Abstand Haus / Mauer zur Straße

5 Antworten

Der Abriss muss zunächst einmal beantragt werden. Aber Vorsicht: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass du dann bei einem erneuten Bauantrag, dieses neue Haus so nicht mehr bauen darfst. Es kann gut sein, dass du dich dann der übrigen Bebauung anschließen mußt mit dem entsprechenden Abstand zur Strasse.

Wem gehört der in den Bürgersteig hineinragende Teil des Grundstücks? Gibt es einen Bebauungsplan mit Straßenbegrenzungslinien?

Wenn Ihr den baurechtlichen Bestandsschutz durch Abbruch vernichtet könnt Ihr damit rechnen, dass die Stadt ein Enteignungsverfahren für den heraustragenden Bürgersteigteil einleitet.

Du wirst in jedem Fall bei der örtlich zuständigen Behörde einen Abriss- und einen Bauantrag stellen müssen, denn beide Arbeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei Gebäuden mit BJ. 1900 könnte es zudem in diesem Zusammenhang auch zu denkmalschutzrechtlichen Problemen kommen, das aber nur am Rande. Es ist dann durchaus möglich, dass die Gemeinde Dir zur Auflage macht, mit der Baulinie entsprechend den Nachbargebäuden einzurücken und per Abtretung oder Dienstbarkeit den Gehweg entsprechend zu verbreitern. Dies aber unterliegt der Entscheidung der Genehmigungsbehörde respektive der Kommune / Landratsamt im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Dein Architekt wird Dich hier weitergehend beraten. Ohne Architekt kommst Du hier ohnehin nicht zurande.

Du solltest besser beim Bauamt nachfragen, die Antwort hängt von zu vielen lokalen Gegebenheiten ab, die wir nicht kennen.

Wenn du das Haus abreißt, musst du damit rechnen, dass die Gemeinde sich den Teil des Grundstücks, der in den Straßenraum hineinragt, aneignen will, um Verkehrsflächen zu schaffen und ein einheitliches Straßenbild zu erreichen. Davon sehen sie vermutlich derzeit nur ab, weil das Haus dort steht.

Seehausen  13.06.2013, 11:48

Zum Thema "Bauamt fragen" siehe

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Wenn Ihr zu einem beliebigen Sachbearbeiter geht werdet Ihr dazu keine Antwort erhalten. Hier hilft nur eine schriftliche Anfrage beim Bau- oder Liegenschaftsdezernat, ob Interesse besteht, den herausragenden Teil des Grundstücks zu erwerben.

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Ratirat  13.06.2013, 11:53
@Seehausen

Danke, eine hilfreiche Info, die Unterstellung des Punktejagens in deinem Tipp finde ich jedoch etwas frech. Den meisten dürften diese Infos schlichtweg nicht bekannt sein.

Meine Intention ist es jedenfalls, nach bestem Wissen zu helfen. Mir sind Punkte sch...egal. Oder kann ich mir dafür etwas kaufen?

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Seehausen  13.06.2013, 13:40
@Ratirat

Wo ist etwas untergestellt, das nach Punktejagd aussieht?

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Ratirat  13.06.2013, 14:01
@Seehausen

In deinem Tipp. Zitat:

Wer also ernsthaften Fragestellern an "das Bauamt" verweist belegt nicht nur, dass er nur auf Punktejagd ist, ...

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