Mein im April 2022 verstorbener Großvater hatte im September 2021 einen Anwalt, der seine Leistungen bis dato noch nicht in Rechnung gestellt hatte.
Heute erreichte meine Mutter ein Schreiben, in dem der Anwalt sie bittet, eine Verzichtserklärung bzgl. Einrede der Verjährung zu unterschreiben.
Soweit ich weiß, verjähren nicht erhobene Forderungen nach Ablauf von drei Jahren, d. h. im vorliegenden Falll hat der Anwalt bis 31.12.2024 Zeit, eine Rechnung zu stellen, falls meine Mutter die Erklärung nicht unterschreibt.
Mir stellen sich allerdings zwei Fragen:
Im Verzichtserklärungsvordruck steht, dass die Leistungen gegenüber meiner Mutter erbracht wurden. Dies ist jedoch unzutreffend, da eben mein Großvater seinerzeit den Anwalt genommen hatte und meine Mutter ihn lediglich beerbt hat. Könnte der Anwalt hier also einen Fehler gemacht haben, sodass die Verzichtserklärung, so wie er sie aufgesetzt hat, gar nicht wirksam würde, wenn meine Mutter sie unterschreibt?
Weiterhin war uns zwar bekannt, dass mein Großvater seinerzeit anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen hatte und dies bisher nicht in Rechnung gestellt wurde (es existierte ein Honorarvertrag). Allerdings hat der Anwalt seit 2021 keinen Kontakt mehr zu uns gehalten, entsprechend hatte meine Mutter als Erbin rein formell gesehenn keine Kenntnis, dass es noch offene Forderungen gibt, die lediglich noch nicht erhoben wurden. Gibt es hier eine Möglichkeit, sich aus etwaigen Zahlungspflichten zu entbinden?