Darf das Veterinäramt einfach meine Wohnung betreten?

6 Antworten

Bei so einer Nachbarin ist die einzige Lösung umzuziehen. Leider hast Du da wenig möglichkeiten, welche alle auf eine Eskaltion hinauslaufen.

Ich gehe einmal davon aus, dass die Dame zu Kaffee und Kuchen einladen und sie in einem Gespräch davon zu überzeugen, dass alles ok ist, vermutlich keine Option ist, oder?


Tari777 
Fragesteller
 18.06.2023, 19:01

Nun sieht es so aus das die ganze Nachbarschaft ein Problem mit mir hat und ich wegen der Netten Dame wie ein Tierquäler dastehe. Ein Gespräch hatte ich tatsächlich schon versucht was komplett eskaliert ist und sich einige andere Nachbarn als Unterstützung für die Dame auch eingesetzt haben. Das Dorfleben ist wohl doch nicht so einfach. Und meine Wohnung betrat sie übrigens mit dem Amt zusammen weswegen es auch nochmal zu einer Eskalation kam denn das dass Amt meine Wohnung betritt ist eine Sache aber das Sie meine Wohnung betritt eine andere.
Über einen Umzug habe ich tatsächlich schon nachgedacht und wird wohl die einzige Lösung sein. Aber Danke für deine Antwort. :)

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syc11  18.06.2023, 19:10
@Tari777

Trotz Umzug würde ich definitiv Strafnanzeige erstatten, gegen die Irre und gegen das Vetamt. Nur weil eine Katze bei Rolligkeit miaut, können die nicht einfach die Tür mehrfach aufbrechen.

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AndersLarsson  18.06.2023, 21:58
@syc11

Falls Du rechtschutzversichert bist (oder das nötige Kleingeld hast, bzw. aufbringen möchtest) kannst Du Dich zur rechtlichen Situation auch von einem Anwalt beraten lassen.

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AndersLarsson  18.06.2023, 21:58
@syc11

Ups, falsch kommentiert, das galt natürlich dem Fragesteller... 😳

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Du solltest dir unbedingt jedes Mal, wenn die Irre das Vetamt ruft, einen schriftlichen Beleg über die tierartgerechte Haltung und Versorgung deiner Katze geben lassen und Strafanzeige gegen deine irre Nachbarin wegen Verleumdung Rufmord Nötigung und Belästigung und Stalking erstatten. Frage bei der Polizei auch nach, ob du gegen das Vetamt vorgehen kannst, da sie sich nun mehrfach von der artgerecht Haltung überzeugt haben und trotzdem einfach deine Tür aufbrechen und deine Katze entwenden, obwohl sie SEHEN und selber sagen, es gab eigentlich keinen Grund, sie mitzunehmen. Was sagt eigentlich dein Vermieter dazu, daß immer wieder seine Wohnungstür beschädigt und aufgebrochen wird? Informiere umgehend deinen Vermieter und beschwere dich schriftlich über deine irre Nachbarin und zeige ihm schriftliche Belege vom Vetamt.


Tari777 
Fragesteller
 18.06.2023, 19:17

Hey Danke für deine Antwort,
tatsächlich habe ich jetzt schon 2 Schriften wo eine Artgerechte Haltung und eine gesunde Verfassung der Tiere bestätigt wurde.

Warum meine Katze trotzdem mitgenommen wurde bleibt mir ehrlich ein Rätsel und das V.Amt konnte mir diese Frage auch nicht ganz beantworten.

Nun ja die Vermieter sind jetzt nicht der Hit hier und da die Tür beim Aufbruch vom Amt Staatlich bezahlt wurde haben sie da nichts gegen einzuwenden. Denn die Kosten dafür trägt entweder der Halter oder der Staat so wie es mir mitgeteilt wurde.

Sehr hilfreiche Antwort Danke dir! :)

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Ich weiß nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mitarbeiter des Veterinäramtes in eine Wohnung einbrechen dürfen. Ich würde das jedenfalls überprüfen lassen, und eine Anzeige bei der Polizei machen, inklusive Strafantrag.

Darüber hinaus könnte ich so verärgert sein, dass ich feststelle, dass mir einige wertvolle Dinge fehlen.


Tari777 
Fragesteller
 18.06.2023, 19:07

Danke für deinen netten Ratschlag.
Leider wird man im Internet auch nicht wirklich fündig unter welchen Voraussetzungen sie eine Wohnung betreten dürfen und wann nicht. Es erscheint mal die Antwort und in einem anderen Beitrag lautet sie wieder ganz anders.

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wiki01  19.06.2023, 07:20
@Tari777

Ganz genau. Lass die Legalität der Maßnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen. Das kostet dich nichts, außer der Zeit, die dich die Anzeige kostet.

Ich würde das ganz sicher so machen. Ich wäre noch am gleichen Tag zur Polizei gegangen.

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Nein. Das Veterinäramt darf nicht einfach so deine Wohnungstür aufbrechen und deine Wohnung betreten. Selbst die Polizei braucht dafür Gründe. Da muss dir das Amt die rechtliche Grundlage nennen.

Also zeig es auf jeden Fall an. Es ist Hausfriedensbruch. Deine Nachbarin hat in deiner Wohnung auch nichts verloren. Die könntest du wegen Hausfriedensbruch anzeigen und auch wegen Verleumdung, da die wiederholt grundlos das Veterinäramt ruft.

Denn ich habe keine Lust nochmal vor einem Ausgewechselten Schloss vor der Tür zu stehen

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du dies etwas umformulieren und sagen, dass du Angst hast, dass wieder irgendwelche Ämter willkürlich dein Schloss austauschen und deswegen das Amt verklagen.

Krass!!! Sachen gibt's...ich würde unbedingt wissen wollen ob bei du auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst,zb das ausgewechselt Schloss. Des Weiteren hat deine Nachbarin die Behörden eingeschaltet und sie wird dich mit Adleraugen beobachten und es wieder tun. Das ist keine Option. Deswegen würd ich sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen und Anzeige erstatten wegen unbefugten betretens deiner Wohnung (so auch gegen das Vetamt, dass das zulässt). Das ist keine Tierliebe, sondern Willkür der Beamten und Boshaftigkeit der Nachbarin. Nachdem das erledigt ist, Wohnungswechsel in Betracht ziehen, ich fass es nicht.