50 Cent Pfand?
Hi,
einige Schüler unserer Schule verkaufen neuerdings Getränke am Kiosk, ein halber Liter Fanta kostet beispielsweise 1,50€ (was doch schon nicht allzu günstig ist). Die Getränke kommen in ganz normalen (PET-)Einwegflaschen mit 25ct Pfand.
Nun werden dort allerdings zusätzlich zu den 1,50€ noch 50ct Pfand verlangt.
So kann ich die Flasche ausschließlich dort zurückgeben um das Pfand vollständig erstattet zu bekommen. Würde ich zum Pfandautomat gehen, erhielte ich nur 25ct.
Ist diese Vorgehensweise rechtens?Bekommt man dann eine Pfandmarke?
Nein
Wie soll das dann funktionieren? Hast du die Geschichte erfunden?
Nein es ist tatsächlich so und nicht erfunden
8 Antworten
Diese Praxis ist nicht zulässig!
Zitat 1:
Für Einwegflaschen (die mit dem DPG-Pfandsiegel) gilt das Verpackungsgesetz: Mit Ausnahme von sehr kleinen Geschäften nehmen alle Händler die Flaschen derselben Materialart an, die sie auch verkaufen - unabhängig von Marke oder Flaschengröße.
Zitat 2:
Für alle pfandpflichtigen Einweg-Verpackung beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent.
Ich spare mir hier die Quellenangaben, da es unzählige gleichlautende Angaben im Internet gibt.
Im privaten Verkehr (Familie, Freundeskreis...) sind - spasseshalber ! - alle denkbaren Regelungen möglich, im Geschäftsverkehr gilt das Verpackungsgesetz.
In diesem Fall hat doch schon der Hersteller der befüllten Fanta-Flaschen entsprechend dem Verpackungsgesetz ein Einwegpfand von 25 Cent festgesetzt, das dann in der Handelskette bis hinab zum Endverbraucher auch nicht mehr überschritten werden kann bzw. darf!
Das entspricht durchaus auch meinem Verständnis, steht aber nirgendwo geschrieben. Wichtig ist nur, dass man diesen Betrag dann auch zurückbekommt. Wer schlau ist, gibt dann dort seine von sonstwo gesammelten Fanta-Flaschen ab und schaut dann, wie lange sie diese Praxis aufrechterhalten können oder wollen.
Ist im Prinzip das Gleiche wie in Cash&Carry Märkten (Metro etc.), wo man 30 Cent EW-Pfand bezahlt. Auch wenn das hier andere Gründe hat.
Quellenangaben zu deinen "Zitaten" wären eigentlich eine ziemlich coole Idee...
Ich hatte geschrieben:
Ich spare mir hier die Quellenangaben, da es unzählige gleichlautende Angaben im Internet gibt.
So ist es.
Was für eine kindliche Frage.
Natürlich ist das rechtens.
Sie dürfen auch ohne rot zu werden €10,-- als Pfand fordern. Das Pfandgeld dient nicht zur Bereicherung des Getränkehandels, sondern dem Kreislauf und der Rückführung der Getränkeflaschen.
Super Idee! Dann nehme ich ein paar Flaschen von daheim mit und verdiene richtig Geld.
Sind die 1,50 inklusive den 0,50 Pfand ?
Naja... Ein Kiosk kann ja auch seine Preise bis zu einem bestimmten Punkt, selbst bestimmen.
Ich denke deine Schule erhöht den Pfand, damit sie die falschen zurück bekommen und sie nicht überall auf dem Gelände rum liegen.
Kauf einfach dort nichts mehr.
Wenn keiner von euch dort etwas kauft, muss die Strategie überdacht werden.
Das wäre mein Tipp.
Warum sollte es nicht rechtens sein, die wollen halt nur, dass bei ihnen das Leergut zurück gegeben wird. Aus dem Grund ist es auch legitim...
Es ist einfach hirntot. Der nächste Schüler geht in den Supermarkt, holt sich ein paar Kisten. Und verdient am Pfand. Wie verblödet kann man eigentlich sein? Damit meine ich nicht Dich.
das war aber nicht die Frage und wenn die etwas Restverstand haben, gibt es zu den verkauften Flaschen auch Pfandmarken...
Nutzer0172vor 1 Stunde, 24 Minuten
Bekommt man dann eine Pfandmarke?
PCExpert310Fragestellervor 1 Stunde, 23 Minuten
Nein
spätestens dann, wenn einige Schüler im Supermarkt Fanta kaufen und dann dort das Leergut abliefern, werden sie wohl aufwachen...
So sieht das aus..............................................................
Was bedeutet rechtens. Wenn es intern so abläuft und auch tatsächlich so zurück gegeben wird dann ja. In den clubs zahlt man ja oft auch 1 Euro Pfand und bekommt ihn zurück. Sollten sie dir jedoch nur 25 Cent zurück geben wäre es Betrug unter der Vortäuschung falscher Tatsachen.
Zu 2.
Das wird zwar allgemein so gehandhabt aber das Verpackungsgesetz spricht lediglich von "... ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.". Eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze fürs EW-Pfand gibt es somit nicht.
Das gilt u. U. auch für die Schule, wenn diese bzw. der Kiosk nur einem festen und eingeschränkten "Kundenkreis" zugänglich ist, da diese in der Regel nicht für jederman öffentlich zugänglich ist.