Kann ein Markt Pfand ablehnen?
Hallo ich hab ein YouTube Video von einem Youtuber gesehen. Er hat seinen kompletten Pfand zurück gebracht. Er hat 87€ bekommen insgesamt. Er hatte also dementsprechend 348 Flaschen zurückgebracht.
Doch ein Bundesweiter Markt hat ihm Verboten die Flaschen abzugeben, angeblich würde es viel zu lange dauern. Er musste sie in einem anderen Laden abgeben.
Meine Frage lautet daher: Darf ein Markt Pfandflaschen ablehnen? Weil wenn sie es verkaufen müssen sie es doch annehmen oder nicht? Egal ob es 1 oder 1000 Flaschen sind.
Ich persönlich kaufe normal in einem Supermarkt ein, aber bringe die im Großmarkt zurück, nachdem der Abstellraum voll ist (weil man da nicht 25 Cent bekommt sondern 30 Cent pro Flasche wegen MwSt und so)
4 Antworten
Ein Markt, der problemlos 1000 Flaschen verkauft, sollte selbstverständlich auch problemlos 1000 leere Flaschen zurücknehmen! Aber die große Menge von 1000 Flaschen läßt sich natürlich weder in 10 Minuten verkaufen noch auch zurücknehmen. Der Markt muß selbstverständlich zumindest alle von ihm verkauften Flaschen zurücknehmen, über die zumutbare Geschwindigkeit dabei könnte man allerdings vor Gericht streiten... Es soll Urteile geben, die Einzelhändler verpflichten, auch große Mengen von zum Teil stark beschädigten Einwegflaschen/-dosen zurückzunehmen bzw. den entsprechenden Pfandbetrag zu erstatten. Im Ablehnungsfall ist die örtliche Ordnungsbehörde zu kontaktieren.
Das Umweltministerium hat damit aber doch gar nichts zu tun, das erstattet doch kein Pfandgeld. Was soll das?
Und was haben diese Links mit der (berechtigten) Kritik von tiefenforscher zu tun?
Weil es da steht. Das es das Umweltministerium zahlt
Wo willst du das denn gelesen haben? Ich kann bei bestem Willen nichts dergleichen entdecken. Würde mich auch wundern, da das BMU mit dem ganzen Finanzgedöns in diesem Zusammenhang nichts zu tun hat. Die sind nur dafür verantwortlich, dass wir das Einwegpfand überhaupt haben und dass die Menschen immernoch denken, dass Mehrweg grundsätzlich umweltfreundlicher sei, was jedoch ins Reich der Märchen gehört.
Steuerschäden zahlt das Finanzamt bzw. der Steuerzahler. Und (Einweg-)Pfandwertschäden gehen zulasten des Inverkehrbringers der jeweiligen Verpackung mit der betrogen wurde.
Wenn ein 'Pfandpirat' für eine verdreckte und total beschädigte, zerquetschte Einwegflasche 25 Cent Pfanderstattung erhält, für eine viel schwerere und platzfordernde intakte Mehrwegflasche aber nur 8 Cent... Hallo, dann läßt er Mehrweg in der Wiese liegen, und Einweg ist insofern tatsächlich umweltfreundlicher! Ich selbst bücke mich allerdings auch für Mehrwegflaschen (und mein Enkel freut sich darüber, weil er das Pfandgeld bekommt).
Mengenbeschränkungen sind bei Märkten mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche nicht zulässig.
Theoretisch kannst Du Dich beim zuständigen Ordnungsamt beschweren, passieren wird deswegen jedoch nicht allzu viel.
Dass Du mehr als 25 Ct. pro Flasche bekommst, halte ich jedoch für ein Märchen - die Umsatzsteuer steckt bereits in den 25 Cent drin, die gibt's nicht noch mal extra obendrauf.
Bei der Metro erhält man 30 Cent.
Das machen viele und der Steuerzahler bezahlt den Schaden. Glaube Focus hatte mal darüber berichtet wie Kriminelle Clans Geschäfte mit Pfandflaschen machen und den Steuerzahler hinterziehen. Ich google mal
Dass Du mehr als 25 Ct. pro Flasche bekommst, halte ich jedoch für ein Märchen - die Umsatzsteuer steckt bereits in den 25 Cent drin
Nur bei der Abgabe an den Endverbraucher beträgt das Einwegpfand 25 Cent. Auf allen anderen Handelsstufen ist es zzgl. MwSt. Damit hat der Fragesteller recht.
Laut § 31 (1) Satz 1 VerpackG enthält das Einwegpfand bereits Umsatzsteuer.
Hersteller von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen sind verpflichtet, von ihren Abnehmern ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
(...)
Im Gegensatz hierzu liegen lediglich Warenumschließungen vor, wenn aufgrund der Eigenart einer Ware eine bestimmte Umschließung erforderlich ist, um diese für den Endverbraucher verkaufs- und absatzfähig zu machen. Hierbei handelt es sich überwiegend um innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen, welche für die Lieferbarkeit von Waren an den Endverbraucher notwendig (z. B. Flaschen) oder üblich (z. B. Getränkekasten) sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Verpackung keinen dauernden selbständigen Gebrauchswert haben. Ob der Gebrauchswert geringfügig ist oder nicht, ist ohne Bedeutung.
(...)
Warenumschließungen teilen im Gegensatz hierzu weiterhin stets das Schicksal der Hauptleistung und unterliegen somit den steuerlichen Regelungen der eigentlichen Hauptleistung. Bei Rücknahme der Warenumschließung und Rückzahlung des Pfandgeldes liegt eine Entgeltminderung vor. Die Grundsätze des Abschnitts 10.1 Absatz 8 UStAE sind zu beachten.
Ab einer bestimmten Grundfläche muss der Laden dir deinen gesamten Pfand abnehmen ob er Lust hat oder nicht spielt dabei keine Rolle, ich musste auch schon mal einen Getränkemarkt darauf hinweisen als ich die 123€ von dem Balkon meines Bruders weggebracht habe.
- Leergut, nicht Pfand.
- Für Mehrweg existiert keine Rücknahmepflicht. Die Annahme kann komplett verweigert werden.
- Die Rückgabemenge muss verhältnismäßig sein, sonst kann die Annahme durchaus verweigert werden.
Zu Punkt 2: Wenn Flaschen mit Pfand verkauft wurden, muß das Pfand selbstverständlich vom Verkäufer bei Rückgabe des Leerguts zurückerstattet werden.
Richtig, es muss bei der Rückgabe erstattet werden. Aber wenn es evtl. gar nicht erst zurückgenommen wird (MW) muss auch nichts erstattet werden.
Logisch: Wer nichts zurücknehmen m u ß, braucht nichts zu erstatten. Beweispflichtig ist im Zweifelsfall der Zurückgebende, ob die Flaschen (MW) von diesem Händler stammen.
Er hat seinen kompletten Pfand zurück gebracht.
Ich gehe mal davon aus, dass er in Wirklichkeit Leergut zurückgeberacht und dafür dann Pfand ausgezahlt bekommen hat. Denn sonst ergäbe die ganze Geschichte keinen Sinn.
Darf ein Markt Pfandflaschen ablehnen?
Es hängt davon ab um was für Flaschen es sich handelt. Für Mehrweg gibt es beispielsweise keine gesetzliche Rücknahmepflicht. Somit kann jeder Händler die Rücknahme verweigern, selbst wenn er diese Flaschen verkauft, sofern nicht beim Kauf explizit eine Rücknahme vereinbart wurde.
Bei Einweg ist der Händler nur verpflichtet Flaschen und Dosen derselben Materialart zurückzunehmen die er auch verkauft. Die Einweg-Glasflaschen von Lidl wird man beispielsweise fast nirgendwo anders los.
Für Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200m² beschränkt sich die Rücknahme zudem auf die Marken, die der Laden verkauft.
Egal ob es 1 oder 1000 Flaschen sind.
So einfach ist das dann doch nicht. Selbst wenn es sich um Einwegflaschen handelt, die der Laden eigentlich zurücknehmen müsste, gilt auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Von einem Laden mit begrenzter Mitarbeiterzahl und begrenzten Lagerkapazitäten etc. kann nicht verlangt werden, dass er Leergut in unverhältnismäßig hohen Mengen zurücknimmt.
Doch ein Bundesweiter Markt hat ihm Verboten die Flaschen abzugeben, angeblich würde es viel zu lange dauern.
Das kann unter gewissen Umständen tatsächlich rechtens sein. Denn der Ladenbetreiber hat das Hausrecht. Wenn nun jemand kommt und Leergut im Übermaß abgeben möchte und dadurch andere Kunden ewig anstehen müssen und vielleicht noch den den Eingang blockieren und ein Mitarbeiter ständig zum Leergutautomaten muss und dadurch gehindert wird seine anderen Aufgaben zu erledigen oder an die Kasse zu gehen und dort die Schlange immer länger wird, so kann man dies als eine Störung des Betriebsablaufes ansehen und der Ladenbetreiber ist befugt entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um eine solche Störung für die Zukunft auszuschließen. Hier wiegen die Interesses des Ladenbetreibers höher als die des Kunden, da es keine Notwendigkeit gibt sein Leergut massenhaft zu horten um es dann mit einem Mal zurückzubringen.
Gut erklärt, sehe ich auch so. Grundsätzlich gilt natürlich die Binsenweisheit, daß derjenige, der 1000 Flaschen verkaufen kann, auch 1000 Flaschen zurücknehmen können muß.
Wobei die 1000 verkauften Flaschen sich in der Regel auch über den ganzen Tag verteilen und nicht auf einmal verkauft werden. Ebenso sieht es mit der Rücknahme aus. 1000 Flaschen über den Tag verteilt sind kein Problem. Aber wenn einer alleine zusätzlich auch noch 1000 Flaschen bringt, so erfordert das schon die doppelte Kapazität.
Der Pfand wird aber vom Umweltministerium erstatte nicht vom Markt.