Stützmauer plus Mauer plus Zaun?

RobertWeemeyer  10.06.2025, 13:19

Um welches Bundesland handelt es sich?

Milka175 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 13:35

Rheinland-Pfalz

2 Antworten

Die Genehmigungsfreiheit von Stützmauern ist in den Baurechtsvorschriften der Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Häufig sind sie bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei. Für höhere Mauern wird oftmals zumindest die Vorlage einer statischen Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

Klarheit verschafft dir nur eine Anfrage beim örtlichen Bauamt.

Sieh dir mal § 8 Abs. 3 Satz 3 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz an:

"Ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu 2 m Höhe, in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung der Höhe zulässig."


Milka175 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 14:38

Also d.h. 2 m okay alles drüber nicht.