Findet ihr die Rundfunkgebühren gut?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Nein 69%
Ja 31%

7 Antworten

Ja

Sie sind notwendig, damit es ein von Staat und Wirtschaft unabhängiges Programm gibt, das verpflichtet ist, objektiv und neutral zu berichten. Was hier vielleicht nicht so bekannt ist: Nach unserem Grundgesetz ist der ör Rundfunk die Voraussetzung dafür, dass es die privaten Programme geben darf. Das BVerfG hat in 2021 die besondere Bedeutung des ör Rundfunks für die Demokratie in Zeiten von Fakenews in den sozialen Netzen betont.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein

Ich finde die Grundidee gut öffentlich rechtliche Sender zu haben die nicht vom Staat inhaltlich kontrolliert werden. Daher auch die Rundfunkgebühren - es sind explizit keine Steuer, die wären staatlich.

Aber warum muss man pro Haushalt zahlen? Als ob ich in der Hauptwohnung und in der Zweitwohung parallel öffentlich rechtliches Material abrufe. So ein Schwachsinn und Geldmacherei. Pro arbeitstätige Person 1x (auch wenn 2 in derselben Wohnung wohnen, wenn beide arbeitstätig sind, wäre das für mich ok) und für alle anderen kostenlos (quasi als Sozialleistungsgeschenk an die Gesellschaft), fertig.

Und warum braucht es quasi einhundert öffentlich rechtliche Sender? Das könnte man deutlich eindampfen, dadurch die Gebühren reduzieren auf ein sinnvolles Maß, und sogar dabei noch die Qualität von dem was übrig bleibt bestimmt verbessern.

Dann würde ich es gerne unterstützen, aber nach aktueller Standard ist es Quatsch.

gorbi210  08.02.2024, 09:48

Man muss nicht zugleich für die Haupt- und die Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Für die Zweitwohnung kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Den Befreiungsantrag findest du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

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Kelrycorfg  08.02.2024, 15:56
@gorbi210

Hatte ich probiert, hat nicht funktioniert. Ich musste am Ende trotzdem zweimal blechen.

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gorbi210  09.02.2024, 09:58
@Kelrycorfg

Das kann nicht sein. Stelle einen Antrag auf Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge. Sollte dem nicht stattgegeben werden, so solltest du erst Widerspruch einlegen und dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Voraussetzung ist allerdings, dass du die Stellung eines Befreiungsantrags nachweisen kannst. Sollte das nicht der Fall sein, so wiederhole ihn per Einschreiben und sichere den Beweis.

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Kelrycorfg  09.02.2024, 11:21
@gorbi210

Tja, war aber so vor knapp 5 Jahren. Und nein, ich werde nicht nachträglich klagen, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Aussicht auf Erfolg ist zu gering.

Da es eine vorrübergehende Zweitwohnung war aus arbeitsbedingten Gründen hat mein Arbeitgeber am Ende glücklicherweise die Zusatzkosten erstatten.

Für mich bleibt aber mein Fazit: sieht aus wie GEZ, stinkt wie GEZ, ist GEZ... auch wenn sie es anders nennen. Die Piratenmethoden sind leider noch diesselben wie damals.

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gorbi210  10.02.2024, 23:50
@Kelrycorfg

Ja, wenn das vor 5 Jahren war, da gab es die Befreiung für Zweitwohnungen noch nicht.

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Kelrycorfg  11.02.2024, 01:46
@gorbi210

Wenn sich das mittlerweile geändert hat, gut. Ich fand es damals bereits nur bescheuert.

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Ja

Da die öffentlich-rechtlichen das deutlich seriösere Programm haben, sind Gebühren dafür in jedem Fall begründet und gar nicht mal so hoch.

Nein

Die Art und Weise, wie man versucht, die selbst für nicht-existente Wohnungen einzutreiben, finde ich verwerflich:

Nun dachte ich mir heute, ich kläre das, statt eines Briefes, einfach mit einem netten Anruf. In diesem Anruf wurde ich, während die Dame sich die Briefe durchgelesen hat, ausgelacht und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich trotzdem bezahlen muss und das 'halt so ist'. Nachdem ich ihr nochmal versucht habe zu erklären, dass das ein Missverständnis meiner Seite war und ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, wie ich für eine nicht Existente Wohnung bezahlen kann, wurde ich dann komplett angeschrien und angefahren, dass das mein Problem ist und ihr das egal ist, aber am Ende muss ich das halt jetzt zahlen und was soll Sie denn dann machen.
gorbi210  08.02.2024, 09:51

Wenn du in einer Wohnung wohnst, musst du dafür den Rundfunkbeitrag bezahlen. Dabei muss man natürlich nicht für nicht existente Wohnungen zahlen. Dass die nicht existiert, musst du aber beweisen und das funktioniert am Telefon nicht. Also solltest du doch einen Brief schreiben.

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bert00712  09.02.2024, 02:44
@bert00712

Bei den anderen Beiträgen zu den Vorfällen, die ich dort gelesen habe, liegt das Problem auch u.a. daran, dass sie amtlich bestätigte Nachweise "wollen", dies aber nicht direkt in den Briefen schreiben und fordern, im Gegensatz zu den Zahlungen.

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Ich finde es übertrieben, für das was die öffentlichen Sender an "Unterhaltung" und Information bieten. Also für meinen Geschmack könnte man jegliche "Unterhaltungssendung" (Ja, auch Tatort...besonders der) streichen. Und wirklich nur Nachrichten und Wetter senden, 5 Euro im Monat, fertig.