Rundfunkgebühren nicht bezahlt, Vollstreckungsbescheid..?

7 Antworten

Dann stellst Du einen Antrag auf Befreiung, legst diese Bestätigung vom Jobcenter dazu und weißt nach, dass Du für die Vergangenheit auch schon Leistungen bezogen hast.

Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich.

DaKaBo  30.05.2023, 21:03

Die Vollstreckung wird trotzdem durchgeführt.

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isomatte  30.05.2023, 22:05
@DaKaBo

Und warum gibt es dann die Möglichkeit sich rückwirkend für bis zu 3 Jahre befreien zu lassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren ?

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DaKaBo  30.05.2023, 22:10
@isomatte

Das muss man tun, bevor ein Titel erwirkt wird. Wer soll denn diese Kosten, die der FS verursacht hat, sonst tragen?

Er muss vorher mindestens einen Mahnbescheid per Einschreiben bekommen haben.

Kopf in den Sand stecken, was leider viele Schuldner tun, ist ganz falsch, weil immer mehr Kosten auflaufen, die am Ende meist ein Vielfaches von der ursprünglichen Schuldsumme sind.

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isomatte  30.05.2023, 22:15
@DaKaBo

Wenn Du meinst !

Dann sieh dir einmal die Antwort von @ gorbi210 an, der spricht nach seinen Angaben aus Berufserfahrung.

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DaKaBo  30.05.2023, 22:20
@isomatte

Lese ich da nicht draus, aber egal. Der FS kann es ja versuchen.

Ich kenne einen Gerichtsvollzieher - inzwischen in Pension - der sowas eingetrieben hat...🤷🏻‍♀️

Ich wäre ansonsten auch gespannt, wer die bisherigen Aktivitäten des Gerichts bezahlt.

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isomatte  30.05.2023, 22:33
@DaKaBo

Steht ganz unten, Woher ich das weiß: Berufserfahrung !

Selbst wenn es da bisher schon Kosten gab, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren, ist eine rückwirkende Befreiung für bis zu 3 Jahren möglich.

Was ist denn dann mit anderen Schulden, wenn da auf Anschreiben nicht reagiert wird und selbst auf Anschreiben vom Gerichtsvollzieher nicht und es käme irgendwann ggf.zu einem Haftbefehl ?

Dann sind ja auch erhebliche Kosten entstanden, wenn der Schuldner aber dann im letzen Moment doch noch eine Vermögensauskunft abgibt, früher eidesstattliche Versicherung, kann man den Knast auch noch abwenden.

Habe ich zumindest schon so gesehen und gehört.

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Die Vollstreckung wird jetzt durchgeführt. Es geht um Kosten, die du verursacht hast, weil du dich nicht rechtzeitig gekümmert hast.

Es gibt eine Befreiung wegen des Bezugs von Bürgergeld. Die kannst du beantragen. Sie wird auch rückwirkend gewährt, maximal bis zu 3 Jahren. Der Beitragsservice beruft sich dann nicht auf die Bestandskraft der Festsetzungsbescheide. den Antrag findest du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist richtig, die Befreiungsanträge sind immer den Bescheiden der Rundfunkanstalt zugefügt. Gibt es sonst auch auf deren Homepage.

Ich habe das jahrelang nicht gemacht, irgendwann waren über 600 € aufgelaufen und die Stadt wollte vollstrecken. Dann habe ich das endlich mal wenigstens für den laufenden Bewilligungszeitraum abgeschickt, damit es nicht noch mehr wird.

Erstaunlicherweise haben die mir dann alles komplett erlassen, ohne dass ich die alten Zettel mitgeschickt habe. Stadt meinte nur auf meine E-Mail hin, "Hat sich erledigt."

Also, schick das ab, es gibt eine gewisse Chance. Wenn Du die alten Bürgergeld-/Hartz-Bescheide noch hast, die anderen Zettel natürlich am besten gleich dazu packen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die Forderung ist anscheinend bereits tituliert, wenn eine Vollstreckung angekündigt wird. Somit kann Dir die Einzugsstelle bis zum Jahre 2053 nachlaufen.

Ich kann nur empfehlen, eine Teilzahlung zu erbitten.