Muss ein Lebensmitteldiscounter Leergut annehmen?
Hallo, Muß,bzw.ist ein Lebensmitteldiscounter wie z.B.Rewe,Norma etc.verpflichtet,auch Leergut anzunehmen,die der Discounter nicht im Sortiment führt ?
Ich möchte mir am kommenden Montag bei Norma ein Kasten Franziskaner Hefe Weißbier 20x05,für 9,99 € kaufen,und bei Rewe ein Kasten Diebels Alt 20x0,5 für 12,99 € kaufen.
Ich habe zuhause zwei Leergut Bierkästen,dessen Sorte nicht bei Norma und Rewe geführt werden,allerdings führt Rewe-Online eines dieser Sorte.
Bei Rewe steht ein Leergut-Automat,wo man ausser Flaschen auch Getränkekästen abgeben kann,bei Normas Leergut-Automat nur Flaschen.
7 Antworten
Also bei Einwegpfand ist die Frage zu bejahen. Bei Mehrweg wird der Händler nur Flaschen zurücknehmen, die er auch führt. Es gibt da bestimmte Größen der Flaschen, die in der Regel angenommen werden, da sie unabhängig von der Biermarke wiederverwendet werden. Anders sieht es bei Sondergrößen aus oder bei Flaschen mit einem Wiederverschluss.
Bei Mehrweg nimmt i.d.R. jeder Händler nur das zurück was er auch im Sortiment hat. Der einfache Hintergrund ist: Mehrweg geht zurück an die Abfüller. Das heißt, dass das jeweilige Einzelhandelsunternehmen selbst auch nur das wieder an die Brauerein los wird womit er beliefert wird. Die Krombacher-Brauerei kann beispielsweise mit Warsteiner-Kästen nichts anfangen.
Anders als bei Einweg besteht bei Mehrweg keine gesetzliche Rücknahmepflicht! Im Grunde muss hier ein Händler nicht mal das annehmen was er verkauft.
Der Discounter muss nur das Leergut zurücknehmen die er auch verkauft hat und führt!!
nein, das sind sie nicht.
Nein muss er nicht. LEIDER MUSS MAN DANN ZU VERSCHIEDENEN Läden RENNEN