Sozialkunde?

1 Antwort

Hallo grüß dich,

Bin kein deutsch lehrer paar Fehler und Zeichensetzung fallen mir aber schon auf ich kopier einfach mal dein Text und setze es richtig:

Die Altersgrenzen im Strafrecht und im Zivilrecht unterscheiden sich, aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an Deliktsfähigkeit und Strafmündigkeit. Im Strafrecht sind Jugendliche ab 14 Jahren bedingt strafmündig und ab 18 Jahren (rechtlich) voll strafmündig. Im Zivilrecht beginnt die volle Verantwortlichkeit ebenfalls ab 18 Jahren. Diese Unterschiede beruhen auf den spezifischen Anforderungen und Schutzmechanismen, der beiden Rechtsbereiche.

Habe nur 2 Kommas gefunden und ein Wort kannst ersetzen klingt dann vielleicht besser aber hast gut geschrieben also Sinn macht es 👍!

Grüße Daniel

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung