Zaun wer muss bezahlen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fassen wir mal zusammen: zunächst wer bestellt, bezahlt.

Aber dann kommt tatsächlich das Nachbarrecht:

Wenn du - auf Verlangen des Nachbarn- zur Einfriedung verpflichtet bist

wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem einzufriedenden Grundstück ausgehen.

so als Beispiel, dann musst du die auf deinem Eigentum erstellen und auch unterhalten.

Sind beide Nachbarn verpflichtet, kann der Zaun auf die Grenze gesetzt werden und es herrscht Kostenteilung.

Es gibt aber auch Nachbargesetze, welches sowas dir für die jeweils rechte Grenze anlasten. Dann kann es noch ergänzende kommunale Vorschriften geben.,

Wenn ihr keinen neue Zaun braucht, baut einfach keinen.

Beide müssen sich die Kosten teilen, eine befriedung ist auf verlangen herzustellen. Natürlich muss es kein Luxuszaun sein.

florestino  25.04.2019, 11:30

Das stimmt so nicht. jedes Bundesland hat sein eigenes Nachbarrecht und zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen.

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Na menno, wenn sie einen Zaun bauen wollen, dann sollen sie das halt tun und den natürlich auch bezahlen.

Keiner ist verpflichtet einen Zaun zu errichten.

Sag denen doch, daß du keinen Zaun benötigst, aber dem Nachbarn keine Steine in den Weg legen willst, wenn er selbst einen errichtet. Auf seine Kosten und er soll an die Wartung denken. Du könntest auch ohne Zaun leben.

Bezahlen muß, wer den Zaun will. Sonst gibt es halt keinen Zaun. Gibt ja auch keine Zaunpflicht.

Lealonn 
Fragesteller
 24.04.2019, 21:21

Tolle Antwort. Hab unabsichtlich auf '' nicht hilfreich'' gedrückt

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BenniXYZ  24.04.2019, 21:32
@Lealonn

Das macht nichts, weil es nirgendwo auftaucht. Hier wird alles gelobt und nichts verurteilt. Nur das Positive ist nachvollziehbar, wenn sich wer beschwert, verschwindet das kommentarlos im Nirvada. Wie vielleicht auch dieses Geschreibsel.

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florestino  25.04.2019, 11:28

Lies mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes, wer einfriedungspflichtig ist. Es gibt durchaus Regelungen, nach denen der Nachbar eine Einfriedung fordern kann.

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