Rache okay bei fremdgehen?

Das Ergebnis basiert auf 62 Abstimmungen

nein 100%
ja 0%

21 Antworten

Von Experte guitschee bestätigt
nein

Rache ist nie ein konstruktiver Weg und dafür ein Kind zu instrumentalisieren, ist absolut verwerflich, denn es hat nichts mit dem Verhalten der Mutter zu tun.

Hinzu kommt, dass man sich mit einer Drohung strafbar macht und sich damit strafrechtliche Probleme einhandeln kann/wird.

Dass man durch das Fremdgehen des Partners verletzt wird, ist absolut verständlich - aber Rache ändert nichts daran, setzt den Rächer nur auf ein tiefes Niveau. Da wäre es doch wesentlich besser, die Beziehung auf saubere Weise zu beenden, das Geschehene zu verarbeiten, den eigenen inneren Frieden wieder herzustellen und ein neues Kapitel aufzuschlagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung
nein

Auch nur damit zu Drohen ist unterste Schublade und kann großen Ärger bereiten, der die Sache doch nicht Wert ist. Das Kind hat mit der Sache absolut nichts zu tun und sollte nicht in die Sache mitreingezogen werden.

Es ist nicht toll, wenn wie Fremdgeht und, wenn man es erfährt dann stellt man den Partner zu Rede und wenn man nicht mehr kann, macht man Schluss. Als Rache könnte man dann selber Fremdgehen, das ist zwar auch nicht toll aber so würde der andere selber fühlen wie es ist aber jemanden der nichts damit zu tun hat zu drohen etwas anzutun ist für mich schlimmer als Fremdgehen. Denn sollte dann was passiert was eigentlich ein Unfall ist könnten andere dann denken es wäre absichtlich passiert.

nein

Die Androhung von Gewalt erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Dafür ist es unerheblich, ob die Gewalt tatsächlich ausgeführt würde, die reine Androhung der Gewalt ist ausreichend (240 StGB). Sogar der Versuch ist bereits strafbar - wenn Du die Person bist, welche darüber nachdenkt mit Gewalt zu drohen ist bereits die Äußerung hier strafbar.

Ach so, Nachtrag: Die Androhung von Gewalt gegen Kinder wäre nach 223 StGB strafbar.

Andreasi485 
Fragesteller
 17.06.2023, 13:33

das geht hier nicht darum ob es starfbar ist oder nicht das ist mir klar

0
guitschee  18.06.2023, 07:47

Nötigung läge hier nicht vor, da er ja damit nichts zu erreichen versucht. Es wäre "nur" Bedrohung. Acuh §223 passt nicht, da er es weder versucht, noch tut.

1
nein

Das Kind kann doch nichts für die Verfehlungen der Mutter, das ist ähnlich wie eine Person, die mal fragte ob es legitim sei, die Katze zu kidnappen weil die Partnerin Schluss gemacht hat.

Das ist verletzter Stolz. Der Mann soll Schluss machen, statt zu drohen was will er damit erreichen? "Du hast mich betrogen, jetzt räche ich mich, indem ich drohe, deinem Kind etwas anzutun" sehr albern und kindisch.

nein

Drohen ist bereits strafbar. Auf das Kind zu gehen ist völlig unterstes Niveau. Trag es wie ein Mann. Mach Schluss und geh. Fertig. Kein Grund für Kindergarten