Darf jemand vom Klassenchat einen Screenshot machen und den herzeigen?

4 Antworten

Der Inhalt von privaten Chatnachrichten darf ohne Einwilligung der Betroffenen nicht weitergegeben werden. Das stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und ist verboten. Unter Umständen kann sich der Täter damit sogar strafbar machen. Du musst deine Ansprüche allerdings selbst zivilrechtlich verfolgen. Einen Schulverweis auf eine illegal weitergeleitete Nachricht zu stützen, würde ich für problematisch halten. Dagegen würde ich mich auf jeden Fall wehren.

Ja, man kann durchaus verwiesen werden, war in meiner Klasse auch mal der Fall. Es geht natürlich darum, über was gelästert wurde. Solange es nichts beleidigendes oder persönliches gab, wird wahrscheinlich nichts passieren.

Da der Chat ja grundsätzlich nicht öffentlich war, dürftet ihr vom Prinzip her nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Euch steht auch das Recht auf dummes Verhalten zu.

Mannomanni410 
Fragesteller
 15.06.2023, 19:39

Was ist das recht auf dummes verhalten genau?

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Still  15.06.2023, 19:57
@Mannomanni410

Ihr seid pubertär und wenig verantwortlich für euer Handeln. Ferner darf man ÜBER andere ablästern, wenn diese nicht anwesend sind.

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Aveairam  15.06.2023, 21:34
@Still

Falsch, auch Pubertierende dürfen nicht alles. Und mündlich lästern, wenn andere nicht da sind, darf man schon, aber schriftlich ist alles belegbar.

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Still  16.06.2023, 06:26
@Aveairam
darf man schon, aber schriftlich ist alles belegbar.

Ja und? Das fällt unter Meinungsfreiheit.

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Aveairam  16.06.2023, 07:36
@Still

Nein, bei Beleidigungen hörte die Meinungsfreiheit auf.

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Still  16.06.2023, 20:22
@Aveairam

Wenn die Person nicht anwesend ist, kann sie nicht beleidigt werden/sein, zumal der Chat nie für ihre Kenntnisnahme vorgesehen war.

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Das kommt ganz darauf an, was da steht. Und ja, das Foto darf gezeigt werden.