Welche Strafe kommt wenn man einen Wald versehentlich anzündet?

3 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 306 Brandstiftung

(1) Wer fremde

  1. Gebäude oder Hütten,
  2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
  3. Warenlager oder -vorräte,
  4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
  5. Wälder, Heiden oder Moore oder
  6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 306d Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wobei das mit fahrlässig im Wald schon schwer fallen dürfte weil ja in den allermeisten Landeswaldgesetzen der Umgang mit offenem Feuer im Wald grundsätzlich verboten ist. Allein das kann als Ordnungswidrigkeit schon bis zu 30.000 Euro kosten. Da muss der Wald noch nicht mal brennen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Strafrecht.

Par. 306(1) Nr.5 StGB:

Wer fremde Wälder [...] in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

+ Wenn hierdurch ein Menschenleben in Gefahr gebracht wird ist die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (306a(2) StGB)

+ Wenn hierdurch eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft (306b(1) StGB)

+ Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. (306c StGB)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Scroosh  03.09.2019, 21:25

ups sorry vergiss es habe das VERSEHENTLICH übersehen

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Rumpelric  03.09.2019, 21:27

Wenn ich das aber richtig verstehe, kommt das nur bei Vorsatz in Frage.
Das ist eine fahrlässige Sachbeschädigung, bzw. bei Personenschäden fahrlässige Körperverletzung/Tötung.

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Scroosh  03.09.2019, 21:30
@Rumpelric

HIER RELEVANT (da versehentlich)

306d StGB - Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Rumpelric  03.09.2019, 21:31
@Scroosh

Genau, es gibt einen eigenen Strafbestand! Habs auch gerade gelesen.

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Das ist (fahrlässige) Sachbeschädigung.
Bei einem Unfall nicht mal das...


Rumpelric  03.09.2019, 21:33

KORREKTUR!

Es gibt einen eigenen Straftatbestand:

306d StGB - Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

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