Fleck übersehen bei verkauf?

1 Antwort

Aber der Käufer hat auch nicht nach Mängel nachgefragt gehabt.

Wenn eine Ware als "in Ordnung" angeboten wird, besteht kein Grund nach Mängel zu fragen. Auch als Privatverkkäufer bist Du nicht aus der Sachmangelhaftung:

https://archive.is/LawGq

Der ist mir natürlich beim versenden nicht aufgefallen.

Es hätte Dir vorher, bei Angebotserstellung, auffallen müssen.

Du könntest dem Käufer jetzt anbieten, dass das Teil auf Deine Kosten gereinigt wird. Ihr könnt Euch auch auf Rücksendung einigen. Dann stehen dem Käufer die Versandkosten zu.