Unschuldsvermutung beim Spicken?
Heute wurde einer aus meiner Klasse beim Spicken erwischt. Also nicht direkt aber sein Handy hat geklingelt da hat er dann ne 6 bekommen.
Der Lehrer meinte daraufhin das er ihm seine Unschuld beweisen müsse und nicht umgekehrt. Verstößt sowas nicht gegen die Unschuldsvermutung die ja immer gelten sollte?
3 Antworten
Aus meiner Sicht greift keine Unschuldsvermutung. Warum? Weil gegen eine Regel verstoßen wurde. Bei uns hieß es damals (Abitur/Studium), dass Handys während Prüfungen augeschaltet sein müssen. Andernfalls wird es als Betrugsversuch gewertet. Natürlich muss eine solche Regel bekannt sein, der Lehrer dürfte sie nicht erst während der Prüfung erfinden. Aber das ist ein anderer Punkt als Unschuldsvermutung.
Juristisch kann ich es - als Laie - nicht abschließend beurteilen. Ich denke aber nicht, dass die Unschuldsvermutung uneingeschränkt gilt. Manchmal gibt es auch eine sogenannte "Beweislastumkehr". Manche Dinge würden sonst nahezu unmöglich werden.
sein Handy hat geklingelt da hat er dann ne 6 bekommen
Ähm wtf? In welcher Welt soll das ein Spick-Versuch sein? Ich würde direkt zum Direktor gehen und mich beschweren, das geht ja gar nicht. Soll die Tante eben die Handys vor der Arbeit einsammeln, wenn sie ein Problem damit hat
Das Handy muss während des Unterrichts ausgeschaltet sein,
Ja aber abgesehen davon hätte ja auch was anderes sein können.