Hallo, wie sieht es bei folgender rechtlicher Angelegenheit bei einem Kauf über Ebay* aus?

Hallo,

da ich bei rechtlichen Angelegenheiten sowieso ängstlich und überfordert bin, brauche ich eure Hilfe, wie es mit Verk. bei Ebay aussieht. Mein Kauf erfolgte über die Verkaufsplattform Ebay*. Der Verkaufsgegenstand war KMS Euro (ein Land). Auf dem Bild waren in der Verkaufsaktion 7,76€ statt 3,88€ abgebildet, dazu erfolgte kein näherer Hinweis in der Beschreibung sodass ich von KMS = Kursmünzensätze und nicht Kursmünzensatz ausging. Der Verkäufer behauptet dass der Verkaufsgegenstand ganz klar 3,88€ sind, obwohl 7,76€ auf den Bildern dargestellt sind. Deswegen habe ich einen Fall eröffnet, den Ebay zunächst abgelehnt hat, da ich ja den Artikel zumindest zur Hälfte erhalten habe, weswegen ich eine Rückgabe starten sollte. Ebay hat im Zuge dessen nach Prüfung dieser Verkaufsaktion dann entschieden, den kompletten Betrag (5,50€) zurückzuüberweisen, sodass ich nicht zurücksenden muss. Ist diese Entscheidung von ebay zu meinen Gunsten denn rechtlich wirksam, weil der Verkäufer droht mir nun mich nicht in Ruhe zu lassen, ehe er das Geld bekommt und mich wegen Unterschlagung anzuzeigen und vor Gericht zu ziehen. Kulanterweise hatte ich mehrere Sachen im Vorfeld angeboten, da ich ja kein Unmensch bin und habe Ihm trotz der Entscheidung von Ebay zu meinen Gunsten 3,88€ für die Münzen nachträglich angeboten, aber das hat er abgelehnt. Er hat mir u.a. vorgeworfen den Artikel unterschlagen und nicht zurückgesendet zu haben und das Geld einfach zurückgefordert zu haben, allerdings hat ebay mir gesagt dass ich nichts machen muss und der Fall für mich entschieden wurde. Der Verk. hat mir Betrug, also eine Straftat vorgeworfen. Hierbei hat der Verkäufer zunächst gesagt mich anzuzeigen, dass ich ebay gesagt hätte den Artikel nicht erhalten zu haben und durch eine Rücksendeanfrage hätte zurückzusenden müssen.Fällt das schon unter Verleumdung od. so? Zudem hat er mich indirekt in meiner Ehre verletzt, ob ich überhaupt Freunde habe und hat mir dann schlechte Weihnachten gewünscht. Des Weiteren ist der Verkäufer zusätzlich sehr persönlich und unverschämt geworden. Laut Auskunft bei der Polizei kann das Gericht mir sogar Schadensersatz einräumen, wenn er mich wirklich Anzeigen sollte, wie sieht es da aus? Und wie sieht denn die rechtliche Lage aus wenn ebay einen Fall für mich entscheidet aber der Käufer damit nicht einverstanden ist, kann er das Geld oder die gekauften Münze trotz der Entscheidung gerichtlich zurückverlangen, oder ist ebay als Verkaufsplattform sozusagen mit der Entscheidung das "Gericht". Habe nur Angst dass es für mich teuer wird, weil Wegen 5,50€ ist es das nicht wert, aber andernseits ist das Verhalten des Verkäufers völlig daneben, sodass ich es absolut nicht einsehe. Er hat mir eine Frist gesetzt ihm die 5,50€ zu überw., andernfalls erstattet er Anzeige, aber was will der mir denn vorwerfen? Ebay hat gesagt ich muss nichts mehr machen.

*Zu meiner Absicherung: Der Name Ebay wird hier nur genannt, weil der Kauf über diese Plattform erfolgte

Der Verkäufer kann mir nichts vorwerfen (Forderung ist unwirksam) 50%
Der Verkäufer hat einen Anspruch auf das Geld oder Überweisung. 50%
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