Mal davon ausgehend, dass das Haus in Deutschland steht: Du musst den Strom nicht zum Marktpreis verkaufen, sondern für die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Eine Direktvermarktung ist erst ab 100 kWp möglich.

Erkundige dich bei den Cloudstromanbietern, ob Einspeisepunkt und Entnahmepunkt identisch sein müssen. Ich schätze aber, dass das der Fall ist.

Du kannst aber mit deinem Mieter eine Vereinbarung über die Stromnutzung aus der PV treffen (Mieterstrommodell).

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Der Hauptgrund ist, dass die Bodenfläche der Tankstellen über Ölabscheider entwässert wird, damit keine ausgelaufenen Kraftstoffe in die Kanalisation gelangen. Diese würden bei einem heftigen Regenguss überlastet. Deswegen hält man das Regenwasser mit einem Dach von der Fläche fern.

Gegenden, in denen es nicht regnet, gibt es praktisch nicht.

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Solange du die Wahrheit sagst und sachlich bleibst, darfst du auch auch als Nicht-Kunde eine Bewertung abgeben. Es sollte nur klar ersichtlich sein, auf welcher konkreten Erfahrung deine Bewertung beruht.

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Schweiz

Definitiv die Schweiz.

Österreich ist voller, lauter, viel mehr Massenabfertigung. Dazu kommt das unerträgliche omnipräsente Anton-aus-Tirol-Gedudel und die kreisrunden Schnapstheken an jeder Ecke. Man hat den Eindruck, Alkohol und Apres-Ski sei wichtiger als der Sport selbst. Die Unterkünfte sind fast alle unten im Tal, Dörfer und Chalets oben bei den Skigebieten gibt es kaum.

In der Schweiz ist alles beschaulicher, ruhiger, leerer, man kann den Sport und die Bergwelt mehr genießen. Die Pisten sind breiter und besser präpariert. Es gibt oben in den Bergen viele schöne verschneite Chalet-Dörfer. Allerdings ist die Gastronomie schon sehr teuer.

Am liebsten aber fahre ich nach Frankreich. Da gibt es fast alle Vorteile der Schweiz genauso, es ist aber viel billiger. Man muss nur erdulden, dass es zwar überall Orte/Unterkünfte oben in den Bergen direkt an den Liften gibt, diese sind aber oft eher hässlich.

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Dass gegen dich erst einmal ermittelt wird, ist klar. Für einen Außenstehenden sieht es zunächst einmal so aus, als ob du die dorthin gefahren hättest, um das Verprügeln zu ermöglichen, und damit sie anschließend flüchten können.

Beihilfe ist aber nur strafbar, wenn sie vorsätzlich geschah. Das ist in deinem Fall nicht gegeben, denn du wusstest nicht, was sie vorhaben, als sie dich baten, dort anzuhalten. Das sollte natürlich ggf. durch Zeugenaussagen glaubhaft gemacht werden.

Problematisch ist hingegen, dass du den Tätern bei der Flucht geholfen hast. Das ist zwar keine Beihilfe, denn die bezieht sich nur auf die Unterstützung bis zum Abschluss der Straftat, aber du hast dich möglicherweise einer Strafvereitelung nach § 258 StGB schuldig gemacht, weil du dadurch die Identifikation der Täter verhindert oder erschwert hast.

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Die strafrechtliche Bewertung hängt insbesondere davon ab, ob der Beschuldigte eine Herabwürdigungsabsicht verfolgte. Er muss also das Ziel gehabt haben, die Würde, Ehre oder das Ansehen des Anderen zu verletzen.

So etwas kann im Einzelfall auch mit dieser Aussage verbunden sein. Das hängt aber vom Kontext der Gesamtsituation ab und dürfte auch schwer nachweisbar sein.

In der Regel wird damit keine Herabwürdigungsabsicht verbunden sein, sondern es handelt sich um einen wenig höflich formuleirten Ausdruck der Missbilligung mit dem Wunsch der Unterlassung. Dann ist es auch keine Beleidigung.

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Ja, das ist zwingend erforderlich.

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Ich weiß nicht, wie die Kurse in den jeweiligen Hallen sind, aber die Skihalle in Neuss ist zwar kürzer, aber wesentlich schöner als die in Bottrop.

Ich muss aber dabei sagen, dass es schon > 10 Jahre her ist, dass ich das letzte Mal in Bottrop war.

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Dazu wäre erst einmal die Frage zu klären, wodurch Eintrittsgelder nicht erlaubt sind - ist es ein Gesetz (welches?), sind es Vorgaben des Vermieters, ...? Was für ein Gebäude ist es? Ist der Eigentümer öffentlich oder privat?

Dann bräuchte man den exakten Wortlaut des Verbots sowie den genauen Kontext.

Ohne diese Infos kann man nichts dazu sagen.

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Aus der Schilderung heraus kann man die Frage nicht beantworten.

Wenn sie von links in dein Auto krachte, ist sie ja offensichtlich entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Dann hätte sie auf jeden Fall mindestens eine Teilschuld. Oder war dort ein Zweirichtungsradweg?

Was ist mit "Ampelspur" gemeint?

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Der eine Fahrzeughalter 1 ist mein Bruder. Die Versicherung lauft aber über meine Mutter, die auch die Rechnungen bekommt. Fahrzeughalter 1 hat eine Vollkasko Versicherung und eine KFZ Haftpflichtversicherung mit SF 34 alt und SF 35 neu.

Das verstehe ich nicht. Du schreibst, dass sowohl deine Mutter als auch Fahrzeuighalter 1 Versicherungen hätten. Wer hat nun die Versicherung für das Fahrzeug, Dein Bruder = Fahrzeughalter 1 oder deine Mutter oder sogar beide jeweils eine?

Soll meine Mutter beide Versicherungen kündigen

Die Versicherung für den Touran wird automatisch gekündigt, sobald der Wagen ab- oder umgemeldet wurde. Die andere Versicherung kann sie nur bis zum 30. November zum Jahresende kündigen - sprich - dafür seid ihr gut zwei Wochen zu spät dran. Ausnahme: Die Versicherung hat gerade die Beiträge erhöht, dann habt ihr vier Wochen ab Bekanntgabe Zeit.

Mein Bruder der Ihre Prozente angenommen hat, möchte ebenfalls selbst sich bei einer Versicherung in Teilkasko versichern.

Er kann ihre SF-Klasse übernehmen, aber sich dabei nicht beser stellen, als es die Dauer des Fahrerlaubnisbesitzes zulässt. Sprich: Mit SF34 wird es dann vorbei sein, sowohl für ihn als auch für deine Mutter, denn die muss sich einverstanden erklären und mit den Rabatten von vorne anfangen. In Summe zahlt ihr also erst mal deutlich mehr.

Und muss bei der KFZ Versicherung derjenige drinnen stehen, der auch im Fahrzeugschein für 6 Monate steht?

Nein, das ist voneinander unabhängig. Aber viele Versicherungen sind günstiger, wenn Halter und Versicherungsnehmer identisch sind.

Mich wundert auch die Frage - du hast doch oben selbst geschrieben, dass Fahrzeughalter 1 dein Bruder ist und mindestens eine Versicherung dafür auf deine Mutter läuft.

Meine Empfehlung wäre, für den Neuwagen einen Versicherungsvergleich bei Check24 o. ä. zu machen und zusätzlich mal bei der HUK24 zu schauen, und bei Fahrzeug 1 erst mal alles so zu lassen und im nächsten Jahr im November auch für dieses Fahrzeug alternative Versicherer und Tarife zu prüfen.

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Die Nubox sind Passivlautsprecher. Die kannst du nicht direkt an die nuPro anschließen. Du würdest zumindest noch eine externe Endstufe je Lautsprecherbox benötigen.

Die aktiven Nupro wären die passende Ergänzung. Diese passen auch klanglich besser zur AS250, und klingen auch generell deutlich besser als die Nubox.

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Die Qualität hängt praktisch gar nicht vom Gerät ab, sondern vom verwendeten Protokoll. Das Standardprotokoll, welches von allen Sendern und Empfängern beherrscht werden muss, ist SBC. Es ist verlustbehaftet und theoretisch gibt es einen Klangverlust. Dieser ist aber viel geringer, als oftmals behauptet wird. In der Praxis haben die meisten Menschen Schwierigkeiten, den Unterschied in einem Blindtest herauszuhören.

Wenn das sendende Gerät AptX beherrscht, solltest Du einen Empfänger mit AptX wählen. Das ist zwar auch verlustbehaftet, aber die Unterschiede sind noch geringer als bei SBC.

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Ich gehe einmal davon aus, dass dem Erwerber des Gutscheins auch nichts von dem Umzug bekannt war.

Worüber lautet der Gutschein genau? Ein bestimmter Geldbetrag? Eine bestimmte Leistung? Wurde ein Leistungsort definiert?

Wenn es eine Leistung ist, kann man meiner Meinung nach schon davon ausgehen, dass die Erbringung der Leistung am damaligen Sitz der Fotografin oder irgendwo in erreichbarer Nähe vereinbart wurde, auch wenn das nicht explizit dort steht.

Wenn nur ein Geldbetrag vereinbart wurde, sieht die Sache etwas zweideutiger aus - auch hier aber sehe ich das Recht einer ersten Einschätzung nach aber auf eurer Seite.

Bevor man da aber in die detaillierte Analyse einsteigt: Habt ihr mal bei der Fotografin nachgefragt, ob sie euch das erstattet? Vielleicht sieht sie das ja völlig ein und zahlt euch den Betrag einfach zurück. Dann braucht man keine Paragraphen zu wälzen.

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Nein.

Das Gesetz bezeichnet Menschen zwischen 14 und unter 18 Jahren als Jugendliche.

Teenager sind alle, deren Alter im Englischen mit "teen" endet, also 13 bis unter 20 Jahre.

Ein Pubertierender ist jemand, der pubertäres Verhalten zeigt. Das kann bei Mädchen bereits mit unter 10 Jahren beginnen. Mit ca. 16 Jahren ist es meistens vorbei.

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Rechtlich ist da nicht viel zu machen. Einen Anspruch auf die Ware hast du erst, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist aber durch die bloße Anpreisung der Verfügbarkeit noch nicht geschehen.

Es kann schließlich auch immer noch passieren, dass ein anderer Kunde die Ware kauft, während du dort hinfährst. Außerdem sind die Lagerbestände nicht immer verlässlich - so kann es zum Beispiel Abweichungen bei Diebstahl, Beschädigungen oder Reklamationen geben.

Wenn die Uhr online bestellbar ist, warum verschwendest du überhaupt so viel Zeit und Geld und belastest die Umwelt, anstatt sie dir nach Hause schicken zu lassen?

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Es gibt keine Klipsch RP82II Du meinst vermutlich RF82II?

Im Prinzip ist deine Rechnung richtig. Du musst nur folgendes bedenken:

  • Der Kennschalldruck wird bei Klipsch meistens etwas zu hoch angegeben. Es kann durchaus sein, dass du ein paar dB drunter bleibst.
  • Der hohe Kennschalldruck wird wegen der starken Bündelung des Horns erreicht und besteht daher nur auf der akustischen Achse. Stark abseits der Achse fällt der Hochton stark ab. Das ist für die bei Partys eher gewollte breitflächige Raumbeschallung nicht ideal.
  • Es ist nicht garantiert, dass der Lautsprecher die zusätzliche Leistung linear umsetzen kann. Gerade die Basstreiber können früher an ihre Grenzen kommen. Je tiefer die Frequenz, desto mehr Verschiebevolumen wird für eine bestimmte Lautstärke benötigt, und irgendwann reicht der Maximalhub des Chassis nicht mehr aus. Für sehr hohe Lautstärken empfiehlt sich daher entweder ein zusätzlicher Subwoofer mit aktiver Frequenzweiche oder Lautsprecher mit größeren Basstreibern wie den RF-7. Auch die anderen Treiber können anfangen zu verzerren, auch wenn ihre Belastbarkeitsgrenze noch nicht erreicht wurde.

Dennoch sind die Klipsch schon nicht die schlechteste Wahl, wenn es nur mal um eine gelegentliche Party in einem normalen Wohnraum geht, und sind dort auch höchstwahrscheinlich laut genug.

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Das Kind selbst muss nicht haften (§ 828 I BGB). Die Haftpflicht trifft aber zunächst einmal dich als aufsichtspflichtige Person (§ 832 I Satz 1 BGB). Du hast nur die Möglichkeit, dich aus der Haftung zu befreien, indem du nachweist, dass du deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist oder der Schaden auch dann entstanden wäre, wenn du ihr nachgekommen wärst (§ 832 I Satz 2 BGB).

Nach deiner Schilderung ist das hier eine unklare Situation - es hängt von den räumlichen Verhältnissen ab und vom bisherigen Verhalten des Kindes usw. - und nicht zuletzt ist es auch einfach Ansichtssache. Außerdem würdest du glaubhafte Zeugen benötigen. Der Nachweis dürfte dir jedenfalls schwer fallen. Das Risiko eines Rechtsstreits würde ich nicht eingehen.

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mein Vormieter hatte keinen mietvertrag

Dann wäre er kein Mieter. Wenn man Mieter ist, hat man auch einen Vertrag. Der muss nicht schriftlich geschlossen werden.

Ich ziehe aber erst am 1.10 ein und soll September schon bezahlen obwohl ich nicht imVertrag stehe und das Zimmer nicht nutze.

Ob du das Zimmer nutzt oder nicht, ist egal. Es zählt, ab wann das Mietverhältnis beginnen soll. Der Vermieter möchte es offensichtlich gerne ab 1.9. vermieten. Du willst erst ab 1.10. Was ihr daraus macht, ist Verhandlungssache. Wenn er andere Miteinteressenten ab 1.9. hat, hast du schlechte Karten, Hat er die nicht, würde ich versuchen, einen Mietbeginn ab 1.10. oder als Kompromiss 16.9. zu vereinbaren.

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Also das Auto ist finanziert,gehört also noch der vw bank.

Nein, entweder oder. Bei einer Finanzierung kaufst du das Auto und die Bank gibt dir einen Kredit. Dann bist du Eigentümer des Autos. Und deswegen hast du den Schaden und erhältst auch den Schadensersatz.

Beim Leasing bleibt der Leasinggeber der Eigentümer. Dann musst du mit dem Leasinggeber besprechen, wie das abgewickelt werden kann.

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