Welche Anzahl an Noten in RLP für Wiederholung der Klassenarbeit?

4 Antworten

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1/3 der Arbeiten muss schlechter als 4 sein. Es gibt dann ein Gespräch mit der Schulleitung und zwei Vertretern der Klassen. Danach entscheidet der Schulleiter, ob nachgeschrieben wird.

"(5) Die Schüler einer Lerngruppe müssen gehört werden, wenn die Hälfte oder mehr der Noten einer Klassen- oder Kursarbeit oder einer schriftlichen Überprüfung unter "ausreichend" liegt. Nicht ausreichende Noten wegen Leistungsverweigerung oder Täuschung werden nicht berücksichtigt. Der Schulleiter entscheidet nach Anhören des Fachlehrers und des Sprechers der Lerngruppe, ob der Leistungsnachweis wiederholt wird. Die Noten der Wiederholung sind maßgeblich."

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BBiSchulORPpP34

Woher ich das weiß:Recherche
ichantwortemal  30.10.2023, 23:23

Das ist die Regelung für Berufsschulen.

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hey :-), keine Ahnung wie die Quoten sind. Ich hatte einmal das "Glück" dass ne Arbeit wiederholt worde. Es waren 2 Vieren und sonst nur Sechsen und Fünfen. Ich hatte beide male ne Vier :-o also nix dazugelernt. Ist 15 Jahre her und soll sagen.. bei einem Schnitt von unter 4.0 würde ich Chancen sehen(?) Das wissen die Offiziellen aber ganz genau.

Cool69 
Fragesteller
 30.10.2023, 23:15

Hätte auch gern so soviel Glück 😢

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Jekaterina89  30.10.2023, 23:17
@Cool69

ohh, hatte RLP übersehen.. war bei mir in NRW.. obwohl wir Nachbarn sind sagt man uns ja nach dass es hier einfacher ist :-( . "Glück" war das nicht, da der Klassenschnitt um eine Note anstieg, aber meiner nicht..

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Die Fachlehrkraft führt mit den Schülerinnen und Schülern ein Gespräch, wenn ein Drittel oder mehr der Noten einer Klassen- oder Kursarbeit oder einer schriftlichen Überprüfung unter „ausreichend" liegt. Nicht ausreichende Noten wegen Leistungsverweigerung oder Täuschung werden bei der Berechnung des Quorums nicht berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach Anhören der Fachlehrkraft und der Sprecherin oder des Sprechers der Lerngruppe, ob der Leistungsnachweis wiederholt wird. Die Noten der Wiederholung sind maßgeblich.

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SchulORP2009V2P53