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Trinkgeld nach Kündigung?

Ich arbeite seit mehreren Monaten in der Gastronomie, habe nun aber eine Kündigung erhalten. Jedoch steht mein Trinkgeld aus, steht es mir zu ?

Erläuterung:

wenn wir eine Börse haben geben wir zur Abrechnung einen gewissen Prozentsatz unseres Trinkgeldes ab, welches aus dem Umsatz unserer Börse berechnet wird. Bsp. wenn ich 100€ Trinkgeld habe und in meiner Börse 1700€ Umsatz muss ich 3,5% abgeben das wären 59,50€.

dieses Geld wird zusammen geschmissen.

wenn wir jedoch nicht Kellnern und an der Theke stehen bekommen wir so genannte Thekenstunden entweder für sehr gute Leistungen ganze also bei 8 Stunden Arbeitszeit 8 Theken Stunden oder bei normaler Leistung halbe Thekenstunden. Diese werden mit auf den täglichen Stundenzettel notiert. Am 01. und am 16. jeden Monats gibt es eine Übersicht auf der alle Mitarbeiter stehen, die jeweiligen Thekenstunden und der Betrag, welcher raus kommt. Diesen müssen wir dann unterschreiben und bekommen unser letztes Trinkgeld.

Ich hatte am 01. und 02. Mai frei ( am 01. wurde das Trinkgeld aufgeteilt ) und war danach krank worauf später meiner Kündigung folge, somit liegt mein letztes Trinkgeld noch im Tresor auf Arbeit. Heute wollte meine Chefin dieses Jedoch nicht aushändigen. Steht ihr das zu oder muss dir sie mir das Trinkgeld welches ich verdient habe auszahlen ?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Trinkgeld, Recht, Arbeitsrecht, Gastronomie, Kellner, Gastronomierecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Darf ich den verkauf von alkohol an einen Kunden verweigern?

Ich arbeitete heute an der bar in einem Restaurant als ein Gast ins lokal kam der mir von anfang an suspect erschien. Er hatte etwas probleme sich zu artikulieren, hat langsam geredet und hatte einen sehr emotionslosen „leeren“ Blick. Er hat weder getorkelt oder gelallt weshalb ich erstmals davon ausgieng er hätte ein leichtes geistiges Handicap oder eine Autismus-Störung. Er wurde natürlich wie jeder andere Gast bedient, höflich und mit respekt. Doch bereits seine erste Bestellung war sehr merkwürdig: 0,5L Vodka um 15:00Uhr mittags. Diesen Wunsch habe ich ihm natürlich nicht erfüllt und ihn auf zwei 0,2cl vodka shots und ein Bier runter geredet mit der ausrede das dies das limit sei dass wir an eine Person verkaufen dürfen. Bereits da hatte ich Gewissensbisse weil ich mir sicher war das er nicht ganz bei sinnen war auch wenn ich den Grund nicht kannte. Jedoch war er mitte 40 und in dem Moment dachte ich mir er könne das bestimmt selbst verantworten. Mein schlechtes Gewissen hatte leider einen guten Grund, als ich ihn fragte was es denn so früh schon zum feiern gäbe antwortete er nur ganz trocken er sei Alkoholiker. Die im nachhinein offensichtlichen anzeichen habe ich leider übersehen was ich zutiefst bereue. Selbstverständlich verweigerte ich ihm den weiteren verkauf von Alkohol wozu ich nun ja auch einen triftigen grund hatte. Meine frage ist nun hätte ich ihm bereits bevor er mir diese Information sagte die Bestellung verweigern dürfen nur weil er mir geistig nicht ganz auf der höhe erschien? Und selbst wenn ich es verweigern hätte dürfen, hätte ich es überhaupt machen sollen? Wie hättet ihr in meiner Position gehandelt?
die Situation endete damit das er sich auf den boden legte und so tief schlief das er nicht mehr ansprechbar war. Nachdem Polizei und Sanitäre sich um ihn kümmerten stellte sich heraus das er am Vortag aus einer Klinik entfloh in der er bereits wegen übermäßigem Alkoholkonsum war. Das Krankenhaus Armband hab ich ebenfalls übersehen. Ich habe einem flüchtigen Alkoholiker Vodka serviert und mache mir unglaublich große Vorwürfe deswegen auch wenn ich weiß das es einfach eine unglückliche Situation war. Wie soll ich in Zukunft handeln wenn Kunden Alkohol bestellt die mir nicht zu 100% Zurechnungswürdig scheinen? Darf ich den Verkauf auch ohne triftigem Grund verweigern? Und wenn ja, hättet ihr es in meiner Situation gemacht?

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