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Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

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AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.

Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. Heute Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich "verdichtet".

Das heißt, für den Verfassungsschutz ist erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung, aber sie kommt nicht völlig überraschend.

Grundlage dafür ist eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde: Das Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten und soll belegen, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer verfassungsfeindlich ist. Maßgeblich sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.

Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und "erwiesen extremistischer Bestrebung". Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.

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Mit der Heraufstufung zur "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" war bereits im vergangenen Jahr gerechnet worden. Dem Vernehmen nach nahm der Verfassungsschutz aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch zunächst Abstand davon, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt zu haben.

Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die AfD die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert bezeichnet. Einzelne Landesverbände der Partei sind bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft: in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit heute nun auch die Bundespartei.

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Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht werden. Allerdings gibt es keinerlei Automatismus: Die Bewertung als "erwiesen rechtsextremistisch" ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

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