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Altes Gasthaus weiterführen?

Ist eine ebenso verrückte wie (un)ambitionierte Frage.

Bei uns in der Gegend gibts ein schönes altes Gasthaus, das immer noch Familiengeführt ist und bei dem es keinen Nachfolger gibt (wie vielerorts).

Wir gehören zu den Gästen, die einen persönlichen Bezug zu den Wirtsleuten haben.

Bei mir und meiner Frau steht ggf. in den nächsten 1 bis 2 Jahren ein Berufswechsel an. Firma verkleinert sich, Berufsfeld ändert sich, solche Sachen.
In Stein gemeißelt ist da noch nichts aber möglich ist halt alles.

Ich arbeite derzeit als Erzieher, ich will so oder so weiter mit Menschen zu tun haben.
Meine Frau ist auch sehr sozial.

Die alten Wirtsleute führens noch weiter, und mit Glück gehts noch ein paar Jahre, reduziert haben sie die Öffnungszeiten schon seit einigen Jahren und so hats jetzt auch gepasst.

Aber natürlich geht das so nicht ewig weiter.

Ein großes Problem bei der Nachfolge ist der wegfallende Bestandsschutz. Die Wirtschaft ist im Prinzip in einem alten FachwerkBauernhaus. Das zu modernisieren ist ausgeschlossen.
Die Küche hat Edelstahloberflächen, hygienisch ist das soweit einwandfrei und es gab ja auch nie Probleme, aber es ist ja bekannt wie viel höher die Latte in der Gastro mittlerweile liegt. Hier gehts dann auch um Belüftung der Küche usw. usf..

Und sowas würde keiner dem Haus antun wollen. Abgesehen davon, dass es sehr teuer werden würde.

Vom dort noch arbeitenden Personal würden mindestens 1 bis 2 das Gasthaus gerne noch länger führen, aber es schwebt eben dieses Problem mit dem Nachfolger im Raum, denn ich schätze mal dass es noch schwieriger mit den Standards wird, wenn der Nachfolger nicht aus der Familie stammt.

Ich frag hier im Prinzip nur "für mich", weil ich selber gerne wüsste, was theoretisch möglich wäre, sollten wir mal dort anfragen, ob wir das Gasthaus in irgendeiner Form weiterführen dürften.

Dass ihr hier keine supergenauen Aussagen dazu machen koennt, ohne das Haus zu kennen, ist mir bewusst. Wäre trotzdem dankbar auch für grobe Ratschläge und Einschätzungen.

Da die Küche ohne ein kleines rechtliches Wunder wohl kaum in der Form weiterbetrieben werden koennte wie bisher stellt sich etwa die Frage, ob man den Modernisierungszwang reduzieren oder umgehen koennte, wenn man etwa nur noch kalte Speisen und Getränke anbietet, wie es oft auf Bierkellern und Biergärten ist.
Auch wäre noch die Frage, inwieweit der Umfang des Betriebs eine Rolle spielt, also wie viel Gäste gleichzeitig bewirtet werden koennen usw..

Möglicherweise könnte mans als Verein betreiben? Wir haben einen Bierkeller in der Nähe, der schon lange so betrieben wird. Irgendwas müsste dabei schon noch für uns rumkommen, aber viel müssts nicht sein, wir planen eh schon so, dass wir vielleicht noch einen kleinen Nebenverdienst an anderer Stelle verfahren, jedenfalls am Anfang wenn wir vermutlich auch noch recht kleine Öffnungszeiten anbieten.

Das Gasthaus hat immer noch einen SEHR treuen und großen Kundenstamm, der sogar überregional ist. Sofern das Gasthaus also nicht zu lange "still" stünde, wäre der Zulauf sicher weiterhin gegeben, selbst wenn sich das Speisenangebot ändern würde.
Ich würde auf jeden Fall auf authentische Hausmannskost wie Brotzeiten aus der Region und 1 x die Woche selbstgebackene Kuchen und Torten setzen. Klappt auf o.g. Bierkeller auch sehr gut. Dazu natürlich übliche Getränke aus der Region (Säfte, Weine, Biere, Schnaps) und zumindest 1 Fassbier. Viel größer ist die Auswahl bei den Getränken auch heute schon nicht xD

Gastronomie, wirtshaus, Gasthaus, Gastronomierecht

Darf ich den verkauf von alkohol an einen Kunden verweigern?

Ich arbeitete heute an der bar in einem Restaurant als ein Gast ins lokal kam der mir von anfang an suspect erschien. Er hatte etwas probleme sich zu artikulieren, hat langsam geredet und hatte einen sehr emotionslosen „leeren“ Blick. Er hat weder getorkelt oder gelallt weshalb ich erstmals davon ausgieng er hätte ein leichtes geistiges Handicap oder eine Autismus-Störung. Er wurde natürlich wie jeder andere Gast bedient, höflich und mit respekt. Doch bereits seine erste Bestellung war sehr merkwürdig: 0,5L Vodka um 15:00Uhr mittags. Diesen Wunsch habe ich ihm natürlich nicht erfüllt und ihn auf zwei 0,2cl vodka shots und ein Bier runter geredet mit der ausrede das dies das limit sei dass wir an eine Person verkaufen dürfen. Bereits da hatte ich Gewissensbisse weil ich mir sicher war das er nicht ganz bei sinnen war auch wenn ich den Grund nicht kannte. Jedoch war er mitte 40 und in dem Moment dachte ich mir er könne das bestimmt selbst verantworten. Mein schlechtes Gewissen hatte leider einen guten Grund, als ich ihn fragte was es denn so früh schon zum feiern gäbe antwortete er nur ganz trocken er sei Alkoholiker. Die im nachhinein offensichtlichen anzeichen habe ich leider übersehen was ich zutiefst bereue. Selbstverständlich verweigerte ich ihm den weiteren verkauf von Alkohol wozu ich nun ja auch einen triftigen grund hatte. Meine frage ist nun hätte ich ihm bereits bevor er mir diese Information sagte die Bestellung verweigern dürfen nur weil er mir geistig nicht ganz auf der höhe erschien? Und selbst wenn ich es verweigern hätte dürfen, hätte ich es überhaupt machen sollen? Wie hättet ihr in meiner Position gehandelt?
die Situation endete damit das er sich auf den boden legte und so tief schlief das er nicht mehr ansprechbar war. Nachdem Polizei und Sanitäre sich um ihn kümmerten stellte sich heraus das er am Vortag aus einer Klinik entfloh in der er bereits wegen übermäßigem Alkoholkonsum war. Das Krankenhaus Armband hab ich ebenfalls übersehen. Ich habe einem flüchtigen Alkoholiker Vodka serviert und mache mir unglaublich große Vorwürfe deswegen auch wenn ich weiß das es einfach eine unglückliche Situation war. Wie soll ich in Zukunft handeln wenn Kunden Alkohol bestellt die mir nicht zu 100% Zurechnungswürdig scheinen? Darf ich den Verkauf auch ohne triftigem Grund verweigern? Und wenn ja, hättet ihr es in meiner Situation gemacht?

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