Wenn man seinen Führerschein nicht dabei hat, darf man dann im 21. Jahrhundert weiterfahren, wenn man sich ausweist?

6 Antworten

Von Experte KevinHP bestätigt

Es gibt einen Führerschein (das Plastikkärtchen oder, sofern nicht mittlerweile umgetauscht, noch die rosa oder gar grauen Lappen) und eine Fahrerlaubnis (im Verkehrsregister hinterlegt).

Idealerweise hat man beides.

Hast du deinen Führerschein vergessen, kann die Polizei im Verkehrsregister abfragen, ob du eine gültige Fahrerlaubnis hast. Wenn ja: Alles gut, allerdings ist dafür ein Bußgeld/Verwarngeld von 10 Euro vorgesehen. Wenn du nett bist und es gut begründest, können die Beamten vielleicht noch im Ermessensspielraum davon absehen.

Hast du irgendein Plastikkärtchen, das aussieht, anfühlt, riecht und schmeckt wie ein Führerschein, aber dazu ist keine Fahrerlaubnis im Verkehrsregister hinterlegt (jetzt mal von Ausländern in Deutschland abgesehen, die einen gültigen Führerschein ihres Heimatlandes haben), dann wird es heikel. Das ist dann nämlich, genau wie wenn du gar nichts hast, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und da sind wir dann raus aus dem Bußgeldbereich und drin im Straftatbestand. Deshalb dackeln die Polizisten ja auch immer mit deinem Führerschein zu ihrem Auto und tippen auf einem Computer rum oder funken kurz die Zentrale an, um zu prüfen, ob dieses Plastikkärtchen an eine Fahrerlaubnis gekoppelt ist oder, warum auch immer, wertlos (gefälscht, ungültiger EU-Führerschein mit einer Führerscheinsperre in Deutschland, echter Führerschein, den du noch hast, obwohl dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde...).

Kostet Strafe und verzögert Kontrolle, da erstmal eine Abfrage getättigt werden muß. Kann ja sein, daß Auflagen eingetragen sind, oder Führerschein aktuell entzogen etc... Von dem her ist ein Personakausweis nett, und im übrigen auch Pflicht, aber aus Datenschutzgründen kommt man damut direkt nicht weiter...!


DerCaveman  12.12.2024, 08:41
Von dem her ist ein Personakausweis nett, und im übrigen auch Pflicht,

Es ist Pflicht, einen Personalausweis dabei zu haben? In Deutschland sicher nicht (ausser bei Waffentraegern und wenn man am Bau oder in der Gastronomie arbeitet).

Digibike  12.12.2024, 09:36
@DerCaveman

Man muß sich jederzeit, gegenüber Behörden/Beamten ausweisen können - Führerschein ist probates Mittel dazu. Dafür schüttt bestenfalls dein Alter - allerdings gibt es dann ein anderes Problem, wenn man dich mit einem Kraftfahrzeug antrifft... Und ja, ich beziehe mich auf Deutschland.

DerCaveman  12.12.2024, 09:38
@Digibike
Man muß sich jederzeit, gegenüber Behörden/Beamten ausweisen können ...

Und das steht in welchem Gesetz und an welcher Stelle dort?

Führerschein ist probates Mittel dazu

Der Fuehrerschein ist in Deutschland gar kein offizielles Ausweisdokument.

KevinHP  12.12.2024, 10:29
@DerCaveman

Den Führerschein muss man dabei haben (zumindest wenn man ein Fahrzeug führt), aber einen Personalausweis nicht. Man muss nur in der Lage sein, seine Personalien nennen zu können, damit die Bediensteten das abfragen können.

Digibike  12.12.2024, 10:42
@DerCaveman

Kein vergessen, sorry. Führerschein war nie ein anerkanntes Ausweismittel - hätte heißen müssen "Führerschein ist KEIN probates Mittel".

Was Waffen an geht, mußt du jederzeit. Ich kenne sas auch noch generell, gerade nochmal gegoogelt. War tatsächlich nur in Westberlin, bis zur Wiedervereinigung, bindend, aber nicht im Rest der BRD. Genügt tatsächlich die Auskunft zu meiner Person zur Überprüfung. Hatte ich anders in Erinnerung, aber wenns nur für Westberlin galt und dann "gestorben" ist - beschwert hat sich keiner über den Ausweis...

Dreamdrummer  13.12.2024, 10:02
@Digibike

Weil die alten Führerscheine nicht fälschungssicher waren. Er wird aber in absehbarer Zeit als Ausweis gleichgestellt bzw. ist es in manchen Ländern auch schon. Deshalb müssen die ganzen alten Lappen ja nun umgetauscht werden und die neuen Führerscheine sind dann auch nur noch 10 Jahre gültig.

Digibike  13.12.2024, 10:54
@Dreamdrummer

Weiß ich und hab ich, danke. Leidrr ohne Chip. Mit wäre massiv Sinnvoller. Damit ist nämlich auch das Thema Halterhaftung und Fahrer nicht ermittelbar gaaaanz schnell vom Tisch, genauso, wie das "ich setz mein Fahrzeug als Waffe ein"... So man den das Thema angehen will...!

Wenn du vergesslich bist, kostet es eben eine Verwarnung, denn schließlich sollte man das mit sich führen.

Du wirst belehrt und wenn die Beamten hinterher feststellen, dass du keine Fahrerlaubnis hast, bekommst du 2 Strafanzeigen.

Wenn du den Führerschein vergessen hast, kostet das 10 oder 15 Euro verwarngeld.