Zwei minderjährige haben geschlechtsverkehr?

3 Antworten

Ja, sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafbar. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede:

1.) Als ihr beide unter 14 wart ist die sexuelle Handlung strafbar. Da ihr aber unter 14 nicht strafmündig wart wird nichts passieren.

2.) Wenn eine Person 14 oder älter und eine Person 13 oder jünger war, (das ist ja der Fall bei euch), hat sich die ältere Person strafbar gemacht.

3.) Von der Strafe kann abgesehen werden, wenn die sexuelle Handlung einvernehmlich war UND der Altersunterschied nicht zu groß war UND der Reifegrad beider sehr ähnlich war.

4.) Das gilt natürlich nicht, wenn eine Abhängigkeit ausgenutzt wird - das scheint bei Euch aber nicht der Fall gewesen zu sein.

NurEinePers0n 
Fragesteller
 20.06.2023, 18:50

Aso, nein, nein, wir waren zur zeit beide 10/ unter 10. Ist es strafbar und kann sie mich jetzt noch anzeigen (obwohl sie es ja wollte)

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CherryFina  20.06.2023, 18:51
@NurEinePers0n

Beide unter 14 spielt keine Rolle. Sie kann Dich anzeigen (bzw. Ihre Eltern), es bleibt aber ohne folgen, da man unter 14 nicht strafmündig ist.

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NurEinePers0n 
Fragesteller
 20.06.2023, 18:55
@CherryFina

Ok, ich bin jetzt 14 geworden, kann sie/ ihre Eltern mich (theoretisch) anzeigen? Es war also vor 4 jahren ca

Es war ja nur 1 mal und das war nicht wirklich etwas

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CherryFina  20.06.2023, 19:00
@NurEinePers0n

Ja, die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch beträgt 20 Jahre. Eine Besonderheit im Hinblick auf die Verjährung ergibt sich bei Sexualstraftaten gegen Kinder. Nach einer Gesetzesänderung im Januar 2015 ruht die Verjährung bei Sexualstraftaten danach bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers der Tat.

Das bedeutet, dass die Verjährung bei (beispielsweise) einem sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs.1 StGB erst zu laufen beginnt, wenn das Opfer 30 Jahre alt geworden ist. Rechnet man nun die 20-jährige Verjährungsfrist hinzu, verjährt die Tat mit dem 50. Geburtstag des Opfers.

Aber nocheinmal, da ihr beide unter 14 wart seid ihr strafunmündig. Es wird also nicht zu einer Strafe kommen.

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Wenn . es ihr peinlich wäre hätte sie schon lange was gesagt. Kannst also beruhigt weiter machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin halt schon etwas alter und habe sehr sehr viel Erfahrung
NurEinePers0n 
Fragesteller
 20.06.2023, 18:45

Alter danke, ich hab ka warum aber manchmal poppt diese frage einfach in meinem kopf auf und nachdem ich immer ziemliche angst wegen allem hab, hab ich natürlich auch da angst-

Dankeschön!

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Habe genau das selbe mit meiner besten Freundin gehabt und die kurze Antwort ist nein keiner von euch kann eine Strafe kriegen da das Alter immer zum Zeitpunkt der Strafe zählt und ihr da beide weder strafmündig wart noch richtig zurechnungsfähig weil ihr nunmal Kinder wart . Also könnt ihr beide beruhigt sein es war ja auch einvernehmlich von daher kein Stress. Wenn es keiner von euch bereut dann ist ja alles super . Es freut mich aber zuhören das es noch jemanden gibt der das selbe gemacht hat als kind sonst sagen mir immer alle wie komisch das wäre .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schon früh angefangen und weiß deshalb einiges.
NurEinePers0n 
Fragesteller
 20.06.2023, 19:28

Dankeschön!!!! Dachte ich wäre auch die einzige... und noxhmal danke für die klare antwort, sonst hab ich nur richtig lange antworten bekommen mit irgendwelches paragraphen

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BLACKY88413  20.06.2023, 19:32
@NurEinePers0n

Ich danke dir und kein Probleme ist halt nur wichtig die Fakten zu kennen . Hatte anfangs auch Sorge das ich Probleme kriege aber im Endeffekt was will man da machen .

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