Beim spicken mit handy erwischt - disziplinarkonferenz?

3 Antworten

Das klingt irgendwie so, als ob dies nicht der erste Vorfall dieser oder ähnlicher Art war. Denn wegen einmal Spicken mit dem Handy wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Disziplinarkonferenz angesetzt.

Diese Disziplinarkonferenz wegen Ordnungsmaßnahmen könnte im für dich ungünstigsten Fall eine der folgenden Konsequenzen haben:

"Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Absatz 3 SchulG) sind
  • der schriftliche Verweis,
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
  • die Androhung der Entlassung von der Schule,
  • die Entlassung von der Schule,
  • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
  • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde."

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/erzieherische-massnahmen-und-ordnungsmassnahmen-ss-53-schulgesetz-nrw

Ob und was dabei herauskommt, kann dir hier niemand sagen.

Woher ich das weiß:Recherche

Hingehen und zuhören. Hier kann niemand in die Glaskugel schauen.

Was müssen die Lehrer viel Zeit haben. Man muss das als erfahrener Lehrer doch mit Humor nehmen. 6 geben und fertig.