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wie findet ihr diese Erörterung?

hii, ich musste für deutsch ne erörterung zu dem thema graffiti schreiben. mich würde eure meinung dazu interessieren. also hier ist sie:

„Graffiti – Krawall?“ Erörterung

Das Graffiti ist eine Kunst Art, die in den 70-er Jahren bekannt wurde. Heutzutage sind Graffitis aus Städten nicht mehr wegzudenken. Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen zudiesen Kunstwerken. Deshalb stellt sich die Frage, sind Graffitis Kunst oder Krawall.

 

Zunächst muss die Rechtslage beachtet werden. Das Sprayen von Graffiti an Flächen, die nicht dafür vorgesehen sind, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Täter können zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Jedoch wurden im Jahr 2022 von den etwa101.000 gemeldeten Fällen von Sachbeschädigungen durch Graffiti in Deutschland nur 32 bei der Ausübung ihres „Hobbys“ erwischt und strafrechtlich verfolgt. (Quelle: de.statista.com)

 

Die Entfernung von diesen Kunstwerken ist nicht nur sehr teuer, sondern kann beispielsweise auch Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr haben. Werden Züge angesprüht, müssen diese aufwendig gereinigt werden, wodurch kurzfristig weniger Züge zur Verfügung stehen. 

 

Zudem werden beim Sprühen Lackdämpfe freigesetzt, welche gesundheitsschädlich sind. Dadurch kann unteranderem berufsbedingtes Asthma verursacht werden. 

 

Allerdings sind nicht nur die Lackdämpfe gefährlich für die Sprayer. Denn neben Wänden werden auch häufig Züge beziehungsweise Zugwagons besprüht. Jedoch ist das Sprayen auf Bahnanlagen lebensgefährlich. Sie riskieren, unter fahrende Züge zu geraten. In Berlin und Hamburg droht zusätzliche Gefahr durch die hohe Spannung in den S-Bahn-Stromschienen neben den Gleisen. Mehrmals im Jahr verunglücken Sprayer bei solchen Unfällen – oft mit tödlichem Ausgang.

(Quelle: deutschebahn.com)

 

Dennoch ist den oben genannten Argumenten entgegenzuhalten, dass die Graffiti-Kunst offiziell als Kunst Art gilt, genauso wie Karikaturen oder Comics. Zudem ist das Sprühen von Graffitis nicht immer illegal und stellt nicht zwangsläufig Vandalismus dar. In einigen Fällen wird es von Städten oder Eigentümern unterstützt und genehmigt. Ansonsten gibt es in vielen Städten sogenannte „Graffiti-Wände“, die für das Sprayen von Graffitis bestimmt sind. 

Ebenso sind Graffitis in vielen Großstädten Teil des Erscheinungsbildes und der Kultur und bringen Farben in die grau und trist wirkenden Städte. 

 

Des Weiteren werden durch das Sprayen oft neue Freundschaften geschlossen Wer selbst schon einmal mit anderen gesprayt hat weiß, dass sich das Gruppengefühl dadurch deutlich stärkt. Denn schlussendlich arbeiten alle zusammen, um ein gutes Endergebnis zu erzielen. 

 

Zusätzlich ist es wichtig zu erwähnen, dass durch die Kunst an den Wänden niemand in seiner Lebensweise eingeschränkt wird. Natürlich sind die Geschmäcker unterschiedlich und ein Graffiti wird nie jedem gefallen, aber die ist in jeder Kunstgattung der Fall, wie etwa bei den Kunstwerken des Barocks. Für den einen ist es hohe Kunst, aber der andere kann dann damit nichts anfangen. Dies kann man auf fast jeden Bereich projizieren, wie beispielsweise in die Musik. 

 

Darüber hinaus gibt es viele Parallelen zwischen der Kunst und der Musik. Beinahe jedes Lied hat eine zentrale Aussage. Diese ist der Grund, warum der Songwriter es geschrieben hat. Bei der Graffiti-Kunst ist dies ziemlich ähnlich. Oftmals verarbeiten die Künstler in ihren Graffitis ihre aktuellen Gefühle oder verwenden es dazu, politische oder soziale Botschaften zu verbreiten und die Öffentlichkeit auf wichtige Themen aufmerksam zu machen. Es kann eine Form des Aktivismus und des Ausdrucks von Meinungsfreiheit sein.

 

Abschließend lässt sich also feststellen, dass durch das Sprayen von Graffiti- Kunst niemand in seiner Lebensweise eingeschränkt wird und sie in Städten Teil des Erscheinungsbildes und der Kultur ist. Trotzdem ist es ohne den richtigen Schutz gesundheitsschädlich und das Sprayen auf Bahnanlagen kann lebensgefährlich sein. Und angesprühte Wagons verursachen kurzfristige Engpässe bei der Bahn.

Deutsch, Erörterung, Klausur, Erörterung Deutsch

Mathe Lk nichts für mich, was jetzt?

Hallo, ich bin in der 11. Klasse am Gymnasium und musste meine lks wählen. In der 8-10. Klasse war ich in Mathe relativ gut (schnitt 2) und es hat mir auch echt Spaß gemacht. Jetzt musste ich mich zwischen Mathe und deutsch entscheiden. Ich hasse deutsch und hatte auch eine 3,5 darin. Hab Mathe Lk gewählt. In der ersten schulwoche der 11. klasse habe ich nichts verstanden. Ich dachte dass es an der Lehrerin liegt und hab Kurs gewechselt. Jetzt sitze ich in einem anderen Kurs bei einer anderen Lehrerin und ich verstehe immer noch nichts, auch wenn es besser ist. Bei den Hausaufgaben brauche ich 1 Stunde für leichte Aufgaben. Ich glaube dass der Lk nichts für mich ist, mir fehlen die Grundregeln zb zum vereinfachen oder ableiten. Die Fachbegriffe auch. Außerdem habe ich gelesen, dass man in Mathe Lk nicht nur die Regeln verstehen und anwenden soll, sondern auch herleiten und Sachen verknüpfen, das kann ich gar nicht! Beweisen ist der Horror. Und das alles nachzuholen ist so unrealisistisch und schwer. Außerdem habe ich auch gar keine Motivation wenn ich weiß wie viel weiter die anderen sind. Unsere Zeit um Kurse zu wechseln ist abgelaufen. Was soll ich machen? Keine Lust immer 3 Stunden an paar Aufgaben zu sitzen um sie trotzdem nicht richtig zu haben. Es geht um mein Abi und ich war immer eine sehr gute Schülerin. Sollte ich mit der Schulleitung diskutieren oder vielleicht Schule wechseln und Kurse wechseln? Aber was sollte ich dann wählen? Denkt ihr ein schlechter Lk hat sehr viel Einfluss auf mein Abi schnitt? Danke im Voraus

Lernen, Schule, Bildung, Noten, Abitur, Gymnasium, Klausur, Oberstufe, Leistungskurs

Was machen Lehrer wenn sie während dem Korrigieren merken dass man spickte?

also ich habe Freitag (in der letzten Stunde vor den Ferien) eine Mathearbeit geschrieben.Eigentlich war sie simpel und ich konnte das meiste einigermaßen.Während der Arebit habe ich aber irgendwie vergessen wie alles ging ,wir hatten weniger Zeit als gewohnt und konnte mich aus Panik dann nichtmehr konzentrieren und habe sehr viel nicht geschafft bzw falsch (es ist wahrscheinlich eine 5 oder schlechter).

Ich war so verzweifelt dass ich die letzte Aufgabe bei meiner Sitznachbarin abgeschrieben habe. Im Nachhinein habe ich gemerkt dass wir unterschiedliche Arbeiten haben wo die Lösungen anders sind.(ich weiß es war dumm von mir aber ich war in dem Moment hilflos und kurz vorm heulen und ja, ich bereue es).

Meine Angst ist nun, dass meine Lehrerin es beim Korrigieren bemerkt(was höchstwahrscheinlich so sein wird) und mich dann vor der Klasse anmeckert oder generell mich ausschimpft oder sonst was. Mir reicht es wenn sie einfach unter die Arbeit schreibt dass sie mir Punkte für’s Spicken abzieht es ist sowieso schon eine 5 oder schlechter also ist es mir nun auch egal wenn es eine 6 wird. Ich will nur nicht dass meine Mitschüler davon mitbekommen was mir Dummes passiert ist.

Vielleicht könnt ihr mir von ähnlichen Erfahrungen sagen wie es ungefähr war bzw was eure Lehrer gemacht haben. Ich freue mich über Antworten LG

Lernen, Angst, Noten, Schüler, Psychologie, Gymnasium, Klausur, Lehrer, Lehrerin, Panik, Spicken

abitur nach der 11. abbrechen?

hallo zusammen, ich bin vor 3-4 jahren nach Deutschland umgezogen und seitdem bin ich an einer gymnasium. Jetzt bin ich in der 11. Klasse, also die Q1. Meine Leistungskurse sind Englisch und Mathe und obwohl ich sehr sehr gut in Englisch bin, ich habe sehr viele Probleme mit Mathe. Wir hatten schon 7-8 Themen in sehr kurzer Zeit und ich habe den Überblick verloren und schreibe morgen die erste Klausur. Nein, ich habe nicht zu spät angefangen, zu lernen, ich lerne seit letzte Wochenende aber es fällt mir sehr schwer, alles im Kopf zu behalten. Ich weine sehr oft und fühle mich unter Druck gesetzt. Ich kann nichts anderes machen als lernen, denn ich fühle mich schlecht. Ich überlege, ob ich was falsch mache, weil keine von meinen Mitschülern scheinen, so stresst wie ich zu sein und ich weiß einfach nicht, wie ich damit umgehen soll. Ich bin schon 18 und konnte nach dieses Jahr die Schule abbrechen, damit ich zumindest mein Fachabi habe. Ich möchte gerne Psychologie studieren, aber ich glaube nicht, dass, das noch geschehen wird, denn ich kann das einfach nicht und habe so Angst vor die Abitur Prüfungen. Ich bin keine schlechte Schülerin, letztes Jahr habe ich eine zwei bekommen von Mathe ZK aber jetzt fühlt alles so schwer und ich bin so müde und erschöpft. Ich weiß nicht, was der richtige Weg für mich ist. Ich konnte an einer Gesamtschule wechseln, damit ich trotzdem mein Abi schaffe (oder zumindest versuche) aber ehrlich gesagt habe ich kein Lust, noch 2 Jahren zur Schule zu gehen. Ich musste 2 mal die Klasse wiederholen, einmal in der 7. und einmal in der 9. wegen persönliche Problemen und ich fühle mich so alt. Meine Mitschüler sind alle 15/16 und ich bin schon 18... Ich weiß nicht was ich tun soll, ich habe Angst, irgendwas falsch zu machen wenn ich die Schule abbreche und dann es bereue aber ich bin unter sooo viel Druck, dass ich es einfach nicht weiter machen kann. Wollte einfach ranten, vielleicht gibt es jemand, der sich genauso fühlt und relaten kann :(

Lernen, Studium, Schule, Noten, Abschluss, Abitur, Ausländer, Fachabitur, Gesamtschule, Gymnasium, Klausur, Oberstufe, Schulwechsel, Versetzung, Zeugnis, Abiturprüfung, Mathe-Leistungskurs, Q1

Täuschung Exmatrikulation als Konsequenz?

meine freundin hat in einer prüfung geschummelt und ich habe ihr die formlen für die aufgaben vorgegeben, jedoch wurde dies im fenster gespiegelt. Man sieht weder mich noch lösungen eben nur die formeln, da die klausur online war sind wir uns unsicher, ob es erkennbar ist, dass es nicht der laptop ist der sich spiegelt sondern ein anderer bildschirm. da wir die aufnahme nicht einsehen können die frage, ob sie gegen eine exmatrikulation vorgehen kann und die prüfung einfach wiederholen und ob ich wenn ich evtl. sage, dass es meine schuld war auch eine strafe bekomme oder es einfach verfällt

Anbei einmal die Prüfungsordnung falls dies hilft.

§ 12 Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Verlängerung der Bearbeitungszeit

(3) Versucht der:die zu Prüfende, das Ergebnis seiner:ihrer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (im Folgenden einheitlich: Täuschung) zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Dies gilt auch, wenn die Täuschung nachträglich bekannt wird. Die Täuschung muss nicht vollendet sein, der Versuch genügt. Eine Täuschung in diesem Sinne liegt bei schriftlichen Prüfungen insbesondere dann vor, wenn der:die zu Prüfende seine:ihre Arbeit – bei Gruppenarbeiten seinen:ihren gekennzeichneten Anteil der Arbeit – nicht selbstständig anfertigt oder andere als die angegebenen Quellen benutzt oder Textpassagen wörtlich oder sinngemäß übernimmt oder übersetzt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Plagiat). Bei der Erbringung von Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich keine Hilfsmittel verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für die Prüfungsleistung bestimmte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Formelsammlungen) ausdrücklich zugelassen wurden. Bereits der Besitz/das Mitführen eines generell geeigneten, unzulässigen Hilfsmittels (z. B. Spickzettel, Smartphone, sonstige internetfähige Hardware, PDFs), nicht erst deren Benutzung, gilt als Täuschungsversuch.

(4) Nach einer Täuschung kann der:die zu Prüfende von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Um den Prüfungsablauf nicht unnötigerweise zu stören, können der:die jeweilige Prüfer:in oder Aufsichtführende, die eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch feststellen, dem:der zu Prüfenden auch gestatten, die Prüfungsleistung unter dem Vorbehalt zu beenden, dass die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden kann. Die Gründe für die Feststellung sollen aktenkundig gemacht werden.

(5) Ein:e zu Prüfende:r, der:die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem:der jeweiligen Prüfer:in oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Die Gründe für den Ausschluss sollen aktenkundig gemacht werden.

(6) Wird eine Prüfungsleistung aufgrund dieses § 12 als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann der:die zu Prüfende auf Antrag verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach Mitteilung darüber, dass die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, zu stellen und zu begründen.

(7) Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden. Diesbezüglich wird ergänzend auf § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Immatrikulationsordnung und auf § 63 Abs. 5 HG NRW hingewiesen; in letzterem heißt es: Ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt. ... Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden.“ Ein Täuschungsversuch ist schwerwiegend, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt. Maßgeblich sind für die Bewertung als schwerwiegend insbesondere die Erheblichkeit der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der „Spielregeln des Wettbewerbs“, das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen zu Prüfenden, die Eignung der Täuschungshandlung zur Beeinflussung des Prüfungsergebnisses und der Grad des Verschuldens. Ein mehrfacher Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn die Täuschungshandlungen in verschiedenen Modulen, in verschiedenen Prüfungsarten oder auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt wurden oder im Sonstigen anders sind, wobei auch der zeitliche Abstand zwischen den Täuschungsversuchen berücksichtigt werden soll.

(8) Die Benennung konkreter Sanktionsmöglichkeiten in diesem Paragrafen schließt nicht aus, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu weniger einschneidenden Differenzierungen gelangt.

Studium, Klausur, Universität

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