Muss der Supermarkt Pfandflaschen annehmen wenn Automat defekt ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich offensichtlich um Einweg-Pfandflaschen. Der Markt muß für diese Flaschen Pfand erstatten - selbst wenn er sie nicht verkauft hätte - da er ja nachweisbar gleiche Flaschen (10x 0,25 Cent anstandslos erstattet!) verkauft. Die Annahme muß notfalls händisch erfolgen, wenn ein Rückgabeautomat die Annahme verweigert, weil er z.B. das Pfandsiegel oder den Strichcode aus irgendeinem Grund (Beschädigung, Beschmutzung) nicht lesen kann. Die Filialleiter kennen inzwischen sehr gut die Bestimmungen des hierfür geltenden Verpackungsgesetzes, weil eine Verweigerung der Pfanderstattung im Wiederholungsfall zu einer Ordnungsstrafe in fünfstelliger Höhe führen kann!!! Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist das jeweilige örtliche Ordnungsamt. Formblätter für die Meldung gibt es im WWW von den Verbraucherschutzorganisationen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 15 Jahren
dasistnett 
Fragesteller
 25.11.2023, 22:32

Danke für die ausführliche, fundierte Antwort !!!

Gutes Argument mit dem Verpackungsgesetz. Schließlich hatte ich ja einst beim Kauf in dieser Filiale pro Flasche 25 Cent Aufpreis bezahlt die ich zurückbekommen sollte bei Rückgabe der leeren Flasche. So der Vertrag.

2
tiefenforscher  25.11.2023, 22:59
@dasistnett

Laut Verpackungsgesetz muß jeder Händler Pfand erstatten für Einwegpfandverpackungen (Flaschen oder Dosen) derselben Materialart, die er selbst verkauft - auch wenn sie woanders gekauft worden sind. Für Mehrwegverpackungen (da gibt es ja nur Flaschen!) gilt dieses Gesetz nicht, hier muß der Händler nur zurücknehmen, was er auch verkauft hat, ansonsten ist die Annahme und Pfanderstattung (8 Cent, 15 Cent...) freiwillig.

1
dasistnett 
Fragesteller
 25.11.2023, 23:36
@tiefenforscher

Ok, das heißt die Glasflasche die ich bei der SHELL-Tankstelle kaufte muss die ESSO-Tanke nicht zurücknehmen. Plastikflaschen derselben Art muss ein Händler zurücknehmen auch wenn die woanders gekauft wurden. Jetzt weiß ich Bescheid, vielen Dank !!!

1
tiefenforscher  26.11.2023, 15:26
@dasistnett

Einwegpfand-Glasflaschen gibt es praktisch nur bei Lidl, weswegen sie auch fast nirgendwo zur Pfanderstattung angenommen werden können - weder von den Automaten noch von Hand. Die Leute stellen sie dann oft auf den Boden (z.B. bei ALDI, Kaufland, Netto...), wo ich sie dann aufpicke und später bei Lidl abgebe. 'Das Geld liegt auf dem Boden, man muß sich nur bücken' sagte schon meine Mutter.

Alle Einwegpfand-Plastikflaschen egal welcher Marke muß jeder Händler annehmen, der Einwegpfand-Plastikflaschen in beliebiger Größe von irgendeiner Marke verkauft. Ausnahme gilt nur für sehr kleine Verkaufsstellen (z.B. Kioske).

0
knuffel1973  01.02.2024, 13:22

Ja, "tiefenforscher" hat richtige und ausführliche Antwort gegeben.
Ich persönlich finde nur das man wegen 2x25ct nicht unbedingt so einen Aufriss machen muss aber naha naja

1
tiefenforscher  29.02.2024, 21:53
@knuffel1973

Ich bin Pfandsammler ja nur während meiner 1-2-maligen täglichen Spaziergänge und erlöse dabei etwa 1000 Euro in einem Jahr zu Gunsten der Spardose meines Enkels. Bewegen will ich mich ja sowieso in der frischen Luft, und das Bücken (durchschnittlich 10x für 1 Euro Ertrag!) dürfte mir wohl guttun. Ich hoffe, daß ich dieses 'unvernünftige Hobby' (Aufriss) noch einige Jahre betreiben kann.

Zusatz: Ich sorge mich durchaus auch für Ärzte ohne Grenzen oder Amnesty international!

0
knuffel1973  18.03.2024, 22:10
@tiefenforscher

Keiner kann hier Gedanken lesen mit deinen Hobbies. Dies wurde ja nicht so klar und deutlich geschildert wie das mit den besagten 2 Flaschen!
Ich verstehe nur nicht wie man soviel Zeit aufwenden kann wegen 50ct. Ich bin nicht pingelig, ich unterstütze auch Organisationen, aber wenn mal ne Flasche nicht geht dann landet sie halt im Müll und fertig. Sollte eigtl kein Problem sein weil du diese ja sowieso nur gesammelt und nichts dafür bezahlt hast

0

Wenn der Markt die Flasche verkauft MUSS er sie annehmen. Hab früher lange bei Rewe gearbeitet und hatte solche Situationen sehr oft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
dasistnett 
Fragesteller
 25.11.2023, 22:04

Ok Danke. Das ist mal eine Aussage die Klarheit schafft.

1

Das sit auf genug Seiten im Internet detailliert beschrieben.

kurz zusammengefasst: die Flasche muss als solche erkennbar sein, das Siegel maximal leicht beschädigt und früher/in manchen Bundesländern galt mal, dass der Markt die Flasche auch verkaufen sollte.

dasistnett 
Fragesteller
 25.11.2023, 21:34

Wie in der Frage geschildert, hatte ich alle Flaschen dort gekauft. Keine Beschädigung des Etiketts erkennbar.

0
MichaelStumpf  25.11.2023, 21:34
@dasistnett

p.s.: Selbst wenn du irgendwelche Ansprüche hättest, wären diese nie durchsetzbar, weil Streitwert zu gering.

0
dasistnett 
Fragesteller
 25.11.2023, 22:00
@MichaelStumpf
Selbst wenn du irgendwelche Ansprüche hättest

was meinst du mit "irgendwelchen Ansprüchen"?

Beim Kauf bezahlt der Kunde zusätzlich zum Getränk den Aufpreis für das Pfand. Der Deal ist: Du bezahlst mehr, bekommst aber dein Geld zurück wenn du uns die leere Flasche bringst.

So ist der Kaufvertrag.

Also bin ich nicht auf freundliches Entgegenkommen oder Kulanz angewiesen. Vielmehr habe ich vertraglichen Anspruch auf Auszahlung für zurückgebrachtes Leergut.

Wir sind doch nicht auf einem orientalischen Markt in Istanbul oder in Senegal, sondern im EDEKA in Deutschland, oder nicht ?

1
dasistnett 
Fragesteller
 25.11.2023, 22:53
@MichaelStumpf
Dann gehe mal wegen 50 cent zum Anwalt

zur freundlichen Klarstellung: es geht nicht um Wege der Durchsetzung eines Anspruches.

Es geht hier einzig um die Frage: besteht Anspruch oder nicht?

0
MichaelStumpf  26.11.2023, 01:35
@dasistnett

Oha! Plötzlich wurde dein beleidigender Kommentar gelöscht.
Schade, ich hätte mich gerne auf eine sinnvolle Auseinandersetzung gefreut.

0
dasistnett 
Fragesteller
 26.11.2023, 01:59
@MichaelStumpf
ich hätte mich gerne auf eine sinnvolle Auseinandersetzung gefreut.

Ich suche eine brauchbare Antwort, keine Auseinandersetzung. Auch das hast Du nicht richtig verstanden.

Du selbst hast das gelöscht weil Du Dich beleidigt fühltest indem ich fragte ob dies zu kompliziert sei, um verstanden zu werden.

In Anbetracht des einfachen Sachverhaltes eine sehr berechtigte Frage.

Deshalb nochmal die Klarstellung dieses sehr einfachen Sachverhaltes so dass wirklich jeder ihn versteht, siehe oben.

Habe ich den Sachverhalt nun ausreichend klargestellt oder möchtest Du dass ich ihn Dir noch genauer erkläre? :-)

0