Zimt mit Bleirückständen – Anspruch auf Schadensersatz möglich?
Hallo zusammen,
ich habe ein Zimtprodukt zu Hause, das laut aktuellen Medienberichten Rückstände von Blei enthalten soll. Es geht also um eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Produkt.
Ich habe das betroffene Produkt zu Hause.
Meine Fragen:
- Habe ich in so einem Fall Anspruch auf Schadensersatz oder nur auf Rückerstattung?
- Sollte ich mich direkt an die Firma wenden oder lieber über die Verbraucherzentrale oder das Lebensmittelamt gehen?
- Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?
Ich freue mich über Hinweise, wie man am besten vorgeht.
Danke im Voraus!
9 Antworten
Du hast dann Anspruch auf Schadensersatz wenn du einen Schaden nachweisen kannst. In dem Fall hast du Anspruch auf den nachgewiesenen Schaden.
normalerweise reicht es in den Laden zu gehen in dem man das Produkt gekauft hat. Aufjedenfall aber MIT dem Produkt und am besten auch dem Kassenzettel (wobei der vermutlich nicht so wichtig ist wenn es einen öffentlichen Rückruf gibt).
Frag doch mal Deine Verbraucherzentrale in der Nähe, die können Dir da bestimmt Auskunft geben. LG🍀
Anspruch auf Schadenersatz hast du dann, wenn du einen Schaden nachweisen kannst.
Entsprechende Produkte kannst du vor Ort umtauschen oder zurückgeben, das sollte nach einem Medienaufruf problemlos möglich sein.
Wo ist dein Schaden?
In dem Rückruf aus dem Mai 2025 steht explizit, dass Du diesen zurückgeben kannst und den Einkaufspreis erstattet bekommst.
Aus solchen Rückrufen können keine weiteren Forderungen abgeleitet werden, egal wie sehr Du es Dir wünschst. Insbesondere kein Schadensersatz da Du diesen nicht nachweisen kannst.
Wenn Du nachweisen kannst, daß Dir dadurch ein Schaden entstanden ist, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Schön wär's. Ich hatte mal einen Kasten Bier, der offiziell zurückgerufen wurde. Der Rückruf bezog sich auf ein bestimmtes Produktionsdatum, mein Kasten war davon betroffen. Ich bin in den Laden, in dem ich den Kasten gekauft habe, gegangen. Antwort des Mitarbeiters bei den Getränken: "Wir haben die betroffene Charge hier gar nicht gehabt, Sie können den Kasten hier nicht gekauft haben."
Daran hat mich zweierlei aufgeregt: erstens hatte ich den Kasten definitiv dort gekauft, zweitens stand auf der Seite der Brauerei, dass eine Rückerstattung in jedem Laden erfolgen kann, der Bier dieser Brauerei führt.