Rundfunkgebühren für welche Fahrzeuge zahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rundfunkgebühren gibt es seit 2013 nicht mehr. Seitdem gibt es den Rundfunkbeitrag. Dieser ist erst einmal in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl für jede Betriebsstätte zu zahlen (Ausnahme: Betriebsstätte gibt es nur in der Wohnung, für die schon privat gezahlt wird). Dabei ist die Höhe reduziert: 1/3 Beitrag für bis zu 8 Beschäftigte. Bei mehr Beschäftigten gibt es eine Staffelung. Genaue Regeln kannst du § 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag entnehmen.

Das erste Kfz, das nicht ausschließlich privat genutzt wird, ist dann in der Zahlung für die Betriebsstätte enthalten, während du für jedes weitere Kfz 1/3 Rundfunkbeitrag zu zahlen hast. Steht so in § 5 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Und es kommt nicht darauf an, ob die Kfz tatsächlich für das Unternehmen genutzt werden, sondern nur auf die Zulassung und die gelegentliche nicht private Nutzung.

Man muss die Autos ebenso selbst anmelden wie die Firma oder die Wohnung. Wenn das nicht geschehen ist, ist dennoch kraft Gesetzes die Beitragspflicht ab dem Moment der Zulassung entstanden. Da würden deutliche Nachzahlungen auf euch zukommen. Vielleicht besteht die Lösung darin, die Kfz jetzt anzumelden. Dann seid ihr zumindest für die Zukunft auf der sicheren Seite. Eine Nachprüfung findet in solchen Fällen meist nicht statt.

Wenn ihr so viele Kfz habt, die ihr nicht nutzt, solltet ihr sie vielleicht eher verkaufen. Das ist ja totes Betriebskapital.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Plaritma 
Fragesteller
 17.06.2023, 14:17

Es geht um die LKW'S. Sie werden ja überhaupt nicht angemeldet bei der Zulassungsstelle. Das ganze Jahr nicht. Gefahren werden sie auch nicht.

Die muss man zum Rundfunkbeitrag nicht anmelden, oder?

Nur 2 Pkw's sind angemeldet bei der Zulassungsstelle.

Ich denke: 1 Betrieb und 1 Angestellte und ein Auto: Das sind 3 x 6,12 €.

Stimmt das so?

Diese Info habe ich gelesen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html

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gorbi210  18.06.2023, 10:09
@Plaritma

Das stimmt dann so. Wenn die LKWs nicht zugelassen sind, brauchen sie auch nicht beim Beitragsservice angemeldet werden.

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Plaritma 
Fragesteller
 18.06.2023, 11:25
@gorbi210

Vielen herzlichen Dank für deine Information!🤗

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Wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind und nicht benutzt werden dann sehe ich auch keine Gebührenpflicht.

Sonst müsste ja ein Autohändler für seinen ganzen Lagerbestand Rundfunkgebühren zahlen

....denke nicht. Nur wenn sie im laufenden Betrieb sind.

Rundfunkgebühren für Fahrzeuge? Habe ich etwas verpasst?

emesvau

geheim007b  17.06.2023, 11:58

gewerblich pro fahrzeug. ob sie angemeldet sind oder nicht dürfte keinen unterschied machen

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Plaritma 
Fragesteller
 17.06.2023, 12:11
@geheim007b

Ja. Genau. Ein Fahrzeug ist automatisch mitbezahlt. Alle anderen muss man zusätzlich zahlen.

Jedoch sind sie seit langem abgemeldet.

Wir verkaufen sie halt nicht.

Aber die Firma gibt es noch.

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geheim007b  17.06.2023, 16:10
@Plaritma

ich denke das hat für den verein keine relevanz da es ja eh nicht um tatsächliche nutzung oder nutzungsmöglichkeit geht sondern sie einfach nur nach gewinnmaximierung streben.

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geheim007b  17.06.2023, 16:18
@Plaritma

ihr könntet natürlich auch argumentiern ein auto ohne zulassung ist kein auto sondern ein Außenlager auf 4 Räder und auf dem gleichen gelände und somit keine weitere Betriebsstätte. Deren definitionen sind ja auch alle weltfremd (wie z.B. damals die Registrierkassen von Maredo), von daher kann man auch mal blöd dagegen gehen :). Ich persönlich verneine die Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen im allgemeinen (bzw. schon die pure Eigenschaft als Beitrag) und führe seit der Einführung des Beitrags da einen Kleinkrieg (der allerdings seit vielen vielen Jahren schlichtweg eingeschlafen ist auf dem Stand dass jeder auf seinem Standpunkt bleibt, aber der ÖR nicht bescheidet und ich nicht Klage und die Abgabe damit im status einer jährlichen Verwirkung liegt. Ich bekomme alle paar Jahre nach jedem Datenabgleich einen Brief den ich mit einem Einzeiler "bitte prüfen Sie die Akte" beantworte. Dann ist wieder ruhe für ein paar Jahre :)

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Plaritma 
Fragesteller
 17.06.2023, 18:07
@geheim007b

3 Jahre rückwirkend können sie noch fordern. Ich weiß nur nicht, ob das ab der letzten Anfrage gilt oder nachdem alles beantwortet und beschieden ist.

Das ist echt ein Nervenkrieg.

Erst fragen sie MICH ab, dann die Kinder und nun die Firma.

Wenn noch was kommen sollte an zu leistender Nachzahlung, dann lasse ich rückwirkend die pflegebedürftige Oma freistellen.

Momentan mache ich das noch nicht, weil ich endlich Ruhe will.

Sonst ziehe ich damit weitere Gräben und Nachfragen auf.

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geheim007b  17.06.2023, 18:21
@Plaritma

verjährung ja, aber in meinem Fall gilt die verwirkung die etwas restriktiver ist (ich hatte sie mehrfach zur Bescheidung aufgefordert und den Justiziar sogar auf eine sagen wir mal rechtlich ungünstigen Antwort gebracht :)). Daher geht das schneller und nach einem Jahr kann es nicht mehr gefordert werden.

Die Bescheidung kann 3 jahre rückwirkend erfolgen, Korrespondenz spielt da keine rolle (außer eben im Fall der verwirkung die den Zeitraum kürzt)

Was hat die Oma damit zu tun?

Generell: Brieffreundschaften mit dem Service bringen nichts, denn in der Regel werden schreiben per KI analysiert und dann kommt eine unpassende Standardantwort. Wenn du willst dass Menschen das lesen: Möglichst wenig schreiben damit ein mensch das schreiben liest. Ich hatte mehrfach so was in der Art: "leider haben Sie mein schreiben nicht gelesen, bitte lesen Sie es nochmal" auf unpassende Standardschreiben geantwortet.

Wenn du denkst einen schlüssigen Grund hast warum du nicht zahlen musst fordere den Beitragsservice auf zu bescheiden damit du dann entsprechend Widerspruch & Klage erheben kannst zur Feststellung. Bevor es keinen Bescheid gibt kann man nicht klagen, man kann aber im Gegenzug auch alle Briefe ignorieren da sie keine Rechtswirkung entfalten. Gründe gibt es im gewerblichen Bereich so einige, leider aber auch genug Schwachsinnsurteile. Die generelle Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags im gewerblichen Bereich wurde z.B. gerichtlich bejaht weil man ja einen gewerblichen Vorteil hätte durch die Nutzungsmöglichkeit de ÖR. Müsste ich irgendwann doch zahlen würde ich als nächstes Netflix & co provokativ als Betriebsausgabe (da ja scheinbar gewerbevorteil) absetzen und das Urteil als Begründung anführen. Das lustige an der extreme Rechtsverzerrung die da immer wieder gemacht wird ist ja dass man die praktisch auch immer wieder gegen das System verwenden kann (weil einfach inkonsistent und stumpfsinnig)

Wenn du nur ruhe will zahl einfach... ich persönlich mache das aus Prinzip nicht weil ich denke dass ein System wie der ÖR absolut nichts in einer freiheitlichen demokratie zu tun hat (und damit meine ich nicht das Programm, sondern das wie).

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geheim007b  17.06.2023, 18:32
@geheim007b

https://www.fr.de/frankfurt/rundfunkbeitrag-gez-juristin-sicher-verstoss-grungesetz-ard-zdf-koennen-finanzen-92252056.html

das entspricht auch einem Teil meiner Meinung. Es scheitert aber noch an weiteren Abgrenzungen, daher ist es Verwaltungsrechtlich kein Beitrag (und auch keine andere existierende Abgabenform - also auch keine Steuer). Ich vermute mal der Grund warum ich nicht bescheidet werde ist dass meine Argumentation nicht wie bei früheren Klagen so war dass es eine Steuer wäre (was es nicht ist... auch aus Abgrenzungsgründen), sondern anders rum argumentiere und eben Sage es ist kein Beitrag (sollen sie mir sagen was es ist wenn sie Geld wollen :)). Dazu noch ein dutzend anderer Ansätze (auch wenn teile davon schon wie geschrieben seltsam Beurteilt wurden wie das Thema gewerbliche Nutzung des ÖR).

Und sieh es mal so.... es sind peanuts beträge, und entsprechend ist auch das Prozessrisiko gering. Da kann man dann auch mal Recht aus Prinzip prüfen lassen weil es in seiner Gesamtheit eine riesen Sauerei ist.

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