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Hohen Vorschuss zurückfordern vom Anwalt?

Hallo. Es geht um einen Rechtsanwalt der uns seit Anfang an viel versprochen hat und nachdem er 15 tausend im voraus genommen hat nicht mehr auf Telefonanrufe reagiert geschweige denn zurückanruft. So etwas habe ich noch nicht erlebt bis jetzt. Ein seriöser anwalt nimmt normalerweise geld nachdem er Leistungen erbracht hat aber ok wir waren sehr naiv und zu diesem Zeitpunkt und haben zu viel von ihm erhofft. Der Mandant sitzt seit 5 Monaten in untersuchungshaft und der anwalt hat den Mandanten nur 3 mal besucht und die akten bekommen und durchgelesen und eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich verlief. Da er uns nicht mehr anruft finde ich dieses verhalten unangemessen und von diesem hohen Vorschuss möchte ich mindestens die Hälfte zurück weil das ist Betrug was dieser Anwalt gemacht hat. Naiven Leuten Geld aus der Tasche ziehen im Vorraus. Normalerweise muss er doch nach der Mandatsniederlegung seine erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abrechnen wenn ein anderer Anwalt ihn dazu auffordert und den übrigen Überschuss von den 15 tausend zurückzahlen oder nicht? Er hat 3 mal seinen Mandanten besucht in all diesen Monaten, er hat eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich war und die Akten durchgelesen mehr nicht. Er zeigt null Engagement und wir möchten einen Teil unseres Geldes zurück und ihn kündigen. Er hatte vorher handschriftlich eine Vereinbarung geschrieben wegen diesen 15 Tausend euro pauschal im voraus mit unterschrift vom mandanten und hat ihn sozusagen dazu gedrängt zu unterschreiben und ihm druck gemacht einfach ein betrügerisches verhalten und der mandant hat viel von ihm erwartet und ihm geglaubt da der anwalt viel versprochen hat und am ende nichts dabei rumkam. Er ist so dreist das er sogar vor der 1. Hauptverhandlung noch 10 tausend haben wollte. Dieser fehler wird uns definitiv nicht mehr vorkommen aber ich wollte fragen ob wir einen teil vom vorschuss zurückfordern können weil er für 15 tausend keine vergleichsweise erbrachte Leistung gebracht hat und es sich beim Mandanten noch um die Untersuchungshaftphase handelt und der Anwalt nur bei der Haftprüfung ihn verteidigt hat mehr nicht. Bitte nur antworten wer sich damit auskennt und keine unnötigen kommentare. Danke.

Rechtsanwalt, Leistung, Recht, Jura, Jurist, juristisch, Zahlung, Vorschuss

Wann löscht die Polizei meine Daten?

Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.

Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...

Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:

Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?

Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?

Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura, Polizist

Anzeige wegen falscher Verdächtigung wegen Anzeige einer falschen Verdächtigung?

Hallo!

Entschuldigt den etwas wirren Titel.

Im April wurden meine Rechte in einer Verkehrskontrolle verletzt. Ohne einen begründeten Verdacht wurden meine Person und mein Auto durchsucht und ich wurde zur Blutentnahme gezwungen. Da nichts gefunden wurde und nichts im Blut war, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Da das Verhalten der Polizisten von Anfang an darauf hingedeutet hat, dass sie meine Rechte nicht wahren werden und sie sehr lange für die Personalienkontrolle gebraucht haben (gegen mich lag nie etwas vor), habe ich die Kontrolle mitgeschnitten. (Nach Rücksprache mit dem Leiter der internen Ermittlungen war dies OK da ich die berechtigte sorge hatte dass meine Rechte verletzt werden und ich das sonst nicht nachweisen kann) Hier ist zu hören wie der Polizist klar sagt, dass das Willkür ist und er keinen Verdacht für Durchsuchung und Blutentnahme bräuchte. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Als ich auf die Frage ob ich JEMALS IRGENDETWAS mit BTM zu tun hatte keine Angabe machte und einen Urintest verweigerte (rechtlich keine Begründung für einen Verdacht) wurde ich festgenommen, durchsucht und zur Blutentnahme gezwungen. Der Grund für meine Festnahme wurde mir auf mehrfache Nachfrage nicht erklärt. Ich war die ganze Zeit ruhig aber habe klar verbal auf meine Rechte bestanden, natürlich ohne körperlichen Widerstand oder aggressives Verhalten.

Kurz darauf habe ich den Polizisten angezeigt, u.a. wegen Nötigung in besonders schwerem Fall. Das Verfahren läuft noch.

Wie ich nun erfahren habe, hat er mich wegen Falscher Verdächtigung angezeigt. Dies entspricht ja ganz klar nicht der Wahrheit. Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?

Vielen Dank im voraus!

Polizei, Recht, Anzeige, Jura, Polizeikontrolle, Strafrecht

Dokumentenmanagement-System (DMS): Bitfarm-Archiv auf einem Linux-Server installieren?

Hallo, ich würde das Dokumentenmanagement-System (DMS) Bitfarm-Archiv gerne auf einem Linux-Server installieren. Der Hersteller schreibt, dass Linux als Datenbankserver verwendet werden kann und teilweise auch als Fileserver.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

  1. Wie soll die Installation auf einem Linux-Server funktionieren, wenn ich im Downloadbereich nur Installationsdateien für Windows-Systeme finde?
  2. Ist es so, dass der Datenbankserver die Metadaten (Dateiänderungen usw.) speichert und der Fileserver die eigentlichen Dateien? Wie kann denn die Revisionssicherheit dann sichergestellt werden, die in der Buchhaltung so wichtig ist, oder kann man auf einzelne Dokumente im Fileserver nicht direkt von außen zugreifen (etwa mit dem Windows Explorer)?

Danke!

Auf der Herstellerseite steht:

Welche Plattformen werden unterstützt?
bitfarm-Archiv DMS benötigt auf der Serverseite einen Windows Server ab 2008 R2 SP2, 2012 oder 2016. Bei sehr kleinen Installationen (z.B. 5 Benutzer Büro) kann auch Windows 7, 8 oder 10 als "Server" eingesetzt werden. Linux kann als Datenbankserver für MySQL und mit Einschränkungen auch als Fileserver benutzt werden. Die Standardempfehlung lautet aber bei mittleren Installationen, einen handelsüblichen Server oder VM mit Windows-Betriebssystem einzusetzen. Linux ist dazu nicht erforderlich.
Clientseitig wird ebenfalls Windows verwendet, alle Windows-Versionen ab Windows 7 sind kompatibel. Der Client ist auch terminalserverfähig. Es gibt außerdem die installationsfreie Zugriffsmöglichkeit über den Browser (Web-Viewer), sowie eine App für Android und iOS.
Quelle: https://www.bitfarm-archiv.de/dokumentenmanagement/faq.html
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Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?

Moinsen,

im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.

Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?

Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.

Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.

Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.

HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??

Das hätte ich gerne einmal erklärt.

Politik, Recht, Gericht, Gerechtigkeit, Gesellschaft, Jura, Justiz, Kriminalität, Strafgesetzbuch, Philosophie und Gesellschaft

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