Wurde geblitzt in nicht EU-Land (Türkei) Strafe?
Hallo, ich wurde geblitzt! In der Türkei und das nicht einmal, sondern 5-mal! Ich dachte mir da ist kein EU-Land und hat kein Einfluss da es mein Vater auch bekommen hat vor 3 Jahren und nichts passiert ist dachte ich mir auch komm, mache ich es auch so! Wurde auf einer 110 Straße 200 etwas geblitzt, ist das jetzt schlimm, könnte ich hier Ärger bekommen.
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4 Antworten
Kann halt je nach Land trotzdem passieren, das da ein Bußgeld-bescheid mal ins Haus flattert. Punkte in Flensburg und Fahrverbot sind da natürlich keine Gefahr, das würde nur bei Strafen in Deutschland eventuell fällig werden.
Wenn du nicht vorhast, wieder in die Türkei zu reisen, ist das nicht schlimm.
Klar, die Türken geben das an deutsche Behörden weiter.
Und in der Türkei würde ich mich an deiner Stelle nicht mehr blicken lassen - ist besser für dich.
Edit: Da meine Korrektur im Kommentar offenbar nicht ausreicht, hier noch einmal:
Meine obige Aussage ist nicht korrekt. Inzwischen ist die Türkei zu anderen Maßnahmen übergegangen.
Klar, die Türken geben das an deutsche Behörden weiter.
Es gibt kein Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei
hast recht - die haben inzwischen eine andere Vorgehensweise
https://www.aisoe.at/tuerkei-neue-zahlungsmodalitaeten-fuer-unbezahlte-bussgelder-und-strassenbenuetzungsgebuehren/
ah ja - hab mich grad mit Türken darüber unterhalten.......
Bleib ruhig bei deiner Meinung - mein Problem ist und wird es nicht
Das ist keine Meinung - ich war Jahrzehnte lang mit der Beitreibung von Bussgeldern beschäftigt - aus der Türkei war nie eines dabei. Wie auch - es gibt keinen Vertrag dazu.
Lass sie sie ist unwissend! Türkei hat kein Rede Recht hier in eu
hast recht - die haben inzwischen eine andere Vorgehensweise
https://www.aisoe.at/tuerkei-neue-zahlungsmodalitaeten-fuer-unbezahlte-bussgelder-und-strassenbenuetzungsgebuehren/
Bußgelder infolge eines Blitzers im Ausland, die in Deutschland nicht vollstreckt werden, müssen nicht gezahlt werden. Wenn das Land, in dem man geblitzt wurde, in nächster Zeit nicht erneut bereist werden soll oder man bereit ist, bis zum Eintreten der Verjährung zu warten, kann man das so handhaben.
Da wird nichts "weitergegeben".