Darf ein Lehrer meine Smartwatch Galerie durchsuchen?
Hallo, folgende Situation:
Mein Bruder hatte gestern eine Französisch Klausur und noch bevor diese angefangen hat, hat er in der Pause an seiner Smartwatch herumgespielt.
Dabei kam der Französisch Lehrer vorbei, hat gesehen das mein Bruder eine Smartwatch hat und ihm diese abgenommen, da ja gleich die Klausur geschrieben wird.
Soweit ich weiß, darf der Lehrer das auch. Nun ist aber folgendes passiert:
Bevor die Klausur angefangen hat, saß der Lehrer am Pult und hat angefangen in der Smartwatch herumzustöbern und ist dabei auf die Galerie gestoßen und hat in dieser ein Bild von der unausgefüllten Klausur gefunden (die Parallelklasse hat die Klausur bereits geschrieben und wie es so üblich ist, wurde die Klausur durch alle Klassengruppen weitergeleitet). Davon hat er dann auch noch mit seinem Handy Bilder gemacht.
Daraufhin hat der Lehrer meinen Bruder die Klausur zwar schreiben lassen, aber meinte, dass diese eventuell nicht gezählt werden darf.
Heute hat der Lehrer meinem Bruder dann gesagt, dass er das Ganze noch mit dem Klassenlehrer abklären muss und auf die Aussage meines Bruders, dass der Lehrer nicht in seiner Galerie/Uhr herumstöbern darf, kam nur ein hämisches Lachen gefolgt von einem "oh doch das darf ich".
Da ich kein Jurist bin, aber mir ziemlich sicher bin, dass das eindeutig ein Fehlverhalten des Lehrers war und das bestimmt auch Konsequenzen für Ihn haben kann, wollte ich hier nochmal nach fundierterer Meinung von euch zu dem Thema fragen.
Liege ich richtig, dass der Lehrer hier gegen das Recht meines Bruders verstoßen hat oder gibt es bei solchen Fällen Sonderregelungen?
Grüße
5 Antworten
Aber ich bin Juristin.
Ich halte es schon für fragwürdig, die Uhr vor einer Klausur einzusammeln - das ginge nur durch allgemeine Rechtsgrundlage, etwa einer Schulordnung. Dieser müssen die Eltern aber grundsätzlich zustimmen, sind die Schüler ü18 müssen die Schüler zustimmen.
Ein anderer Fall ist das Durchsuchen der Geräte. Grundsätzlich ist das gestattet, wenn der begründete Verdacht eines Täuschungsversuches vorliegt und zur Abwehr einer Verdunkelungsgefahr die Durchsuchung erforderlich ist. Das könnte hier vorliegen, halte ich aber nicht für sehr wahrscheinlich. Andererseits ist das nur eine Klassenarbeit und keine Abiturprüfung - also bitte mal den Ball flach halten.
Ist kein Anfangsverdacht vorhanden, wovon ich hier ausgehe, ist die Durchsuchung selbstverständlich nicht gestattet; da ist schon das Grundgesetz und so ziemlich jedes Persönlichkeitsrecht dagegen, das ich im Studium gelernt habe.
Und nun gibt es aber nach (rechtswidriger) Durchsuchung einen Verdacht auf eine Täuschung. Klar, vor Gericht dürfte dieser rechtswidrig erhaltene Beweis nicht verwendet werden, gleichwohl ist er ja in der Welt. Also möglicherweise wird die Klausur nicht gewertet, ich würde aber nicht wetten wollen, wie das vor einem Verwaltungsgericht ausgehen würde.
Er hat sich schon genau in dem Moment strafbar gemacht, als er das Gerät ohne Zustimmung entsperrt hat und erst Recht, als er sich dann die Fotos angesehen hat.
Ich würde ihn knallhart anzeigen, meine Fotos gehen niemanden etwas an.
LG
Auf Smartwatches richten viele Leute keinen Code ein, da man die ja eher nicht wie ein Handy auch mal unbewacht rumliegen hat. Und Codes kann man herausfinden. Wenn du also jemals irgendwie den Code eines fremden Handys herausfindest, machst du dich strafbar, wenn du ihn verwendest um das Gerät zu entsperren, ohne dass der Eigentümer einverstanden ist.
...und wenn auf der Smart Watch kein Code eingerichet war, ist deine Aussage doch rein hypothetisch
Hi, hier mal ne ganz kurze Antwort:
Der Lehrer darf Geräte einsammeln muss sie aber nach Ende des Schultages oder der Stunde wieder zurückgeben, durchsuchen der Galerie oder von Chats ist ein schwerer Eingriff in die privatsphäre und bei einem begründeten verdacht wenn dann Aufgabe der polizei.
LG
Nein, darf er nicht. Er darf sie während der Arbeit einsammeln (wird bei uns auch immer gemacht) aber nicht durchsuchen, weil es das Privateigentum deines Bruder ist.
Aufjedenfall nicht
wie soll das Entsperren ohne Zustimmung denn funktionieren? Benötigt man dazu nicht einen Code oder ähnliches?