darf man eine brandschutzmauer abreisen und dem nachbarn das in rechnung stellen?

2 Antworten

Das kommt darauf an, auf welchem Grundstück diese Brandwand steht und ob sie statisch beiden Häusern dient. Der Nachbar darf Euch nicht die Außenwand wegnehmen oder Euer Haus zum Einsturz bringen. Er darf auch die Wand bzw. Wandteile die auf Eurem Grundstück stehen nicht abbrechen. Und er braucht zum Abbruch der Wand eine Baugenehmigung, der üblicherweise die Nachbarschaft hätte zustimmen müssen.

Also "einfach so" geht nicht.

In der Regel ist es so, das der Verursacher auch die Rechnung bezahlen muss. Auch wenn die Brandwand teilweise oder ganz auf dem Grund eurer neuen Nachbarn steht dürfen sie euch die Brandwand nicht abreßen und dann auch noch in Rechnung stellen. Absolute Frechheit, die aber nicht siegen sollte. Nicht in jedem Bundesland braucht man eine Abrissgenehmigung. Das heißt aber nicht, das man alles machen kann, was man will. Redet klare und eindeutige Worte mit den jungen Leuten, oder schreibt es ihnen und dokumentiert allen für ein gerichtliches Verfahren.