Gute Nachricht für die AfD ..Bundesländer drohen mit Blockade bezüglich Verfassung und Einstufung?
Was meint ihr
Was sollen sie blockieren?
Die Einstufung der Verfassung
4 Antworten
Ich meine, dass du nicht in der Lage bist, dich verständlich auszudrücken. Oder du hast tatsächlich keine Ahnung von dem, was du da von dir gibst. "Die Einstufung der Verfassung" - Ja, klar... Ich habe nur einen Artikel gefunden, der zu deiner merkwürdigen Äußerung passt.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/afd-bundeslaender-drohen-mit-blockade
Im Titel steht zwar was von "Blockade" durch die Bundesländer, nur so richtig findet sich das im Artikel nicht wieder. Da steht im Grunde nur drin, dass die Verfassungsschutzbehörden der Länder der Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz nicht vollständig und ohne eigene Prüfung folgen.
Was bei 17 verschiedenen Behörden auch kaum anders zu erwarten war... Manchmal haben wir echt zu viel Föderalismus.
Wenn einige Bundesländer bei der Einstufung der AfD auf die Bremse treten, zeigt das doch ganz klar: So einfach lässt sich der demokratische Diskurs nicht abschalten.
Diese Einstufung bringt das Parteiverbotsverfahren nun in greifbare Nähe. Spätestens dann hat sich der Spuk erledigt.
Die naiven Bildungsallergiker finden eine neue Partei von der sie sich manipulieren lassen können. Und die Nazis finden eine neue Partei die ihren Opferstatus befeuert.
Man kann die Verfassung (das Grundgesetz) nicht blockieren...
Nein. Lies den mal genau was da steht und was da nicht steht.
Es dürften sich mehrere Leser für eine nähere Begründung und Erläuterung interessieren: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html
Stell dir einem Milchstand vor. Ein Schild "Kinder unter 14 haben Anspruch auf ein kostenloses Glas Milch" - Das bedeutet nicht das niemand anderes auch ein kostenloses Glas Milch bekommen darf.
Du solltest bei Agnos2 nicht auf Verständnis hoffen, dafür ist die eigene Ideologieeinschränkung zu festgefahren. Da fehlt oft schon grundlegendes Wissen, wie hier z.B.
Wenn da steht ,dass welche kein Anspruch haben bekommern die auch keine Milch
Wenn da steht ,dass welche kein Anspruch haben bekommern die auch keine Milch
Wenn! Aber das steht nicht auf dem Schild. Und die Übertragung dessen steht nicht in 16a GG.
doch die steht da ganz klar wer sich nicht auf Asyl berufen kann
Das ist aber kein Ausschluss. Es gibt u.U. nur keinen Rechtsanspruch. Das ist aber kein "Asylverbot"
Komisch laut 16a wird (mit Ausnahme der EU Staaten) kein Land explizit ausgeschlossen
" kann sich nicht berufen" steht da ganz klar,dann ist das auch kein Rechtsanspruch
dann ist das auch kein rechtsanspruch
Glückwunsch...
Es gibt u.U. nur keinen Rechtsanspruch.
Aber noch mal: Das ist kein "Asylverbot!"
Asyl kann jeder beantragen der nicht schon aus einem sicheren Herkunftsland kommt
Asyl kann jeder beantragen
Richtig.
der nicht schon aus einem sicheren Herkunftsland kommt
Falsch. Auch der kann den Antrag stellen, auch wenn dieser möglicherweise abgelehnt wird.
Nein der hat kein Anspruch drauf asyl zu beantragen
1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich NIcht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
Der kann auch kein Antrag stellen
Überlege doch mal ,man kann sich nicht auf was berufen was abgelehnt ist in dem Fall Asyl. kann doch nicht so schwer sein das zu kapieren
Langsam wird das hier lächerlich
Langsam wird das hier lächerlich
Ich denke hier erübrigt sich die weitere Diskussion. Schau dir einfach die gängige Rechtsprechung an.
macht man mit GG artikel 16a abatz 1 und zwei dauernd