Muss man mit 16 60€ strafe zahlen?

5 Antworten

Lassen wir mal die Frage offen, ob Du das bezahlen musst - die Rechtslage ist da möglicherweise doch etwas diffiziler, es hat nur noch kein Verkehrsunternehmen das bis zum bitteren Ende durchgezogen -, auf jeden Fall musst Du damit rechnen, dass bei Nichtzahlung Strafanzeige erstattet wird - und das geht bei einem Menschen mit 16 garantiert.


kevin1905  14.06.2023, 15:11

Und wie argumentierst du die in § 265a StGB zwingend erforderliche Absichtlichkeit der Erschleichung, davon ausgehend, dass die genannte Geschichte wahr ist und ggf. durch Ärzte belegt werden könnte?

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HugoHustensaft  14.06.2023, 15:12
@kevin1905

Brauche ich nicht, darum kümmern sich Polizei und Staatsanwaltschaft - die Anzeige wird dann ziemlich sicher erstattet werden, ich habe nichts dazu geschrieben, wie die Sache ausgehen wird.

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Dir war klar, dass du nur mit gestempelter Fahrkarte fahren darfst, und hast die Fahrkarte nicht gestempelt. Du hast die Fahrkarte auch nicht einem anderen Fahrgast gegeben mit der Bitte, sie an deiner Stelle zu stempeln. Stattdessen verweist du auf gesundheitliche Gründe, die es dir unmöglich gemacht haben sollen, deine Fahrkarte zu entwerten.

Ich halte es für sehr zweifelhaft, ob du damit durchkommst.

Wenn du die 60 € nicht zahlst, erstattet das Verkehrsunternehmen möglicherweise eine Strafanzeige wegen Erschleichung von Leistungen. Dann kannst du dem Richter erzählen, dass du eigentlich gar nicht schwarzfahren wolltest. Mal sehen, ob der es dir glaubt.

Du musst zwar das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen, da das zivilrechtlicher Natur ist und du keine Verträge wirksam eingehen kannst

ABER: Wenn du das jedoch nicht tust, wird eben zu 100% eine strafrechtliche Anzeige gegen dich wegen Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB auf jeden Fall gestellt. Das kann dann sogar teurer werden als 60 €. Ab 14 Jahren bist du strafmündig.

Zahlst du die 60 €, sehen viele Verkehrsbetriebe von der Anzeige ab und sehen die Sache dann als erledigt an.

Du bist leider Schwarzgefahren und solltest daher zahlen , ansonsten kann es teuer werden, unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und was du denen erzählst interessiert keinen, es kann wahr sein, muss aber nicht. Die hören jeden Tag die tollsten Geschichten.

Nein, musst du nicht, die entsprechende gesetzliche Regelung hast du ja schon gefunden.


stvyq23 
Fragesteller
 14.06.2023, 14:10

Okay vielen dank! Kann ich dann zum Kundencenter gehen und mit denen darüber sprechen oder wie wird das gemacht?

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RobertWeemeyer  14.06.2023, 14:13

Die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen bleibt auf jeden Fall.

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PatrickLassan  14.06.2023, 16:52
@RobertWeemeyer

Stimmt, und das dürfte teurer kommen als die Vertragsstrafe, die man als Minderjähriger nicht zahlen muss.

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