Darf der Lehrer eine Note im nachhinein noch verschlechtern?
Guten Abend die Damen und Herren ~
Wir haben heute unsere Erdkundeklassenarbeit rausbekommen. Der Lehrer hat sich um stolze sieben Punkte verzählt, sodass ich statt 24 Punkte 31 hatte und somit eine 2 statt einer 3-. Meiner Sitznachbarin ging das auf den Strich und hat das gemeldet, weil sie "glaubte, sie würde dann auch eine zwei bekommen statt der 3-". Der Lehrer meinte dann er müsse die Punkte abziehen und die Note somit verschlechtern, was er natürlich auch machte.
Darf er das? Uns wird von den anderen Lehrern immer erzählt man dürfe nur die Note verändern, um die Note zu verbessern (, weil sie sich verzählt haben) und nicht um die Note zu verschlechtern.
Irgendwie sagen alle, die ich frage, etwas anderes.
Falls es noch irgendwie relevant ist... 10. Klasse Gymnasium in Baden Württemberg.
9 Antworten
"Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Klassenarbeit fest, dass er sich bei einer Note zu Gunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig. Die ist vielen Lehrern unbekannt. Sie glaube, sie seien an die gegebene Note gebunden und dürften diese nicht ändern, auf jeden Fall nicht zum Schlechteren. Trotz weiter Verbreitung dieser Ansicht ist das falsch. Wie jeder andere Teil der öffentlichen Verwaltung hat der Lehrer das Recht, einen Irrtum zu korrigieren, notfalls auch zulasten des Schülers."
Nein das darf er nicht. Meine Lehrer haben immer gesagt das sie die Note nicht verschlechtern dürfen nachdem man die Arbeit wiederbekommen hat,sie dürfen sie nur verbessern wenn sie sich bei den Punkten verzählt haben.
Das darf er nicht. Unsere Lehrer sagen das immer wieder: Man kann eine Arbeit nur verbessern NIE verschlechtern, würde an deiner stelle mit dem lehrer notfalls den Direktor sprechen und schlag deine Sitznachbarin mal
Was spricht dagegen? Der Lehrer hat die Note zwar wahrscheinlich in sein Buch eingetragen, verbessern kann er sie aber Trotzdem. Er macht halt auch Fehler, ist nun irgendwie blöd gelaufen, aber da musst du halt jetzt durch. Die note soll ja nicht durch die Mathematischen Fähigkeiten des Lehrers sondern durch deine Leistung bestimmt werden.
Ja, er darf die Note auch verschlechtern. Nur weil alle Lehrer sagen, man dürfte das nicht, wird es nicht wahrer. Die sollen mir mal das Gesetz oder die Verordnung zeigen, in der steht, man dürfe Noten nachträglich nur zum Besseren korrigieren. Wenn eine Note unrechtmäßig erteilt wurde, muss dies korrigiert werden und zwar in beide Richtungen. Man sieht diese Rechtskonstruktion auch daran, dass sogar Doktortitel nachträglich aberkannt werden, auch wenn es ja teilweise ein Fehler des Doktorvaters war, dass er Plagiate nicht erkannt hat.
M. R. Oberstudienrat