Ja, sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafbar. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede:

1.) Als ihr beide unter 14 wart ist die sexuelle Handlung strafbar. Da ihr aber unter 14 nicht strafmündig wart wird nichts passieren.

2.) Wenn eine Person 14 oder älter und eine Person 13 oder jünger war, (das ist ja der Fall bei euch), hat sich die ältere Person strafbar gemacht.

3.) Von der Strafe kann abgesehen werden, wenn die sexuelle Handlung einvernehmlich war UND der Altersunterschied nicht zu groß war UND der Reifegrad beider sehr ähnlich war.

4.) Das gilt natürlich nicht, wenn eine Abhängigkeit ausgenutzt wird - das scheint bei Euch aber nicht der Fall gewesen zu sein.

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Sexuelle Handlungen mit Menschen unter 13 sind grundsätzlich untersagt. Da Du selbst unter 16 Jahre alt warst bzw und damit strafmündig bist würde dich also eine Strafe treffen.

Tatsächlich vermute ich, dass es einige Sozialstunden wären, Vorbestraft bist Du damit nicht.
Anzeigen könnten Dich etwa ihre Eltern. Eine Anzeige ist allerdings nicht erforderlich, die Staatsanwaltschaft ermittelt bei diesen Delikten von Amts wegen nach Kenntnisnahme - etwa dadurch dass Du es hier breit trittst.

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Irgendwie süß.

Ja, Überraschung, sie macht das für Geld. Es ist ihr Beruf.

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Dann solltest Du Dir sehr schnell zwei wichtige Dinge klar machen:

1.) Ja, er schaut andere Frauen an, er findet die auch attraktiv und er vergleicht deren körperliche Merkmale. Männer sind so, sie tun es seit sie laufen können und sie tun es, solange sie Leben.

2.) Er ist mit DIR zusammen. Mit allen deinen Schwächen, mit allen Deinen Defiziten und mit allen Deinen Zickigkeiten. Weil er Dich liebt so wie Du bist.

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Nein, da gibt es keine Möglichkeit. Wenn der Eigentumsnachweis gelingt, kann Apple helfen. Zum Eigentumsnachweis muss nicht notwendigerweise die Rechnung vorgelegt werden, andere Formen des Eigentumsnachweises genügen auch. Näheres erfährst Du im Apple-Laden.

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Versuche herauszufinden, das genau ihr Problem ist.
Fehlendes Vertrauen?
Verlustängste?
Schlechte Erfahrungen?
Dann versuche durch Dein Verhalten, durch das Verhalten von Deinem Schatz, die Bedenken zu zerstreuen. Aber renne ihnen nicht hinterher, das gäbe ihrem Verhalten zu viel Aufmerksamkeit und Wertigkeit.

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Schau Dir mal 'Time' an, ich weiß aber nicht, ob das Deinen Usecase bedient.

Ich hätte jetzt spontan auch "structured" erwähnt, aber wenn Du damit schon Erfahrungen hast macht das ja keinen Sinn.

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nein

Die Androhung von Gewalt erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Dafür ist es unerheblich, ob die Gewalt tatsächlich ausgeführt würde, die reine Androhung der Gewalt ist ausreichend (240 StGB). Sogar der Versuch ist bereits strafbar - wenn Du die Person bist, welche darüber nachdenkt mit Gewalt zu drohen ist bereits die Äußerung hier strafbar.

Ach so, Nachtrag: Die Androhung von Gewalt gegen Kinder wäre nach 223 StGB strafbar.

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Ist eine ziemlich schlecht gemachte Werbung

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Naja, nicht schön, aber auch kein Drama.

Redet drüber, vereinbart ein paar Regeln und findet wieder den Respekt füreinander.

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Darf ein Lehrer meine Smartwatch Galerie durchsuchen?

Hallo, folgende Situation:

Mein Bruder hatte gestern eine Französisch Klausur und noch bevor diese angefangen hat, hat er in der Pause an seiner Smartwatch herumgespielt.

Dabei kam der Französisch Lehrer vorbei, hat gesehen das mein Bruder eine Smartwatch hat und ihm diese abgenommen, da ja gleich die Klausur geschrieben wird.

Soweit ich weiß, darf der Lehrer das auch. Nun ist aber folgendes passiert:

Bevor die Klausur angefangen hat, saß der Lehrer am Pult und hat angefangen in der Smartwatch herumzustöbern und ist dabei auf die Galerie gestoßen und hat in dieser ein Bild von der unausgefüllten Klausur gefunden (die Parallelklasse hat die Klausur bereits geschrieben und wie es so üblich ist, wurde die Klausur durch alle Klassengruppen weitergeleitet). Davon hat er dann auch noch mit seinem Handy Bilder gemacht.

Daraufhin hat der Lehrer meinen Bruder die Klausur zwar schreiben lassen, aber meinte, dass diese eventuell nicht gezählt werden darf.

Heute hat der Lehrer meinem Bruder dann gesagt, dass er das Ganze noch mit dem Klassenlehrer abklären muss und auf die Aussage meines Bruders, dass der Lehrer nicht in seiner Galerie/Uhr herumstöbern darf, kam nur ein hämisches Lachen gefolgt von einem "oh doch das darf ich".

Da ich kein Jurist bin, aber mir ziemlich sicher bin, dass das eindeutig ein Fehlverhalten des Lehrers war und das bestimmt auch Konsequenzen für Ihn haben kann, wollte ich hier nochmal nach fundierterer Meinung von euch zu dem Thema fragen.

Liege ich richtig, dass der Lehrer hier gegen das Recht meines Bruders verstoßen hat oder gibt es bei solchen Fällen Sonderregelungen?

Grüße

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Aber ich bin Juristin.

Ich halte es schon für fragwürdig, die Uhr vor einer Klausur einzusammeln - das ginge nur durch allgemeine Rechtsgrundlage, etwa einer Schulordnung. Dieser müssen die Eltern aber grundsätzlich zustimmen, sind die Schüler ü18 müssen die Schüler zustimmen.

Ein anderer Fall ist das Durchsuchen der Geräte. Grundsätzlich ist das gestattet, wenn der begründete Verdacht eines Täuschungsversuches vorliegt und zur Abwehr einer Verdunkelungsgefahr die Durchsuchung erforderlich ist. Das könnte hier vorliegen, halte ich aber nicht für sehr wahrscheinlich. Andererseits ist das nur eine Klassenarbeit und keine Abiturprüfung - also bitte mal den Ball flach halten.
Ist kein Anfangsverdacht vorhanden, wovon ich hier ausgehe, ist die Durchsuchung selbstverständlich nicht gestattet; da ist schon das Grundgesetz und so ziemlich jedes Persönlichkeitsrecht dagegen, das ich im Studium gelernt habe.

Und nun gibt es aber nach (rechtswidriger) Durchsuchung einen Verdacht auf eine Täuschung. Klar, vor Gericht dürfte dieser rechtswidrig erhaltene Beweis nicht verwendet werden, gleichwohl ist er ja in der Welt. Also möglicherweise wird die Klausur nicht gewertet, ich würde aber nicht wetten wollen, wie das vor einem Verwaltungsgericht ausgehen würde.

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Sei nett und schicke es auf deren Kosten zurück. Dokumentiere die Rücksendung, dann bist du auf der sicheren Seite.

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Teams

Zoom

Slack

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In einer Beziehung hast Du überhaupt gar nichts zu fordern. In der Beziehung begegnest Du Deiner Partnerin auf Augenhöhe, gleichberechtigt und respektvoll. Es geht genau das, was ihr beide möchtet, was einer von euch nicht möchte wird nicht stattfinden und der andere in der Beziehung wird das selbstverständlich akzeptieren.

Dein Freund natürlich.

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