Ja, sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafbar. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede:

1.) Als ihr beide unter 14 wart ist die sexuelle Handlung strafbar. Da ihr aber unter 14 nicht strafmündig wart wird nichts passieren.

2.) Wenn eine Person 14 oder älter und eine Person 13 oder jünger war, (das ist ja der Fall bei euch), hat sich die ältere Person strafbar gemacht.

3.) Von der Strafe kann abgesehen werden, wenn die sexuelle Handlung einvernehmlich war UND der Altersunterschied nicht zu groß war UND der Reifegrad beider sehr ähnlich war.

4.) Das gilt natürlich nicht, wenn eine Abhängigkeit ausgenutzt wird - das scheint bei Euch aber nicht der Fall gewesen zu sein.

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Sexuelle Handlungen mit Menschen unter 13 sind grundsätzlich untersagt. Da Du selbst unter 16 Jahre alt warst bzw und damit strafmündig bist würde dich also eine Strafe treffen.

Tatsächlich vermute ich, dass es einige Sozialstunden wären, Vorbestraft bist Du damit nicht.
Anzeigen könnten Dich etwa ihre Eltern. Eine Anzeige ist allerdings nicht erforderlich, die Staatsanwaltschaft ermittelt bei diesen Delikten von Amts wegen nach Kenntnisnahme - etwa dadurch dass Du es hier breit trittst.

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Irgendwie süß.

Ja, Überraschung, sie macht das für Geld. Es ist ihr Beruf.

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Dann solltest Du Dir sehr schnell zwei wichtige Dinge klar machen:

1.) Ja, er schaut andere Frauen an, er findet die auch attraktiv und er vergleicht deren körperliche Merkmale. Männer sind so, sie tun es seit sie laufen können und sie tun es, solange sie Leben.

2.) Er ist mit DIR zusammen. Mit allen deinen Schwächen, mit allen Deinen Defiziten und mit allen Deinen Zickigkeiten. Weil er Dich liebt so wie Du bist.

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Nein, da gibt es keine Möglichkeit. Wenn der Eigentumsnachweis gelingt, kann Apple helfen. Zum Eigentumsnachweis muss nicht notwendigerweise die Rechnung vorgelegt werden, andere Formen des Eigentumsnachweises genügen auch. Näheres erfährst Du im Apple-Laden.

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Versuche herauszufinden, das genau ihr Problem ist.
Fehlendes Vertrauen?
Verlustängste?
Schlechte Erfahrungen?
Dann versuche durch Dein Verhalten, durch das Verhalten von Deinem Schatz, die Bedenken zu zerstreuen. Aber renne ihnen nicht hinterher, das gäbe ihrem Verhalten zu viel Aufmerksamkeit und Wertigkeit.

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Schau Dir mal 'Time' an, ich weiß aber nicht, ob das Deinen Usecase bedient.

Ich hätte jetzt spontan auch "structured" erwähnt, aber wenn Du damit schon Erfahrungen hast macht das ja keinen Sinn.

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nein

Die Androhung von Gewalt erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Dafür ist es unerheblich, ob die Gewalt tatsächlich ausgeführt würde, die reine Androhung der Gewalt ist ausreichend (240 StGB). Sogar der Versuch ist bereits strafbar - wenn Du die Person bist, welche darüber nachdenkt mit Gewalt zu drohen ist bereits die Äußerung hier strafbar.

Ach so, Nachtrag: Die Androhung von Gewalt gegen Kinder wäre nach 223 StGB strafbar.

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