Was ist wenn ich in der Probezeit das 3 mal mit einem minderschweren Vergehen geblitzt worden bin und einen anderen beim Bescheid eingebe?

5 Antworten

meine erste Frage daher stimmt dass, das man beim 3 mal blitzten die Strafen bekommt ?

Diese Regel gibt es in der Form nicht und Probezeitrelevant sind Verstöße unter 20 Km/h in der Regel nicht.

Natürlich können bei häufigen Verstößen auch bei geringfügigen Überschreitungen Prüfungen hinsichtlich der Fahreignung erfolgen. Du solltest jetzt also nicht dauernd mit solchen Überschreitungen auffallen.

Wenn nicht , wäre es möglich einen männlichen Verwandten (Vater, Onkel) mit gleichen Nachnamen anzugeben (bin selbst männlich) der die Schuld auf sich nimmt ?
Würde das durchgehen ?

Damit handelst du dir ein erhebliches Maß mehr an Stress ein. Du wärst nämlich im Bereich einer Straftat (falsche Verdächtigung) und die Konsequenzen wären weit gravierender.


TomEF98  19.03.2025, 17:01

Wo kein Kläger, ist kein Richter. Wenn man jemanden angibt, der das mitspielt und es auch auf sich nimmt, würde es sofern es nicht um Punkte geht, in der Regel einfach durchgewunken, vor Allem, wenn es gleich bezahlt wird

JanHeinri 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 12:18

Danke dir, im Internet steht aber das 3 mal ein minderschweres Vergehen zu einem schweren Vergehen gewertet werden können, stimmt das ?

Generell gibt sind verschiedene Verstöße in Kategorien eingeteilt - es gibt sogenannte A- und B- Verstöße, wobei A besonders schwerwiegende sind wie Überschreitung der Geschwindigkeit >20km/h, zu geringer Abstand, Handy. B sind weniger schwerwiegende Verstöße, die allerdings immer noch eine erhebliche Gefährdung mit sich bringen können (z.B. fahren mit abgefahrenen Reifen, TÜV mehr als 8 Monate überschritten) - in der Regel ebenfalls Verstöße mit Punkten (komme ich noch dazu).

Ein Aufbauseminar ist bei zwei B- oder einem A-Verstoß fällig. Theoretisch könnte bei immer wiederkehrenden Verstößen, die Zweifel an der Fahreignung wecken, die zuständige Führerscheinstelle auch davon abweichend die Teilnahme an einem AS anordnen, 3 Blitzer sind da allerdings in der Regel unwahrscheinlich (außer es wäre dreimal der selbe in einer Woche oder so…)

Voraussetzung wäre erstmal, dass es die ermittelnde Behörde (Stadt, Polizeidienststelle bei mobilen Blitzern…) den Verstoß überhaupt an die Führerscheinstelle meldet - dies ist standardmäßig bei Punkten der Fall, oder wenn z.B. die gleiche Behörde immer wieder Verstöße von einer Person registriert, drei dürften da zu wenig sein.
Zumal bei einem einfachen Bußgeldbescheid ohne Punkte lediglich der Fahrzeughalter angeschrieben wird - zwar gibt es einen „Anhörungsbogen“ auf dem man zu den Vorwürfen Stellung beziehen oder einen (anderen) Fahrer angeben KANN, man muss dies aber nicht, dementsprechend wird der Fahrer formal garnicht ermittelt, wenn das Bußgeld einfach bezahlt wird.

Einen anderen Fahrer anzugeben wäre in dem Fall also ein unnötiges weiteres vergehen (vermutlich wird es keine Konsequenzen nach sich ziehen, weil es ebenso wenig geprüft werden wird, könnte aber unter Umständen und dann ist es ein Vergehen mehr und wegen des bewussten Versuchs die Behörde zu täuschen, dann ggf ein Anlass, dass es auch weiter gemeldet wird)

Wenn du eine fiktive Person mit einer nicht zustellbaren Anschrift angibst passiert garnichts. Gibst du eine reale Person mit zustellbarer Anschrift an mit der du das abgesprochen hast (zum Beispiel gegen Geldzahlung) ist dies zwar in einigen Ländern auf deiner Seite strafbar, aber hat lediglich zufolge das dann die genannte Person an deiner Stelle bestraft wird.

Beschuldigst du eine unschuldige Person die das nicht auf sich nimmt wirst du wegen Vergehen strafrechtlich verfolgt!

Wenn du unter 21km/h liegst droht dir außer dem Bußgeld erstmal nix weiter. Es wird ein Anhörungsbogen kommen in dem das ganze geschildert wird, das ganze wird mit einem Bußgeld geahndet und fertig. Wer das Zahlt ist egal, wichtig ist es nur, dass es bezahlt wird.

Wenn nicht , wäre es möglich einen männlichen Verwandten (Vater, Onkel) mit gleichen Nachnamen anzugeben (bin selbst männlich) der die Schuld auf sich nimmt ?

Klar, Mist bauen und dann die Konsequenzen nicht tragen, dass sind die Besten. In deinem geschilderten Fall kannst du dir das aber sparen, es ist lediglich ein Bußgeld ohne weitere Konsequenzen.

Für die Zukunft solltest du dir aber merken, dass die Behörde nicht dumm ist und sich sowas in 99% der Fälle nicht auftischen lässt. Liegt ein Foto vor kannst es sowieso vergessen, die Qualität dieser Bilder ist durchaus hoch, da kann man auch auch kleinere Details wie einen Ohrring erkennen. Das abgedruckte Bild, welches man hin und wieder erhält, ist da weit von der tatsächlichen Quaität entfernt.

Solltest du irgendwann mal wieder auf die Idee kommen jemand anderen dafür benennen zu wollen und die Behörde einen Abgleich vornehmen, dann kann es dir auch passieren das die Polizei vor der Türe steht und im Zweifel den Abgleich vor Ort durchführt. Eine Einladung auf die Dienststelle der Polizei kann auch möglich sein. Ebenfalls können die Behörden auf das Einwohnermeldeamt zurückgreifen und sich dort nötigenfalls ein halbwegs aktuelles Foto holen und damit abgleichen.

Es kann funktionieren, die Strafen wenn es aber nicht funktioniert sind aber nicht ohne. Daher sollte man gar keinen Gedanken dran verschwenden, die ursprüngliche Strafe ist beiweitem nicht so wild, wie bei einer falschen Verdächtigung.


JanHeinri 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 12:35

Also gibt es keine Regel auch in der Probezeit die besagt das bei 3 minderschweren Vergehen, es zu einem schweren Vergehen geahndet wird. Zwischen den Fotos liegen auch fast 1,5 Jahre ? Ich würde den Blitzer bescheid auch gerne zugeben. Nur hab liest man überall das mit den 3 Vergehen.

olfinger  22.02.2025, 12:39
@JanHeinri

Hast du eine Quelle dazu?

Mir ist nichts dergleichen bekannt.

JanHeinri 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 12:53
@olfinger

Steht immer oben bei Google wenn man “3 mal geblitzt mit einem b Vergehen in der Probezeit” eingibt, gibt par websiten dann

olfinger  22.02.2025, 14:08
@JanHeinri

Eine Geschwindigkeitsunterschreitung <21km/h (Innerorts) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, dass ist aber weder ein A- noch ein B-Verstoß.

Es bleibt also dabei, dir wird abgesehen von einem Bußgeld nix weiter geschehen.

JanHeinri 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 17:00
@olfinger

Vielen lieben Dank, aber was defeniert denn ein A oder B Verstoß im Internet stand A alles mehr ab 21kmh und B alles unter 21kmh

olfinger  23.02.2025, 00:03
@JanHeinri

Das ist tatsächlich gar nicht so einfach zusammenzufassen. Grundsätzlich unterscheiden A-/ und B-Verstöße die Schwere des Verstoßes.

A-Verstöße sind entsprechend schwerwiegendere Verstöße wohingegen B-Verstöße weniger schwerwiegend sind. Allerdings ist nicht alles automatisch auch ein A-/ oder B-Verstoß, manche Vergehen bleiben auch einfache Ordnungswidrigkeiten und darunter fällt auch die Geschwindigkeitsüberschreitung von <21km/h (Innerorts).

Ich kann dir da jetzt aus dem Stehgreif nicht alle Vergehen nennen, aber B-Verstöße wären beispielsweise folgende:

  • Parken auf der Autobahn
  • Behindern von Einsatzfahrzeugen (wenn sie im Einsatz sind)
  • HU 8 Monate überziehen
  • falsche Ladungssicherung

Was man sich pauschal merken kann ist, dass ein B-Verstoß immer einen Punkt mit sich bringt. Wenn ein Vergehen ohne Punkt geahndet wird (so wie in deinem Fall), dann ist das auch sicherlich kein B-Verstoß. Kniffliger wird es wenn man den Unterschied zwischen A-/ und B-Verstoß ausmachen will denn B-Verstoße haben immer exakt einen Punkt während A-Verstoße zwischen einem und drei Punkte haben.

Man könnte noch mögliche Fahrverbote heranziehen denn B-Verstöße haben nur sehr selten ein Fahrverbot angeheftet und dann auch maximal nur einen Monat während A-Verstoße zwischen häufig ein Fahrverbot mit sich bringen und zwischen 1 und 3 Monaten dauern.

Zum Thema B-Verstoß aber kurz zusammengefasst:

Immer mindestens einen Punkt als Folge, gleichzeitig aber auch maximal nur ein Punkt. Verstöße ohne Punkt sind demnach auch kein B-Verstoß.

Es müsste auf so einen Tatbestand Verlängerung der Pobezeit wegen erwiesener Blödheit auf 5 Jahre geben und verpflichtend ein Aubauseminar. Als Sofortmassnahme 1 Jahr Fahrverbot.