Pfand auszahlen?

4 Antworten

Das machen wir aber nicht, wieso weiß ich letztendlich gar nicht genau, wurde mir halt von Anfang an so beigebracht dass wir‘s nicht machen.

Frag deinen Chef.

Im Restaurant wird ohne Pfand berechnet und die Flaschen verbleiben am Tisch. Die Mitnahme wäre Diebstahl.

Im Imbiss (zum Mitnehmen muss Pfand berechnet werden) steht in der Speisekarte deshalb der Preis mit dem Zusatz "*zzgl. Pfand". Dann kann die Flasche natürlich auch gegen Pfandauszahlung zurückgegeben werden.

Euer Bistro ist vermutlich eher der Kategorie Imbiss zuzuordnen, die Kunden dürfen offenbar die Flaschen mitnehmen. Dann ist der Preis inklusive Pfand, den ihr bei Rückgabe auch auszahlen müsst. Der Gast hätte in dem Fall recht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Koch und Gastronom

Müsstet ihr nur wenn ihr auch Pfand verlangen würdet. Wenn aber der fuzetea zb 2€ bei euch kostet, ist das der Preis für da Getränk. Und mit der Regelung das sie die Flasche ja mitnehmen und sonstwo in einen Pfandautomaten stecken können, sollten sie auch glücklich sein.

Es reicht ein kleiner Hinweis : Getränkepreise exklusive Pfand.

Teilweise ziemlig verwirrend Alles, dazu mal ein Beispiel: Ein Freund von mir kauft regelmäßig in so einem "24-Stunden-rund-um- die- Uhr -geöffnet-Laden".
Er kauft dort nur eine bestimmte Sorte Bier in Glasflaschen. Typischerweise sind Waren in diesen Läden - vergleichbar mit Tankstellen - relativ teuer.Das Bier was er dort kauft, er bezahlt pro Flasche 1,75€. Auf den Kassenzetteln die er bekommt steht ein Einzelpreis von 1,75€, Pfand ist nicht ausgewiesen. Er kauft dort ein, weil dieser Laden eben immer offen hat und fast vor seiner Haustür ist. Er bringt die leeren Flaschen auch immer wieder dort hin, bekommt aber niemals diese 8 Cent po Flasche. Auf den Flaschen selbst ist aber alles als Pfandflache deklariert, schon vom Hersteller des Bieres.
Ich bin der Meinung, dass sich das Betrug nennt undzwar schon doppelt. Denn der Laden, der diese leeren Flaschen an den Großhandel zurückgiebt, bei dem er eingekauft hat, bekommt ja dann das Pfand. Es existiert ein höherer Verkaufspreis, der kunde kann gar nicht erkennen, wieviel von dem Geld, welches er blecht, theoretisch Pfand wäre. Der Laden der das bekommt - der bekommt aber 8 Cent pro Flasche. Da auf den Kassenbons aber kein Pfand ausgewiesen ist, bekommt das Finanzamt gar nichts davon mit, dass dieser Laden dieses Pfand in die eigene Tasche wirtschaftet, weil es ja auf der Zweitrolle der Registrierkasse auch nicht draufsteht. Etwas davon mitbekommen würde das Finanzamt nur dann bei einer gründlichen Buchprüfung, wenn die Einkäufe mit den Verkäufen verglichen werden, denn dann würde man ja erkennen, dass der Laden ein Pfand einnimmt, welches er nicht weitergibt.