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Sexuelle Nötigung/ Nötigung bei Minderjährigen. In welche rechtliche Kategorie ist folgender Vorfall einzuordnen?

Ich wollte mich juristisch etwas erkundigen anhand einer Situation, die mir persönlich widerfahren ist und bitte folglich Fachkundige mir bei der Einordnung zu helfen.

Eines Tages hatte ein männlicher Mitschüler Namens D. (um die 15) mich (ebenfalls um die 14) während der Mittagspause in eine menschenleere Nische innerhalb der Schule bestellt (? ich erinnere mich nicht wie ich da hingekommen bin) jedenfalls war ich mit ihm in der Nische und dieser begann nach kurzem Smalltalk die Druckknöpfe meiner Bluse aufzureißen. Ich war schokiert und rührte mich erst als er alle Knöpfe auseinander gezogen hatte, da dieser bereits auf meinen Rock schaute. Ich erinnere mich aber nicht, ob er mich anderweitig anfasste. Ich fragte D. was er da mache, da ich, ebenso wie der Rest der Klasse wusste, dass er auf ein anderes Mädchen stand. Es kam keine Antwort, ich versuchte die Knöpfe zu schließen, was ihm aber missfiel. Ich wollte gehen, doch er hielt den Arm gegen die Wand. Nach einem kleinem Gerangel entkam ich und ging eilig auf den Pausenhof, während ich meine Bluse schloss und er mir folgte. Über den Hof schrie ich noch irgendwas Beleidigendes zu ihm rüber. Im nachhinein verbreitete er unter den Jungen der Klasse das wir etwas "inoffizielles" am laufen hätten, was dann auch mein Freund, der mit diesem mehr oder minder befreundet war mitbekam und mich zur Rechenschaft stellte. Die Beziehung scheiterte, aber er näherte sich mir auch nicht mehr.

Fällt dies bereits unter sexuelle Nötigung? Oder hat das unter Minderjährigen keine Gewichtung?

Recht, Schüler, Jura, minderjährig, Nötigung, Verjährungsfrist, Mittelschule

Soll ich weiter Jura studieren / evtl zur Polizei?

Hallo zusammen,

ich studiere momentan Jura und das erst im 1. Semester.

Ich hänge einem großen Teil meiner Kommilitonen/ -innen aber gefühlt bereits jetzt schon hinterher, was das fachbezogene Wissen angeht. Und das gilt auch bei denjenigen, die (wie ich) bisher kaum außerhalb der Vorlesungen / AG lernen. In der Schule (ich weiß, das ist was anderes als ne Uni) hatte ich diese Probleme nicht und habe sogar deutlich weniger gelernt als viele Klassenkameraden. Deshalb habe ich mich bisher nicht für dumm gehalten...

Jetzt frage ich mich allerdings, ob ich überhaupt für ein Studium geeignet bin, erst Recht für ein so umfangreiches wie Jura. Ob ich die vielen Jahre voller vermutlich schlechten Noten und einigen nicht bestandenen Klausuren überstehen kann, ohne depressiv zu werden..

Die Frage nach einer Alternative ist jedoch schwierig. Thematisch finde ich Jura eigentlich gar nicht uninteressant, zumindest bis zu einem gewissen Grad der Abstraktivität..

Den Beruf Schutzpolizist finde ich sehr interessant. Liegt ja auch in einem ähnlichen Themengebiet. Allerdings finde ich fraglich, ob ich für den Beruf geeignet wäre, ob ich in den teilweise stark konfrontativen, gefährlichen Situationen geeignet wäre. Ich bin gerne draußen und treibe auch sehr gerne Sport, jedoch halte ich mich nicht für besonders mutig.

Obwohl ihr mich nicht persönlich kennt, habt ihr ja vllt trotzdem einen Rat für mich..

Studium, Schule, Polizei, Jura, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Macht mich die Ausbildung psychisch kaputt?

Ich habe 2018 eine Ausbildung zum Industriekaufmann angefangen und war am Anfang noch voller Motivation. Nach einiger Zeit habe ich jedoch festgestellt, dass ich mir es absolut nicht vorstellen kann, später in diesem Beruf zu arbeiten.

Man hat in den Praxisphasen sehr wenig zu tun, ich muss jeden Tag nach neuen Aufgaben fragen. Die Berufsschule ist sehr stressig, ich habe allerdings sehr gute Noten.

Ich habe fesgestellt, dass ich später sehr gerne in die Justiz gehen würde. Entweder ein Jurastudium oder ein duales Studium zum Diplom-Rechtspfleger. Das Problem ist, nur dass mir jetzt mein inneres Warum fehlt. Ich weiß nicht wieso, ich jeden Tag aufstehe. Ich komme extrem schwer aus dem Bett, weil ich mir ganz sicher bin, dass ich in dem Beruf nicht arbeiten werde.

Es gibt Tage in denen ich in die Arbeit gehe und den ganzen Tag nichts zu tun habe. Ich habe mittlerweile Schlafstörungen und mein ganzes Leben ist von Demotivation und Lustlosigkeit geprägt. Ich gehe sehr gerne zum Sport, aber das war es dann auch mit den Hobbies. Ich arbeite sechs Tage die Woche, weil ich am Samstag noch arbeite um mir meine Wohnung finanzieren zu können. Mein Leben besteht kurzgesagt nur noch aus unmotivierender Arbeit und alles ist von Lustlosigkeit geprägt. Ich sehe keine Perspektive und bin mir sicher, dass ich danach von der Industrie in die Justiz gehen werde, zu 100 Prozent.

Zum Arzt gehen kann ich auch nicht, da es für mich sehr negativ sein könnte, wenn Schlafstörungen in meiner Patientenakte stehen. Den bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst steht eine Untersuchung beim Amtsarzt an und da man diesen von der Schweigepflicht entbinden muss, können die dann die komplette Patientenakte einsehen. Und da es mein Traum ist in der Justiz zu arbeiten, muss ich tierisch aufpassen, was da in meiner Akte steht.

Schule, Ausbildung, Psychologie, Jura, Demotivation, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Todesstrafe zulässig?

Ich bin gegen die Todesstrafe, da es meiner Meinung nach keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Als Pro-Argumente werden auf Wikipedia genannt:

Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:

  • Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
  • Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
  • Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
  • Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
  • Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Wenn ich diese aber nun durchgehe, dann ist keine wirklich standhaft:

  1. Vergeltung sollte bei einer Strafe nie der Fall seien, dass wäre ja Blutrache. Außerdem soll eine Strafe keine Rache durch den Staat sein, sondern eher eine Art Tadel für das fehlerhafte Verhalten des Täters sein.
  2. Eine Lebenslange Haftstrafe schützt auch die Allgemeinheit vor dem Täter, denn er wird dort Freigelassen, wenn ein Rückfall als unwahrscheinlich gilt.
  3. Dies wurde nie empirisch belegt und wird auch von den meisten Soziologen für unwahrscheinlich gehalten
  4. Die meisten Umfragen ergeben, dass sie nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist.
  5. Also, die Ökonomie einer Strafe sollte eigentlich kein Argument sein. Und selbst wenn es eins ist, dann ist z.B. in den USA die Todesstrafe im durchschnitt teuer als die lebenslange Haftstrafe.

Was ist eure Meinung zur Todesstrafe?

Gegen die Todesstrafe 65%
Für die Todesstrafe 21%
gespaltet / Kein Kommentar 14%
Religion, Schule, Todesstrafe, Politik, Recht, Gesellschaft, Jura, Menschenrechte, Menschenwürde, Philosophie, Rechtslage, Philosophie und Gesellschaft

Keine Strafe ohne Schuld?

Wie ist Schuld rechtlich eigentlich definiert? Soweit ich weiß, handelt jemand schuldhaft, wenn ihm sein Verhalten vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das dann wiederum?^^ Mir geht es in meiner Frage vor allem darum, welchen definitorische Charakter der Schuldbegriff im Recht hat:

Schon seit einiger Zeit gibt es ja die Debatte, ob Menschen überhaupt willensfrei sind und verantwortlich für ihre Taten sind. Das passiert meistens in einem moralischen/philosophischen/psychologischen Kontext. Ich denke das diese Frage aber durchaus auch aus rechtlicher Sicht interessant sein könnte. Es gibt nämlich aus meiner Sicht (mindestens) drei Ansätze, wie das Recht damit umgehen kann:

1.Willensfreiheit wird schlicht postuliert.

2.Die Gerichte postulieren Willensfreiheit nicht, aber sind davon überzeugt, dass Menschen willensfrei sind.

(Bei diesen Varianten werden sozusagen die Schuldauschlussparagraphen aus der Schulddefinition gefolgert (z.B. §20 StGB).)

3.Die Definition von Schuld hat mit Willensfreiheit überhaupt nichts zu tun und beschränkt sich darauf, dass derjenige schuldhaft handelt, der nicht einem der Ausnahmeparagraphen unterfällt.Dann stellt sich jedoch die Frage, was die Ratio des Begriffs der Schuld ist und wieso die Ausnahmeparagraphen jemanden von Schuld befreien?

Welchen der drei Varianten hängt die Rechtssprechung bzw. hat sich da überhaupt je ein Gericht dazu geäußert und wenn nein, wieso interessiert das die Gerichte anscheinend nicht? Je nachdem, wie man es angeht, könnte das nämlich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht haben.

Bitte nur Leute antworten, die sich mit Jura auskennen und echt Ahnung von dem Thema haben.

Recht, Psychologie, Gesellschaft, Jura, Philosophie, Richter, Verantwortung, Willensfreiheit

HILFE! Ich traue mich nicht Anzeige zu machen: In Kindheit illegal Videos gedreht und herumgezeigt! (Hätte auch Zeugen) Was tun?

Ich erwähne gleich vorneweg, dass ich diese Frage ernst meine und dass es auch mehrere Zeugen zu diesem Vorfall gibt. Diese Situation, um die es hier gehen wird, hat sich bereits 2016 während einem Gespräch in einer Uniklinik abgespielt. Bisher habe ich nicht sonderlich daürber nachgedacht, aber als ich heute mal überlegte, kam mir in den Sinn, dass es dabei um eine Straftat geht, da Videos von mir illegal gedreht wurden und dann illegal gegen meine Einverständnis herumgezeigt wurden.

Es spielte sich alles 2016 ab. Es ging dabei um ein Gespräch bei einer Frau in Erlangen in einer Psychiatrie, um eine eventuelle Aufnahme zu klären. Während diesem Gespräch hat diese Frau mehrmals erwähnt, dass sie unsicher ist, ob ich es in diesen Videos tatsächlich bin. Diese Videos waren zum Teil so absurd, dass diese Frau von einer Testsituation ausging. Beteiligt an diesem Gespräch war auch eine Sozialarbeiterin, es war also ein Gespräch zu dritt. Diese Frau erwähnte mehrmals einige Dinge aus diesen Videos. Sie hat diese Videos also zu 100% von irgendjemandem bekommen, und auch einige ihrer Kollegen haben diese Videos gesehen. Auch aufgrund dieser Videos ist dieses Gepräch dann völlig eskaliert. Es kam dann sogar dazu, dass diese Frau einen Schwächeanfall erlitten hat, danach ist sie zitternd und schreiend aus dem Zimmer gerannt. Weiter möchte ich jetzt nicht darauf eingehen.

Jetzt erst einmal Infos zu diesen Videos: Ich weiß, wer diese Videos gedreht hat, und ich kann auch einige Personen benennen, die diese Videos bereits gesehen haben bzw. denen diese Videos zugeschickt wurden. Ich weiß auch, wo und wann sie gedreht wurden.

Fakt ist, dass diese Videos von mir gedreht wurden, als ich noch minderjährig, also ein Kind war. Diese Videos sind gegen meine Einverständnis entstanden. Auch dass sie danach noch herumgeschickt wurden und dass diese Ärztin mit der ich das Gespräch hatte diese Videos auch hatte, ist schon mal ein Anhaltspunkt, dass diese Videos ohne mein Wissen dann auch noch verbreitet wurden. Auch einige Aspekte, die in diesen Videos aufgenommen wurde, haben mir schon viel Mist eingebrockt. Im Grunde heißt das, dass mir durch diese Videos bereits Schaden entstanden ist und ggfs. noch weiterer Schaden entstehen wird. Diese Videos wurden an mehrere Personen geschickt und ich persönlich habe keinen Einfluss darauf, was mit diesen Videos geschieht, sie kursieren sozusagen jetzt unkontrolliert herum.

Ich könnte schon mal die Hauptperson benennen, die diese Videos gedreht hat. Auch kann ich einige Personen benennen, die diese Videos gesehen haben. Und ich habe einen Verdacht, wer sie alles herumgeschickt haben könnte. Es gibt auch mindestens zwei Zeugen.

Ich traue mich aber jetzt nicht eine Anzeige zu machen. Hat jemand Rat, was ich jetzt tun könnte und wie ich vorgehen sollte?

Video, Geld, illegal, Recht, Anzeige, Gespräch, Gesundheit und Medizin, Jura, Psyche, Straftat, Zeuge

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