen (Zeitaufwand, Fahrtkosten etc)
Du magst absolut Recht haben mit dem Wert und dem Gegenwert der Aktion, allerdings beantwortet das jetzt nicht meine Frage ich beabsichtige auch keinerlei Schritte weil meiner ja nicht verjährt ist ich weise ich möchte nur wissen was stimmt und was nicht. Und gegebenenfalls werde ich da auch anrufen..
Hinhängen dürfen sie in ihrem Markt was sie wollen. Dennoch haben sie sich, wie alle anderen auch, an die geltenden Gesetzen und Verordnungen zu halten.
Mit deiner Recherche hast du vollkommen recht. Für Leergutbons gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit Ablauf des laufenden Jahres. Das heißt: Ein Leergutbon der innerhalb dieses Jahres erstellt wurde, ist bis 31.12.2021 gültig. Vorausgesetzt, dass das Themopapier so lange durchhält.
Das gilt auch für diesen Edeka, ganz egal ob privat oder nicht. Einfach mal eine Mail an die lokale Verbraucherschutzzentrale oder Ordnungsamt scbicken. Die kümmern sich dann schon drum.
Kommt auf den Edeka an. Bis zu einer bestimmten Marktgröße ist man nicht zu Pfandflaschen-Annahme verpflichtet.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es sich hier um einen privaten Edekamarkt handelt, nicht um einen typischen Edeka-Supermarkt. Vielleicht ändert der betreiber gerade sein Angebot, was ihn nicht mehr zur Annahme aller Flaschen verpflichtet.
Es hat ungefähr die gleiche rechtliche Relevanz wie
"Eltern haften für ihre Kinder"
nämlich GAR KEINE!
Danke, da hast du vollkommen Recht.