Rache okay bei fremdgehen?
Es geht hier ums Angst machen mehr nicht wenn eine Frau schon ein Kind hat dann in der Beziehung den Mann betrügt über ein halbes Jahr er ihr dann damit droht ihren Kind was anzutun
Einfach nur Angst zu machen
Das Ergebnis basiert auf 62 Abstimmungen
21 Antworten
Rache ist nie ein konstruktiver Weg und dafür ein Kind zu instrumentalisieren, ist absolut verwerflich, denn es hat nichts mit dem Verhalten der Mutter zu tun.
Hinzu kommt, dass man sich mit einer Drohung strafbar macht und sich damit strafrechtliche Probleme einhandeln kann/wird.
Dass man durch das Fremdgehen des Partners verletzt wird, ist absolut verständlich - aber Rache ändert nichts daran, setzt den Rächer nur auf ein tiefes Niveau. Da wäre es doch wesentlich besser, die Beziehung auf saubere Weise zu beenden, das Geschehene zu verarbeiten, den eigenen inneren Frieden wieder herzustellen und ein neues Kapitel aufzuschlagen.
Auch nur damit zu Drohen ist unterste Schublade und kann großen Ärger bereiten, der die Sache doch nicht Wert ist. Das Kind hat mit der Sache absolut nichts zu tun und sollte nicht in die Sache mitreingezogen werden.
Es ist nicht toll, wenn wie Fremdgeht und, wenn man es erfährt dann stellt man den Partner zu Rede und wenn man nicht mehr kann, macht man Schluss. Als Rache könnte man dann selber Fremdgehen, das ist zwar auch nicht toll aber so würde der andere selber fühlen wie es ist aber jemanden der nichts damit zu tun hat zu drohen etwas anzutun ist für mich schlimmer als Fremdgehen. Denn sollte dann was passiert was eigentlich ein Unfall ist könnten andere dann denken es wäre absichtlich passiert.
Die Androhung von Gewalt erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Dafür ist es unerheblich, ob die Gewalt tatsächlich ausgeführt würde, die reine Androhung der Gewalt ist ausreichend (240 StGB). Sogar der Versuch ist bereits strafbar - wenn Du die Person bist, welche darüber nachdenkt mit Gewalt zu drohen ist bereits die Äußerung hier strafbar.
Ach so, Nachtrag: Die Androhung von Gewalt gegen Kinder wäre nach 223 StGB strafbar.
das geht hier nicht darum ob es starfbar ist oder nicht das ist mir klar
Nötigung läge hier nicht vor, da er ja damit nichts zu erreichen versucht. Es wäre "nur" Bedrohung. Acuh §223 passt nicht, da er es weder versucht, noch tut.
Das Kind kann doch nichts für die Verfehlungen der Mutter, das ist ähnlich wie eine Person, die mal fragte ob es legitim sei, die Katze zu kidnappen weil die Partnerin Schluss gemacht hat.
Das ist verletzter Stolz. Der Mann soll Schluss machen, statt zu drohen was will er damit erreichen? "Du hast mich betrogen, jetzt räche ich mich, indem ich drohe, deinem Kind etwas anzutun" sehr albern und kindisch.
Drohen ist bereits strafbar. Auf das Kind zu gehen ist völlig unterstes Niveau. Trag es wie ein Mann. Mach Schluss und geh. Fertig. Kein Grund für Kindergarten
Eine perfekte Antwort, wie ich finde.