"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" Definition?
Was heißt dass in diesem Zusammenhang?
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4 Antworten
Ich nehme an, du meinst das in Bezug auf www.gesetze-im-internet.de.
Das ist lediglich ein Hinweis darauf, dass das Inhaltsverzeichnis keinen amtlichen Charakter hat,
Das steht bei Gesetzen vorn. Und will einem sagen, dass es bei der Navigation helfen soll, jedoch nicht Bestandteil des amtlichen Gesetzestextes ist.
DA sich auch Juristen die ganzen Paragraphen-Nummern so schlecht behalten können, haben die Paragraphe auch einen Namen.
Paragraph 110 ist das Bewirken der Leistung aus eigenen Mitteln, umgangssprach der Taschengeldparagraph.
Das bedeutet, dass das Gesetz bei seiner offiziellen und verbindlichen Drucklegung im sogenannten 'Bundesanzeiger' kein derartiges Inhaltsverzeichnis mit Kurzbezeichnungen für die Inhalte der einzelnen Gesetze enthielt. -
Da so etwas aber von Vorteil ist für die Praxis wird ein solches Inhaltsverzeichnis nachträglich inoffziell geschrieben und verwendet. Von daher ist es 'nichtamtlich'.