Muss man mit 16 60€ strafe zahlen?
Hallo, liebe Gutefrage Community!
Ich wurde gestern ausversehen beim "Schwarzfahren" erwischt. Ich hatte meinen 4er ticket, Kölnpass und Personalausweis mit dabei doch ich konnte es nicht abstempeln da ich Kreislaufprobleme habe und mir Recht schnell schwindelig wird. Zusätzlich habe ich eine emethophobie und die bereitet mir panik wenn ich kotzen muss. Die Kontrolleur standen jedoch vor mir und es war mir auf bewusst doch in dem Moment konnte ich wirklich nicht aufstehen. Ich habe im Internet jedoch gelesen das man das garnicht bezahlen muss. Siehe Foto:
Muss ich jetzt die 60€ strafe bezahlen? Ich bin noch nie schwarz gefahren und hatte immer meinen Schülerticket mit dabei doch den musste ich abgeben. Ich fange mit meiner Ausbildung an und meine Eltern haben gerade kaum geld weil wir auch vom Wohngeld geld bekommen und die bekommen wir seit einigen Monaten nicht mehr. Ich kann es meinen Eltern nicht erzählen. :( Habe Angst. Es war Wirklich nicht mit absicht das ich schwarz fahren wollte!
5 Antworten
Lassen wir mal die Frage offen, ob Du das bezahlen musst - die Rechtslage ist da möglicherweise doch etwas diffiziler, es hat nur noch kein Verkehrsunternehmen das bis zum bitteren Ende durchgezogen -, auf jeden Fall musst Du damit rechnen, dass bei Nichtzahlung Strafanzeige erstattet wird - und das geht bei einem Menschen mit 16 garantiert.
Brauche ich nicht, darum kümmern sich Polizei und Staatsanwaltschaft - die Anzeige wird dann ziemlich sicher erstattet werden, ich habe nichts dazu geschrieben, wie die Sache ausgehen wird.
Dir war klar, dass du nur mit gestempelter Fahrkarte fahren darfst, und hast die Fahrkarte nicht gestempelt. Du hast die Fahrkarte auch nicht einem anderen Fahrgast gegeben mit der Bitte, sie an deiner Stelle zu stempeln. Stattdessen verweist du auf gesundheitliche Gründe, die es dir unmöglich gemacht haben sollen, deine Fahrkarte zu entwerten.
Ich halte es für sehr zweifelhaft, ob du damit durchkommst.
Wenn du die 60 € nicht zahlst, erstattet das Verkehrsunternehmen möglicherweise eine Strafanzeige wegen Erschleichung von Leistungen. Dann kannst du dem Richter erzählen, dass du eigentlich gar nicht schwarzfahren wolltest. Mal sehen, ob der es dir glaubt.
Du musst zwar das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen, da das zivilrechtlicher Natur ist und du keine Verträge wirksam eingehen kannst
ABER: Wenn du das jedoch nicht tust, wird eben zu 100% eine strafrechtliche Anzeige gegen dich wegen Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB auf jeden Fall gestellt. Das kann dann sogar teurer werden als 60 €. Ab 14 Jahren bist du strafmündig.
Zahlst du die 60 €, sehen viele Verkehrsbetriebe von der Anzeige ab und sehen die Sache dann als erledigt an.
Du bist leider Schwarzgefahren und solltest daher zahlen , ansonsten kann es teuer werden, unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und was du denen erzählst interessiert keinen, es kann wahr sein, muss aber nicht. Die hören jeden Tag die tollsten Geschichten.
Nein, musst du nicht, die entsprechende gesetzliche Regelung hast du ja schon gefunden.
Okay vielen dank! Kann ich dann zum Kundencenter gehen und mit denen darüber sprechen oder wie wird das gemacht?
Die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen bleibt auf jeden Fall.
Stimmt, und das dürfte teurer kommen als die Vertragsstrafe, die man als Minderjähriger nicht zahlen muss.
Und wie argumentierst du die in § 265a StGB zwingend erforderliche Absichtlichkeit der Erschleichung, davon ausgehend, dass die genannte Geschichte wahr ist und ggf. durch Ärzte belegt werden könnte?