Guten Morgen in die Runde und einen schönen Sonntag,

ich würde heute gerne eine kleine Diskussion anregen, und zwar ist es ja so, dass sexuelle Kontakte zwischen unter 14-Jährigen und über 14-Jährigen komplett verboten sind. Die Verfahren können zwar engestellt werden, wenn es nur einen geringen Altersunterschied gibt, trotzdem hat sich der deutsche Staat auf eine feste Grenze geeinigt.

Wenn wir in unsere Nachbarländer (Österreich, Schweiz) gucken, dann finden wir in deren Recht eine Art Übergangsregelung, nur im deutschen Recht nicht? Warum ist das so?

Würdet ihr eine Reform begrüßen? Wie könnte eine Reform eurer Meinung nach aussehen?

Euch ein schönes Restwochenende und Grüße