Darf jemand vom Klassenchat einen Screenshot machen und den herzeigen?
Wir haben im Klassenchat über einen Lehrer gelästert. Jemand aus unserer Klasse hat von dem Whatsapp Chat einen Screenshot gemacht und ihn an andere Personen weitergeleitet. Diese anderen Personen wollen das Foto jetzt dieser einen Lehrkraft zeigen. Können wir jetzt von der Schule verwiesen werden?
4 Antworten
Der Inhalt von privaten Chatnachrichten darf ohne Einwilligung der Betroffenen nicht weitergegeben werden. Das stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und ist verboten. Unter Umständen kann sich der Täter damit sogar strafbar machen. Du musst deine Ansprüche allerdings selbst zivilrechtlich verfolgen. Einen Schulverweis auf eine illegal weitergeleitete Nachricht zu stützen, würde ich für problematisch halten. Dagegen würde ich mich auf jeden Fall wehren.
Ja, man kann durchaus verwiesen werden, war in meiner Klasse auch mal der Fall. Es geht natürlich darum, über was gelästert wurde. Solange es nichts beleidigendes oder persönliches gab, wird wahrscheinlich nichts passieren.
Da der Chat ja grundsätzlich nicht öffentlich war, dürftet ihr vom Prinzip her nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Euch steht auch das Recht auf dummes Verhalten zu.
Ihr seid pubertär und wenig verantwortlich für euer Handeln. Ferner darf man ÜBER andere ablästern, wenn diese nicht anwesend sind.
Das kommt ganz darauf an, was da steht. Und ja, das Foto darf gezeigt werden.
Was ist das recht auf dummes verhalten genau?