Muss ich was erledigen (Vater gestorben)?

8 Antworten

Rentenkasse, Krankenkasse, Bank - kann man eine Sterbeurkunde zukommen lassen.

Für die Räumung der Wohnung wird der Vermieter sich vermutlich ans Gericht wenden. Bis hier letztendlich vielleicht der Staat als Erbe festgestellt wird, kann dauern.

Ggfs kannst du Cousins, Großcousinen über deine erfolgte Ausschlagung informieren. Deine Großeltern väterlicherseits bzw deren Kinder sind dann die nächsten in der Reihenfolge, danach geht es zu den Urgroßeltern väterlicherseits. - bei der Annahme, dass du selbst keine Kinder hast.


Inkognito-Nutzer   10.06.2025, 15:00

Danke sehr. Ich habe noch den Online Banking Zugang meines Vaters, da ich immer Rechnung für ihn online von seinem Konto bezahlt habe. Den Zugang habe ich seit etwa 3 Jahren. Ich habe das Online Konto seit dem Tod nicht genutzt. Kann das dennoch Probleme für mich ergeben? Eine Vollmacht bei der Bank wurde mich nicht nicht gemacht, ich habe ganz normal das Passwort und ID von ihm bekommen gehabt.

Gibt auch keine Überweisungen die mir wirtschaftlich helfen

kabbes69  10.06.2025, 15:52
@Inkognito-Beitragsersteller

In Punkt Erbrecht - nicht. Nach erfolgter Ausschlagung müsste hier ohnehin zuerst jemand die Wirksamkeit der Ausschlagung anfechten.

Ob dies mit Weitergabe Passwort sooo den AGB der Bank entspach- wage ich zu bezweifeln. Würde ich nicht bei der Bank ansprechen.

Zu erst mein Beileid.

Du könntest eventuell den Vermieter über den Tod informieren. Normalerweise enden Mietverträge damit automatisch. Die meisten Verträge enden mit dem Tod.

Wenn du das Erbe nicht antrittst, werden die Vertragspartner deines Vaters über den Tod spätestens dann informiert, wenn Rechnungen oder Mahnungen mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurück kommen.


RobertWeemeyer  10.06.2025, 12:48

Mietverträge enden nicht mit dem Tod. Der Erbe - wer auch immer das sein wird - muss sich überlegen, ob er den Mietvertrag kündigen will. Wenn nicht, läuft das Mietverhältnis mit ihm weiter.

JayCeD  10.06.2025, 12:52
@RobertWeemeyer

In jedem Mietvertrag den ich jemals hatte, sand dass der mit dem Tod endet. (Ich neige dazu meine Verträge zu lesen)

RobertWeemeyer  10.06.2025, 13:00
@JayCeD

Ich bin auch lange genug Mieter gewesen. Eine solche Klausel habe ich nie gewesen. Das würde ja bedeuten, dass deine Frau und deine Kinder auf der Straße stehen, wenn du einmal stirbst.

Unser aller Beildeid!!!!!

Bei dem Vater würde ich das Erbe nicht ausschlagen. Er hat genügend Erinnerungen für dich in seinen Gemächern hinterlassen. Das würdest du bitter bereuen.

Jedenfalls erbt beim Ausschlagen des Erbes deines Vaters, das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen. Der Staat erbt jedoch nicht "automatisch" sondern ein Nachlassgericht muss das Erbrecht des Staates feststellen. Es gibt keine Nachhaftung für den Staat. Wenn nichts mehr da ist, gehen die Gläubiger leer aus.

Wenn etwas da ist, werden im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen dann vorhandene Immobilien und Grundstücke angeboten oder versteigert. Versteigert werden auch Mobiliarsachen, Antiquitäten, Schmuck und andere wertige Gegenstände.

Häufig entdecken Erben aber nicht alle Nachlassverbindlichkeiten innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist. Um nicht mit dem Eigenvermögen haften zu müssen, kann eine Nachlassverwaltung bei Gericht beantragt werden. Der hier bestellte Nachlassverwalter fordert die Gläubiger daraufhin öffentlich dazu auf, ihre Forderungen geltend zu machen. Ein Nachlassverwalter, der im Rahmen einer Erbausschlagung bestellt wird, übernimmt die Verwaltung des Nachlasses anstelle der Erben, um die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen. Er stellt ein Nachlassverzeichnis auf und fordert die Gläubiger auf, ihre Ansprüche geltend zu machen, und verwaltet den Nachlass, um die Schulden zu begleichen. 

Bleibt Vermögen übrig, nachdem alle Schulden getilgt sind, wird dieses auf die Erben verteilt. Eine Nachlassverwaltung kann jedoch nicht immer eingeleitet werden. Sie ist möglich, wenn der Nachlass unübersichtlich, nicht aber eindeutig überschuldet ist und genügend Mittel für die Verfahrenskosten existieren. Er muss dem Gericht alle Berichte vorlegen und behält seine Gebühren als erstes ein.

Woher ich das weiß:Recherche

Inkognito-Nutzer   14.06.2025, 15:53

Guten Tag, danke sehr.

Leider wohnte mein Vater in einem entfernten Bundesland. Ich bin Student ohne Auto und mit Bafög Bezug. Nach Zahlung der Beerdigung habe ich nun selbst etwa 900€ Schulden. Mein Vater hatte keinerlei Vermögen, eher kleine Schulden (unter 300€).

Ich habe aber bei der Uni keine Fehlzeiten mehr. Hätte also weder Zeit noch Geld um Wohnung etc zu räumen

Man nimmt das Erbe nicht durch irgendwelche Handlungen an. Man WIRD in dem Moment, in dem der Erblasser stirbt, zum Erbe. Und ist als solche berechtigt, alles Nötige zu tun. Man kann das Erbe dann ausschlagen. Aber das kann man auch dann machen, wenn man sich vorher "wie der Erbe" verhalten, also Verträge gekündigt usw. hat.

Schlägt man aus, muss man aber alles zurückgeben, was man bisher aus der Erbmasse an sich genommen hat.

Was ist denn der Grund, das Erbe ausschlagen zu wollen? Bei Überschuldung kann man auch ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Das ist natürlich wesentlich mehr Mühe als die Erbschaft einfach auszuschlagen. Aber gerade bei engen Verwandten bevorzugen es manche Menschen einfach, die Erbschaft nicht jahrelang ungeklärt zu lassen, sondern die Angelegenheiten ihrer Angehörigen in Ordnung zu bringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Inkognito-Nutzer   10.06.2025, 15:02

Kein Geld um die Wohnung zu räumen, welches in einem anderen Bundesland 7h entfernt ist, zu räumen. Keine Fehlstunden von der Uni mehr übrig, da alles während Organisation der Beerdigung verbraucht.

Muss ich das Semester wiederholen, habe ich dazu Probleme wegen Bafög

Da Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie nach der Beerdigung nichts weiter tun. Kündigen Sie keine Verträge (z.B. Mietvertrag) und räumen Sie die Wohnung nicht, da dies als Annahme des Erbes gewertet werden könnte. Melden Sie den Todesfall lediglich der Krankenkasse und Rentenkasse. Nach Ihrer offiziellen Erbausschlagung am Freitag wird der Staat zum Erben, kümmert sich um die Kündigung des Mietvertrags, die Wohnungsräumung und alle weiteren Angelegenheiten des Nachlasses.

Liebe 🌞 Grüße


bwhoch2  11.06.2025, 10:05
Nach Ihrer offiziellen Erbausschlagung am Freitag wird der Staat zum Erben, 

Das ist insofern nicht richtig, da das Nachlassgericht versuchen wird, weitere Erben ausfindig zu machen und erst wenn das nicht gelingt, fällt das Erbe an den Staat.