Stützmauer plus Mauer plus Zaun?
Hallo mal ne Frage.
Mein Nachbar hat U Steine setzen müssen um auf eine Ebene mit der Straße zu kommen. Hier auf hat er weitere Steine zu einer Mauer gesetzt damit er von seinem Haus aus ebenerdig Garten und Terrase bauen kann. Di3se Mauer hat mittlerweile Risse an einer Stelle. Nun kam auch noch ein Stabzaun oben drauf. An der höchsten Stelle sind es gute 4,50m.
War und ist die Höhe so zulässig oder besteht die Chance dass er es wieder zurück bauen muss?
Um welches Bundesland handelt es sich?
Rheinland-Pfalz
2 Antworten
Die Genehmigungsfreiheit von Stützmauern ist in den Baurechtsvorschriften der Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Häufig sind sie bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei. Für höhere Mauern wird oftmals zumindest die Vorlage einer statischen Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.
Klarheit verschafft dir nur eine Anfrage beim örtlichen Bauamt.
Sieh dir mal § 8 Abs. 3 Satz 3 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz an:
"Ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu 2 m Höhe, in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung der Höhe zulässig."