Strafe mit 21?

76%
Kommt drauf an. 24%
Ja 0%

17 Stimmen

5 Antworten

Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.

Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.

Es geht nicht drum, wie alt man bei der Gerichtsverhandlung ist, sondern wir alt man zum Zeitpunkt der Tat war.

Wenn du mit 17 Jahren einen umbringst, das aber erst nach 9 Jahren ermittelt wird, bist du 26 und wirst nach dem Jugendstrafrecht verurteilt => Alter zur Tatzeit.

Damit lautet die einzig richtig Antwort: Wenn jemand mit 21 Mist baut, wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Keine Ausnahme. Punkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Es kommt auf das Alter zum Tatzeitpunkt an. Aber wenn man zum Tatzeitpunkt schon 21 Jahre alt ist, kommt Jugendstrafrecht nicht mehr in Betracht. Diese Möglichkeit besteht nur unter 21 Jahren.

Kommt drauf an.

Es kommt darauf an, wie weit der Angeklagte in seiner Entwicklung zum selbständigen Erwachsenen ist. Wenn er eher unreif ist, dann wird er nach Jugendrecht verurteilt, wenn er aber einen reifen Eindruck macht und in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, dann wird das Erwachsenenstrafrecht angewendet.


flythesky  21.05.2025, 20:06

Nein! Mit 21 gibt es keine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht mehr (außer die Tatzeit war vor dem 21. Geburtstag, aber der Fragensteller spricht ja explizit von einer Tat mit 21 Jahren. Hier greift ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht!)

Mit 18 ist man volljährig und voll Strafmündig


flythesky  21.05.2025, 20:08

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr (= Heranwachsender), KANN noh nach dem Jugendstrafrecht verhandelt werden..

iQhaenschenkl  21.05.2025, 19:32

Das ist nicht so einfach! Siehe meine Antwort!

Kommt drauf an.

In ganz besonderen Einzelfällen schon. Das hängt in solchen Fällen von einigen speziellen Faktoren ab.


flythesky  21.05.2025, 20:02

Nein! Mit 21 gibt es keine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht mehr (außer die Tatzeit war vor dem 21. Geburtstag, aber der Fragensteller spricht ja explizit von einer Tat mit 21 Jahren. Hier greift ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht!)